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Unterhaltsschulden / Tod des Unterhaltspflichtigen im Nicht-EU-Ausland
#1
Hallo liebes Forum!

Ich hab da mit Sicherheit eine komische Frage, aber sie dient zur Absicherung.

Wie verhält es sich, wenn ein Vater ziemlich viele Unterhaltsschulden angehäuft hat und ins Ausland gegangen ist.

Kurz Info: Der Vater ist geschieden und hat 2 minderjährige unterhalspflichtige Kinder. Hat nun neu geheiratet. Hat die neue Ehefrau als Alleinerben eingesetzt und die Kinder enterbt. Er zahlt keinen Unterhalt (Titel besteht) und wird es auch nicht tun. Dementsprechend sind dort schon ordentlich Schulden aufgelaufen. Insolvenz kommt aus verschiedenen gründen nicht in Frage.

Frage nun. Was ist wenn der Vater verstirbt? Können die Kinder ihre Unterhaltsschulden vom Erbe bekommen? (Erbe ist dann vorhanden) Können sie Unterhalt von der neuen Ehefrau verlange?

Vielen Dank für Eure Hilfe Smile
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#2
Hallo Suchender, zunächst mal, der Vater kann das Erbe seiner Kinder maximal auf den gesetzlichen Pflichtteil reduzieren.

Mit dem Tod des Vaters fliessen sein Vermögen wie auch seine Schulden in die Erbmasse. Derjenige, der das Erbe nicht ausschlägt, bekommt den ihm zugedachten Teil des Vermögens, aber dazu auch die Schulden und er muss dann dafür gerade stehen.

Laufenden Unterhalt können die Kinder von der neuen Ehefrau nicht verlangen, dafür gibt es vom Staat Waisenrente für sie. Für bestehende Unterhaltsschulden kann die neue Ehefrau, auch wenn sie das Erbe ausschlägt, unter Umständen herangezogen werden, z.B. aufgrund zugeflossener Schenkungen vom Vater an sie innerhalb der letzten 10 Jahre, denn so lange wird eine Schenkung zumindest anteilig als vorab bezogenes Erbe behandelt.

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#3
Danke für die schnelle Antwort. Smile Ja die Kinder sind enterbt lt. notarischem Testament und erhalten nur den Pflichtteil.

Die neue Ehefrau würde das Erbe nicht ausschlagen. Kann man die Unterhaltsschulden umgehen, indem man die Kinder der neuen Frau als Alleinerben einsetzt?? Die Kinder sind minderjährig. Die Mutter ist dann halt Verwalter des Erbes bis die Kinder volljährig sind.

Gibt es Wege das alles abzusichern??

Problem ist auch das ein Haus gekauft wurde und das ist voll finanziert. Wie verhält sich das ?
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#4
Die Unterhaltsschulden kann man nicht umgehen. Die sind nun aufgelaufen und egal wer erbt, wird die mit erben.
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#5
(01-02-2012, 11:42)Suchender schrieb: Wie verhält es sich, wenn ein Vater ziemlich viele Unterhaltsschulden angehäuft hat und ins Ausland gegangen ist.

Was hier schon geantwortet wurde, sehe ich genau so, wenn es sich in D abspielt.

Aber der Vater ist ja ins Ausland gegangen? Leben er und seine neue Frau evtl. da; ist sie ggf. Ausländerin?

Generell zum Immo-Erwerb: Wenn die neue Frau allein erwirbt, wird da wohl nchts zu machen sein. Bei Finanzierung möchte die Bank möglicherweise einen 2. Gesamtschuldner, wenn ihr der Alleineigentüer nicht hinreichend solvent erscheint.

Wer nicht taktet, wird getaktet...
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#6
Ja beide leben im nicht europäischen Ausland und beide sind Deutsch. Immobilie ist von beiden gekauft und beide sind hälftig Eigentümer! Es soll alles im Ausland abgesichert werden. Die in Deutschland sollen nix erhalten!!! Also was kann man machen?

PS: Danke für die Anworten Smile
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#7
Na ja, ich kenne das Erbrecht da ja nicht. Hilfreich wäre sicher, wenn die neue Frau Alleineigentümerin wäre, dann wären ja nur deren Kinder mögliche Erben, nachdem die Frau gestorben ist. Vielleicht ist es ja auch möglich, dass sie die andere Staatsbürgerschaft annimmt?
Wer nicht taktet, wird getaktet...
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#8
Stirbt der Vater im Ausland, auch im aussereuropäischen Ausland, dann wird von den lokalen Behörden die deutsche Botschaft informiert, welche sich sofort um die Vermögensfeststellung und -sicherung kümmert.

Die einzige Möglichkeit ist, seinen Besitz zu Lebzeiten zu verschenken, danach noch mindestens 10 Jahre zu leben und am Ende bettelarm sowie hoch verschuldet zu sterben.
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#9
Er kann auch ein Berliner Testament verfassen, dann sind die leiblichen Kinder erst mal hinten.
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#10
(01-02-2012, 13:09)p schrieb: Er kann auch ein Berliner Testament verfassen, dann sind die leiblichen Kinder erst mal hinten.

Ich meine nicht, denn beim Tod des Vaters können seine Kinder auch von einer nach Berliner Testament alleinerbenden Witwe bereits den Pflichtteil verlangen.


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#11
Was ist ein Berliner Testament?? Und was ist wenn da in dem dann die minderjährigen Kinder der neuen Frau als Alleinerben einsetzet werden und sie dann das Erbe bis zur Volljährigkeit verwaltet???
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#12
Das Berliner Testament ist nach deutschem Erbrecht ein gemeinschaftliches Testament von Ehepartnern oder Lebenspartnern, in dem diese sich gegenseitig zu Alleinerben einsetzen und bestimmen, dass erst mit dem Tod des zuletzt Verstorbenen der Nachlass an einen Dritten fallen soll.

Geh doch mal zu einem Notar und lass Dich ausführlich beraten. Die Beratung ist kostenlos.
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#13
Dankeschön Smile Das werde ich machen. Ansich sollte es doch dann möglich sein, das meine Frau im Namen ihrer Kinder dieses Testament dann unterschreibt und die dann als Erben eingesetzt sind.
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#14
Gerne. Das Problem ist, dass unabhängig von der Art des Testaments und egal ob die Frau oder deren Kinder erben, neben dem Vermögen immer auch die Schulden mitvererbt werden.

Was ich auf jeden Fall noch prüfen würde ist, inwieweit überhaupt das deutsche Erbrecht für die beiden zur Anwendung kommen kann, wenn sie beide im Ausland wohnen und keinerlei Besitz mehr in Deutschland haben. Möglicherweise bietet das Erbrecht in ihrem Wohnsitzland viel bessere Bedingungen.
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#15
@nathan

Vielen Dank für die Antwort. Die ist wirklich sehr hilfreich. Manchmal sieht man aber auch einfach den Wald vor lauter Bäumen nicht mehr. Ich werd mir hier einen Anwalt im internationalen Recht / Erb-und Familienrecht suchen und dann werd ich den das prüfen lassen und ggf. alles sichern lassen. Muss ich bestimmt bissel was bezahlen, aber das ist es mir dann definitiv wert. Big Grin
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#16
Also ich sehe das folgendermassen;

Schulden sind in Deutschland, Vermögen im außereuropäischen Ausland.
Es sind leibliche Kinder in D'land und neue Frau und leibliche Kinder im außereuropäischen Ausland.
Im Todesfall mag die deutsche Botschaft informiert werden, aber wenn die neue Familie das Haus umschreibt und die Konten sichert, dann ist es dann doch ziemlich schwierig für die deutschen Hinterbliebenen, Zugriff darauf zu erhalten.
Wenn das nämlich möglich wäre, dann hätte man den deutschen Unterhaltstitel schon zu Lebzeiten im Ausland vollstrecken können..
Ich sehe nicht, weswegen man daher leichter an einen fiktiven deutschen Pflichtteil rankommen sollte. Muss auch im Ausland eingeklagt und vollstreckt werden.
Das Testament sollte im Ausland vor Ort wasserdicht sein und im Erbfall schnell umgesetzt werden. In diesem Fall sehe ich nicht, weshalb Schulden in D'land plötzlich relevant sein sollten..
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#17
Dieser Pflichtteilszwang ist ziemlich deutsch (wie alle Reglementierungen und Schurigeleien), in den meisten anderen Ländern gibts ihn nicht oder nur abgeschwächt. Kann durchaus sein, dass man über eine andere Rechtsordnung dem entgehen kann.
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#18
Da ist aber ein Unterschied. Es ist etwas zu holen, auch wenn vielleicht am Schluss nichts übrig bleibt. Aber genau das ist Motivation genug um es zu versuchen. Dadurch entsteht dann jahrelange Rechtsunsicherheit für die Erben.

Besser wäre es doch das Haus zu Lebzeiten bereits an die Kinder vor Ort zu übertragen/verschenken und sich z.B. durch ein lebenslanges Wohnrecht abzusichern.
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#19
Gut das das hier Thema ist. Ich glaub ich muss dann auch noch los und hier mal nen Anwalt aufsuchen. Meine Kinder in D sind ja auch schon enterbt. Wie sich das hier verhält weiss ich allerdings nicht. Danke für den Denkansatz Big Grin
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#20
Anwälte wollen bezahlt werden, und zwar zeitnah. Solche Verfahren können sich im Ausland über Jahre hinziehen und für Ausländer aus dem Ausland ist gar nichts billig. Nirgendwo. Wer würde schon jahrelang 12000 Euro pro Jahr zahlen, um eine Chance zu erhalten, evtl einen Teil von einem 300000 Euro Erbe im Ausland zu bekommen?
Und selbst wenn man schlussendlich Recht bekommen sollte, dann ist die Hütte verkauft und das Geld weg.
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#21
Ich wäre im Übrigen sehr vorsichtig, irgendwas an irgend jemanden zu Lebzeiten zu übertragen (lebenslanges Wohnrecht, bla bla bla, ist deutsches Zeug, 1. Schlecht einklagbar im Ausland und 2. da kann es dann auch mal Fliegenpilzsuppe oder falsch zubereiteten Kugelfisch geben..)
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#22
Ihr seht das Ganze immer unter einem völlig falschen Gesichtspunkt.

Zu Lebzeiten können die Kinder doch auf den rückständigen Unterhalt schriftlich verzichten, nehme ich an, sobald sie volljährig sind.

Und wenn sie verzichten, warum sollen sie dann nicht auch erben?

Der Knatsch entsteht doch zu geringsten Teilen mit den Kindern selber, sondern mit deren Sorgeberechtigten oder mit Papa Staat.

lg

Camper

Gottes Mühlen malen langsam, aber klitzeklein.

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#23
Viele Länder, auch in der EU, haben ein Erbrecht, das mit dem deutschen Erbrecht kollidiert.

Verschiedene Länder unterstellen z.B. Grundvermögen grundsätzlich ihrem eigenen Recht. Das deutsche Internationale Privatrecht "unterwirft" sich diesen Regelungen. Obwohl nach dem deutschen Internationalen Privatrecht deutsches Erbrecht Anwendung finden würde, ist in diesem Fall das ausländische Erbrecht - aber nur hinsichtlich des Grundstücks im Ausland - anzuwenden.

Hier eine grobe Übersicht des internationalen Erbrechts fast aller Staaten.

http://www.internationales-erbrecht.de/
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#24
Das gehoert nach meiner Meinung eindeutig in den internatinalen Bereich.

gleichgesinnter
Wenn die Banken für ihre Schulden nicht einstehen, warum sollten Millionen Zahlesel für ihre Unterhaltsschulden bzw. Unterhaltstitel aufkommen?

Zitat von Mus Lim, Montag den 04. Mai 2009 im Trennungsfaqforum
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