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BayVGH: Kurzfristige Trennung des Vaters von seinem Kleinkind ist unzumutbar
#1
Bayerischer Verwaltungsgerichtshof München, Az. 19 CE 08.781: Entscheidung vom 22.7.2008

Der BayVGH hat entschieden, dass einem ausländischem Kindsvater die vorübergehende Trennung von seinem halbjährigen Kind im Rahmen einer Ausreise bei Abschiebung nicht zumutbar ist.
...
Kann die Lebensgemeinschaft zwischen dem Ausländer, seinem Ehepartner und den gemeinsamen Kindern nur in der Bundesrepublik Deutschland stattfinden, so dränge die Pflicht des Staates, die Familie zu schützen, einwanderungspolitische Belange regelmäßig zurück. Die Eheschließung und Geburt eines Kindes bewirke eine Zäsur, die zu einer Neubeurteilung zwingt. Bei einem kleinen Kind schreite die Entwicklung so schnell voran, dass selbst eine verhältnismäßig kurze Zeit der Trennung schon unzumutbar lang sein könne.

http://www.juris.de/jportal/portal/t/1cb...s.Maximize

Verwaltungsrichter kennen sich im Familienrecht aus.Shy
Habe die Gelassenheit, Dinge hinzunehmen, die du nicht ändern kannst.
Habe den Mut, Dinge zu ändern, die du ändern kannst,
und habe die Weisheit, das Eine von dem Anderen zu unterscheiden.
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