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Anzeige wegen 170er, Polizei besteht auf Benennung eines Zustellungsbevollmächtigten
#1
Hallo Gemeinde,

wohne im sicheren Ausland, weit weg von Deutschland. Muss mich allerdings demnächst aus administrativen Gründen fur kurze Zeit in Deutschland anmelden, ohne dass ich mich dort grossartig physisch aufhalten werde.

Meine Ex kriegt keinen KU mehr von mir, ich zahle den Unterhalt nun an die Staatsoberkasse (Jugendamt).
Nachehelichen Unterhalt gibt es dank fiktivem Einkommen auch nur fiktiv.. Tongue
Nun hat sie mich wegen §170 angezeigt und die lieben Polizisten behelligen Freunde und Verwandte von mir in Deutschland, so dass ich Kontakt zur Staatsanwaltschaft aufgenommen habe, die allerdings nicht direkt geantwortet hat, sondern einen Polizisten mit mir Kontakt aufnehmen lies. Ich rief ihn an und er konnte mir nicht mal genau sagen, worum es ging, aber er nahm an, es war die Unterhaltsgeschichte.
Er hat mich darum gebeten, zwei Polizisten in Deutschland als "Zustellungsbevollmächtigte" zu benennen, konnte mir aber nicht begründen, wofür das für mich gut sein sollte.
Ich schickte ihm eine Email, um Angaben zur Sache zu machen á la "ich zahle Unterhalt, also kann ja wohl keine Unterhaltspflichtverletzung vorliegen".
Auf Nachfrage nach einer Woche, meinte er dann, dass er die Email erhalten habe, aber dass er dennoch darum bitte, die Zustellungsbevollmächtigten zu benennen.

Keine Ahnung, weswegen das notwendig sein sollte, aber das ist ja wohl bestimmt nicht in meinem Sinne, oder?

Kann mir einer von Euch erklären (@Dzombo, @Exilierter), was für eine Schweinerei da schon wieder läuft? Was soll das für mich bringen?
Sorry, traue diesem Staat nicht weiter als ich jedes beliebige Regierungsmitglied werfen könnte..Angry

Danke für Eure Antworten / Ratschläge

Euer

Clint Eastwood
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#2
Ich kann mir nur denken, dass es dann ein Amtshilfeersuchen bei der zuständigen Polizeibehörde gibt.

Unter Umständen Verhaftung wegen Flucht- und Verdunkelungsgefahr.

lg

Camper
Gottes Mühlen malen langsam, aber klitzeklein.

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#3
Verhaftung - ok, aber WESWEGEN???
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#4
(23-01-2012, 10:21)Clint Eastwood schrieb: Kann mir einer von Euch erklären (@Dzombo, @Exilierter), was für eine Schweinerei da schon wieder läuft? Was soll das für mich bringen?
Das steht in der STPO §132. Ein paar Hinweise stehen auch in Wikikpedia dazu.
Links:
Zustellung im Strafprozess
BayObLG, Beschluß vom 19.06.1995 - Aktenzeichen 4 St RR 102/95

Mich wundert bei der Angelegenheit, dass der STA das Verfahren in DE betreiben will und es nicht an Dein Aufenthaltsland abgegeben hat.
https://t.me/GenderFukc
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#5
(23-01-2012, 11:17)Clint Eastwood schrieb: Verhaftung - ok, aber WESWEGEN???

Gegen Dich ist ein Strafverfahren anhängig, soviel ich verstanden habe.

Du entziehst Dich durch Flucht ins Ausland einem ordentlichen Verfahren.

Nun weiß ich selbst zwar nicht, wie es mit Rechtsabkommen zwischen beiden Staaten bestellt ist. Aber wenn auch Unterhaltspflichtverletzung zur Auslieferung berechtigt, dann sehe ich persönlich schwarz für Deinen zukünftigen Aufenthalt dort.

Ergo besteht die Gefahr, dass du in ein Land flüchtest, wo die Gefahr der Auslieferung wegen Unterhaltspflichtverletzung nicht gegeben ist.

So sehe ich das, muss aber hinzufügen, dass ich so tief in die Materie noch nicht einsteigen musste. Ich antworte auf Dein Eingansposting so, wie ich das verstehe.

lg

Camper

Gottes Mühlen malen langsam, aber klitzeklein.

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#6
Eines der Märchen, die wohl nie auszurotten sind. Auslieferung wegen solchem Kleinkram wie Unterhaltspflichtverletzung gibts nicht.
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#7
@Clint
Wenn Du Dich in einem Schengen-Staat aufhälst, ist noch das Schengener Durchführungsübereinkommen (SDÜ) interessant.
Zitat:Artikel 52

(1) Jede Vertragspartei kann Personen, die sich im Hoheitsgebiet einer anderen Vertragspartei aufhalten, gerichtliche Urkunden unmittelbar durch die Post übersenden. Eine Liste der Urkunden, die auf diesem Wege übersandt werden dürfen, wird dem Exekutivausschuss von den Vertragsparteien zugeleitet.
...
(4) Liegt dem Rechtshilfeersuchen eine Handlung zugrunde, die sowohl nach dem Recht der ersuchten als auch nach dem Recht der ersuchenden Vertragspartei als Zuwiderhandlung gegen Ordnungsvorschriften durch Behörden geahndet wird, gegen deren Entscheidung ein auch in Strafsachen zuständiges Gericht angerufen werden kann, so ist bei der Zustellung von Urkunden grundsätzlich nach Absatz 1 zu verfahren.
...
https://t.me/GenderFukc
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#8
Es gibt 2 Moeglichkeiten: ganz und gar abtauchen oder Auseinandersetzung.
Ich hab aus sicherer Entfernung 'verhandelt'. Immer an meine Kinder (ueber meine Eltern) bezahlt, allerdings immer weniger als 'festgesetzt', hab dafuer dann einen Strafbefehl erhalten, der aber moderate Betraege festsetzte, die ich dann bezahlt hatte. Der Strafbefehl ist jetzt Geschichte, arbeiten hatte sich fuer mich stets gelohnt, im Moment seit 4 Monaten haben mich keine Unterhaltsforderungen mehr erreicht, da alle Kinder jetzt aelter als 20 Jahre, wohl noch beduerftig, aber keiner weiss, wo ich bin und ob ich arbeite.
Ich hab mich durchgewurschtelt, ohne mich blicken zu lassen. Fuer mich stand fest, dass ich soweit sinnvoll kooperiere, ansonsten waere ich fuer laenger weggeblieben.

Al Bundy
"Kommt mit", sagte der Hahn, "etwas Besseres als den Tod finden wir ueberall."
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#9
Dieses Thema würde mich auch brennend interessieren. Ich möchte die Eingangsfrage leicht aufbohren ohne in offtopic abzudriften.

Also, die Ausgangslage ist wie bei Clint:
1) Es gibt einen Titel für KU oder BU/NeU oder aufgelaufene Schulden aus früheren Titeln
2) der Pflichtige hält sich postalisch unzustellbar im Ausland auf, zahlt etwas oder eben nicht
3) die Exe geifert und erstattet eine Anzeige nach §170. Diese wird erstmals nicht eingestellt

Der Pflichtige möchte an der Unzustellbarkeit nichts ändern, er würde aber gern in seine Akte schauen - was gibt es gegen ihn? Soweit ich verstanden habe, braucht man in unserem Rechtsstaat für so etwas einen Paragraphen-Kacker. Für freie Bürger gibt es die Akteneinsicht nur gegen Cash.

Ok, der Pflichtige könnte damit noch halbwegs leben, aber er befürchtet, dass durch das Einschalten eines Juristen die Unzustellbarkeit verloren geht. D.h. die Adresse des Juristen gilt spätestens ab der Akteneinsicht als die juristisch zustellfähige Adresse des Verdächtigen, mit allen Folgen für die Prozessordnung.

Kann der Pflichtige dieses Problem irgendwie umgehen?
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#10
Irgendein Dorfpolizist wäre so ziemlich der allerletzte, dem ich eine Zustellungsvollmacht geben würde.

Soweit ich weiss kann jede Person mit inländischem Wohnsitz schriftlich zustellbevollmächtigt werden, z.B. ein Freund, ein Verwandter, der Steuerberater, etc.

Die Person sollte aber zuverlässig sein, damit Du zeitnah weisst, was in der Heimat passiert und bei Bedarf fristgerecht reagieren kannst.

Edit: Die Häscher wollen Aufwand, Zeit und Kosten minimieren. Eine formal korrekte Auslandszustellung muss nach den Bestimmungen komplexer völkerrechtlicher Verträge erfolgen. Da passiert leicht ein Formfehler, der das ganze Verfahren aushebeln könnte. Auch die öffentliche Zustellung durch Aushang im Gericht ist an Voraussetzungen gebunden und verursacht der Justiz grossen Aufwand.
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#11
Bei mir war die deutsche Botschaft lange Zeit meine Poststelle, bis es denen zu viel wurde. Die Botschaft ist aber keine zustellfaehige Anschrift. Bei der Ueberbringung schlechter Naachrichten aber schon.

Ich wurde immer durch oeffentlichen Aushang abgeurteilt und daran gewoehnt man sich aber.
Das Männermagazin www.das-maennermagazin.com 
Mein Blog www.detlef-braeunig.com
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#12
(23-01-2012, 10:21)Clint Eastwood schrieb: ...die lieben Polizisten behelligen Freunde und Verwandte von mir in Deutschland, so dass ich Kontakt zur Staatsanwaltschaft aufgenommen habe, die allerdings nicht direkt geantwortet hat

mit dieser Aktion will der dir nur auf den Zahn fühlen wie du tickst und inwieweit du formbar und einschüchterbar bist

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#13
also, dann nochmal ein paar Details:

1. ausserhalb von Schengen, und zwar so weit außerhalb, dass es jeden entmutigen wird
2. meine Verwandten sind gebrieft und halten zu mir, die haben mittlerweile kapiert, was in Deutschland abgeht..
3. ist ja toll, dass die so einen Aufwand treiben, je mehr, je teurer, je besser
4. das Familiengericht kennt meine Adresse, habe sogar schon ein Versäumnisurteil dorthin bekommen, allerdings ist der Staatsanwalt wohl zu doof, um dort nachzufragen.

ABER nochmal:

ich ZAHLE KU, und zwar genau so viel, wie das Amt mir befohlen hat.
Das ist zwar weniger als der titulierte KU aus Zeiten von 60 Wochenstunden buckeln, aber Armut ist ja keine Sünde.
Es laufen also Schulden auf, aber der Unterhalt des Kindes ist nicht gefährdet.

Nach meinem bescheidenen Rechtsverständnis müsste das Ermittlungsverfahren also eingestellt werden, und zwar unabhängig von meinem Wohnsitz. Sieht das hier irgendjemand anders? Im Umkehrschluss würde das nämlich Folgendes bedeuten: wenn die Staatsmacht mich trotz Zahlung des Mindestunterhalts verfolgt, dann zahle ich halt gar nichts mehr, macht dann auch keinen Unterschied..

Werde dem Herrn Polizisten nun nochmal eine Mail schreiben, in der ich mich etwas klarer ausdrücke: wenn er mir nicht innerhalb einer Woche Akteneinsicht gewährt, dann Dienstaufsichtsbeschwerde.
Ich bin zwar ein netter Mensch, ich kann aber auch anders.
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#14
@petrus: das mag ja alles sein, aber wie kann ein Strafprozess zustande kommen, wenn ich erwiesenermaßen zahle? Hier handelt es sich um ein Ermittlungsverfahren, keinen Strafprozess.
Egal, bevor ich keine Akteneinsicht bekomme, werde ich mit den Schergen erst mal nicht mehr kooperieren.
Werde weiter berichten.
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#15
@Clint ruf doch den STA einfach mal an und frag ihn ganz unverbindlich, was er will


(23-01-2012, 13:27)Exilierter schrieb: Die Botschaft ist aber keine zustellfaehige Anschrift. Bei der Ueberbringung schlechter Naachrichten aber schon.
Big Grin Das habe ich auch gemerkt, als ich noch in der Schweiz gemeldet war.
https://t.me/GenderFukc
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#16
also: die Botschaft werde ich rauslassen, nutzloses, faules Pack (habe bisher in vielen Ländern gewohnt, war aber immer das Gleiche) - habe nun folgende Email rausgelassen:

Sehr geehrter Herr Polizist,

Vielen Dank für die Bestätigung, dass meine Angaben zur Sache bei Ihnen angekommen sind. Haben Sie diese bereits geprüft? Was ist das Ergebnis?

Leider habe ich nach wie vor keinerlei Informationen in verbindlicher Form, was nun konkret gegen mich vorliegt und weshalb überhaupt gegen mich ermittelt wird.

Am Telefon meinten Sie, dass Sie die Akte gerade nicht online vorliegen haben und meinten, dass es "wahrscheinlich" um Unterhaltspflichtverletzung gehe (§170 StGB).

Ich hatte um Akteneinsicht gebeten, die mir aber bisher ohne Angabe von Gründen verwehrt wurde, obwohl mir das laut Gesetz zusteht (§147 StPO):

(7) Dem Beschuldigten, der keinen Verteidiger hat, sind auf seinen Antrag Auskünfte und Abschriften aus den Akten zu erteilen, soweit dies zu einer angemessenen Verteidigung erforderlich ist, der Untersuchungszweck, auch in einem anderen Strafverfahren, nicht gefährdet werden kann und nicht überwiegende schutzwürdige Interessen Dritter entgegenstehen. Absatz 2 Satz 2 erster Halbsatz, Absatz 5 und § 477 Abs. 5 gelten entsprechend.

Der Untersuchungszweck liegt in der Vergangenheit, ich bin wohl kaum in der Lage, vergangene, nicht getätigte Zahlungen plötzlich als getätigt darzustellen.

Daher bitte ich zuallererst um Akteneinsicht und um verbindliche Nennung des Vergehens, weswegen man mich beschuldigt und gegen meine Person ermittelt.

Ich habe vollumfänglich zu dem vermeintlichen Vergehen Stellung bezogen und ich fordere Sie auf, nun von Ihrer Seite mit mir zu kommunizieren.

Sie wissen, wie Sie mich erreichen können (telefonisch und per Email) und ich werde Ihre Ermittlungen nach besten Kräften unterstützen.
Mein Verständnis von Rechtsstaat ist aber, dass ein Beschuldigter genau darüber informiert werden muss, was ihm denn nun vorgeworfen wird.

Dies ist bisher eindeutig nicht geschehen!

Da ich die angegebenen Beamten nicht kenne und auch die Notwendigkeit eines Zustellungsbevollmächtigten nicht anerkenne - einfach aus dem Grund heraus, dass ich mir nichts strafrechtlich relevantes zuschulden habe kommen lassen - werde ich vorerst davon absehen, irgendjemand als Bevollmächtigten anzugeben.

Bitte teilen Sie mir auch den Namen und die Telefonnummer des ermittelnden Staatsanwalts mit.

Ich habe bisher in keinster Weise den Eindruck, dass Sie hier Ihre Pflicht tun = neutrale Ermittlungen durchführen, d.h. auch entlastende Beweise für den Beschuldigten zu prüfen.

Ich habe auch keine Ahnung, welchen Bären Ihnen die Mutter von xzy aufgebunden hat, Sie können mir aber glauben, dass ich lediglich ein Vater bin, der Kontakt zu seinem Sohn haben möchte und der nicht nur den Zahlesel spielen möchte. Das Kind braucht zuallererst einen Vater.

Sollte sich bei mir der Eindruck einer einseitigen Ermittlung erhärten, dann werde ich mittels Dienstaufsichtsbeschwerde gegen ein solches Fehlverhalten vorgehen, ggf auch mit rechtlichem Beistand.

Mit freundlichen Grüßen

Clint Eastwood
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#17
Wieso willst Du deren Ermittlung unterstuetzen? Vielmehr sind die auch verpflichtet eine moegliche Unschuld zu ermitteln.
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#18
Ich frag mich, wozu der Roman und die Erklärungen.

Du siehst keine Notwendigigkeit für eine Zustelladresse. Du willst Akteneinsicht, falls irgendwelche Ermittlungen gegen dich laufen sollten. Alles andere gibt den Typen doch nur unnötig Futter, was auch gegen dich verwendet werden könnte.

Vielleicht solltest du deine Bekannt- und Verwandtschaft entsprechend instruieren nichts zu wissen oder diese sogar durch Nichtinformieren davor schützen etwas unnötiges auszuplaudern.
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#19
@Exilierter: als gesetzestreuer, aber armer Bürger, unterstütze ich stets sämtliche Ermittlungen in meinem Sinne Big Grin

@MitGlied/Dzombo: hätte man sicher auch kürzer schreiben koennen, hatte wohl gerade nichts Besseres zu tun - was in diesem Brief könnte gegen mich verwendet werden? Angel

Habe noch kurz mit der Frau Staatsanwältin geplauscht (sie hat das Ermittlungsverfahren eingeleitet und die Polizei führt nur aus).
Sie meinte, dass das Verfahren wohl eingestellt werden wird, wenn tatsächlich erwiesen ist, dass ich immer brav den Mindestunterhalt zahle, aber das würde halt dauern.
Ich solle einen Zustellungsbevollmächtigten benennen, damit ich auch den Einstellungsbescheid bekommen würde. Ich meinte dann nur zu ihr, dass ich mir das noch überlegen muss, da ich keinen Bescheid von der StAin brauche, um zu wissen, dass ich "sauber" bin.

Wie @Petrus richtig geschrieben hat, ist eine Adresse im Ausland ganz schlecht fuer den StA, weil ausserhalb des Hoheitsgebiets der BRD und damit gelten die Dokumente als nicht ordnungsgemäss zugestellt. Daher auch die hektische Aktivitäten der Polizei.

Werde mich auf meinem nächsten Trip in die kalte Heimat wohl in die Höhle des Löwen begeben und alles vor Ort klären.

Meine Strategie ist und bleibt: strafrechtlich sauber bleiben (habe keinen Nerv für die hier beschriebenen 170er Verfahren) und viele zivile Kosten und Schulden auflaufen lassen, um die ich mich zu gegebener Zeit kümmern werde.
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#20
(24-01-2012, 12:22)Clint Eastwood schrieb: Ich solle einen Zustellungsbevollmächtigten benennen, damit ich auch den Einstellungsbescheid bekommen würde.

Ein uralter Trick. Eine zustellfähige Anschrift braucht ja nur die Staatsanwältin, falls sie einen Strafbefehl ausstellen wollen. Ein Strafbefehl ist im Prinzip eine kleine Ordnungswidrigkeit. Staatsanwälte machen dies gerne, damit der Staat noch ein bissel Kohle einsacken kann.

Also: Keinen Zustellungsbevollmächtigen benennen!

Um eine öffentliche Zustellung zu bekommen, muss die Staatsanwältin einen Gerichtsprozess anstrengen, wo ein Richter den Beschluss über die öffentliche Zustellung erlässt. Das macht Aufwand und die Kohle ist dann eh nicht eintreibbar.



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#21
Absolut korrekt, was Exi hier postet und sollte UNBEDINGT genau eingehalten werden.

Die versuchen doch mit jeder Masche ihre Bürger zu veräppeln, doch wer schlau ist, dem kann man nicht vor den Karren pinkeln.

gleichgesinnter
Wenn die Banken für ihre Schulden nicht einstehen, warum sollten Millionen Zahlesel für ihre Unterhaltsschulden bzw. Unterhaltstitel aufkommen?

Zitat von Mus Lim, Montag den 04. Mai 2009 im Trennungsfaqforum
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#22
Wie läuft denn dieses Verfahren zur Feststellung des Wohnsitzes ab? Zum Beispiel an den Schengener Grenzen.
Darf man einfach keine Adresse und keinen Zustellungsbevollmächtigen nennen? Haben die Grenzer keine Druckmittel, wie z.B. Beugungshaft im Falle einer EV?
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#23
(29-01-2012, 12:47)FreiHerr schrieb: Wie läuft denn dieses Verfahren zur Feststellung des Wohnsitzes ab? Zum Beispiel an den Schengener Grenzen.

Falls dieses Verfahren laufen sollte, dann wird man durch den BGS bei der Einreise kurz festgehalten und man wird befragt, wo man denn wohnen würde (also in Deutschland). Nicht mehr und nicht weniger. Man wird nicht verhaftet. Das ist ein Märchen der Exfrauen, die nach dem letzten Cent suchen.

In der Praxis sieht das aber so aus, dass in den meisten Fällen gar nichts ist. Ich kenne Unterhaltspflichtige mit bedeutenden Unterhaltsschulden und sie reisen freiweg durch die ganze Welt.

Einen Zustellungsbevollmächtigen muss man nur benennen, wenn ein Strafbefehl o.ä. vorliegt. Da geht es um die Zustellung. Aber das ist ein anderes Thema.

Klingt vielleicht alles verworren, aber man sollte sich darüber keinen Kopf zerbrechen. Ich weiss, dass man selbst glaubt, dass man nun richtig gejagd wird, aber das ist oft heisse Luft.

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#24
Na ja, ich selbst habe nicht das Gefühl, gejagt zu werden. Ein- und Ausreise nach Deutschland/Schengen ohne jede Probleme. Das Problem war/ist nur, dass Freunde und Verwandte von der Polizei belästigt werden, immer ohne Angabe von irgendwelchen Details.
Mittlerweile ist mein Kreis aber gebrieft. Ändert natürlich auch die Einstellung von Leuten, die mir nahestehen gegenüber der Staatsmacht.
Habe auch dem Herrn Polizisten und der Frau Staatsanwältin gesagt, dass Sie mit diesen Methoden nichts erreichen werden = Granit.
Werde Euren Rat strikt befolgen und keinen Zustellungsbevollmächtigten benennen.
Werde wie immer updaten, sollte noch irgendwas nachkommen.
Vielen Dank!
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#25
@wunder
Wenn Du nicht mehr zahlungsfähig bist, kommt irgendwann die Privatinsolvenz, weil dann die Rechnungen nicht mehr beglichen werden und irgenein Gläubiger die Pfändung einleitet. Das ist nicht strafbar, sondern gang und gebe.

Ein Strafbefehl gibts nur, wenn man etwas strafbares gemacht hat. Z.B. Steuerhinterziehung, Abgabe einer falschen eidesstattlichen Erklärung oder Nichtzahlung von Kindesunterhalt, obwohl man könnte.

Allerdings kann einem das Leben schon ziemlich unangenehm gemacht werden, bevor man straffällig wird. Erst kommen die Forderungen, die man nicht mehr begleichen kann. Dann kommt der Gerichtsvollzieher und klebt seine Eulen auf alles mögliche, was rumsteht. Und am Ende gibts eine Kündigung der Wohnung, weil man die Miete nicht mehr begleichen kann. Hier kommt es darauf an, rechtzeitig die Notbremse zu ziehen, um dem Wahnsinn zu entgehen ...
https://t.me/GenderFukc
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