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Wie gerichtlichen Titel vermeiden?
#1
Hallo zusammen,
vor einiger Zeit hattet ihr mir schon einmal sehr geholfen. Bevor ich auf mein aktuelles Problem zu sprechen komme, hier noch einmal kurz meine Situation:

unverheiratet, getrennt lebend, ein Kind, gemeinsames Sorgerecht, ABR lt. EA bei der KM, totale Umgangsblockade, Beistandschaft beim JA ist eingerichtet. Unterhalt kann ich nicht leisten. Ich lebe seit 1,5 Jahren von ALG2, bin seit langem arbeitsunfähig krank geschrieben. Dies belege ich nach monatlicher Aufforderung dem JA, woraufhin ich bislang verschont bleibe.

Inzwischen geht es mir gesundheitlich etwas besser und ich werde voraussichtlich in einigen Monaten wieder etwas belastbarer sein. Aufgrund meines Alters (54) habe ich allerdings kaum eine Chance auf dem deutschen Arbeitsmarkt.
Ich habe in einigen Monaten evtl. die Möglichkeit für knapp ein Jahr lang im außereuropäischen Ausland zu arbeiten. Der Job ist finanziell nicht lukrativ, aber nach der langen Zeit meiner Krankheit bin ich sehr daran interessiert mal wieder etwas Sinnvolles zu tun. Für Unterhalt könnte ich evtl. den Unterhaltsvorschuss zahlen, mehr sicher nicht. Meinen deutschen Wohnsitz werde ich während dieser Zeit nicht aufrecht erhalten können (zu teuer).

Ich befürchte nun, das das JA dann sofort einen gerichtlichen Titel erwirken wird. Da ich dann keine zustellfähige Adresse habe, wird dies wohl ein leichtes Spiel sein. Wenn ich nach einem Jahr wie geplant wieder nach Deutschland zurück komme wäre dies für mich sehr unangenehm, wenn dann der Gerichtsvollzieher in meine letzten Habseligkeiten pfänden würde.

Daher meine Fragen:
1. Wie kann ich diesen gerichtlichen Titel vermeiden?
2. Wäre ein eigener notarieller Titel über 133€ befristet für ein Jahr ratsam?
3. Ist es ratsam das JA über meinen geplanten Auslandsaufenthalt zu informieren?
3. Ist ein gerichtlicher Titel immer unbefristet, dynamisch?

vielen Dank für eure Hilfe
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#2
Wenn es eine totale Umgangsblockade gibt und Du sowieso nichts zahlst, belass es dabei.
Geh ins Ausland, ohne irgendjemanden zu informieren - das ALG2 fällt ja bei Aufnahme
einer Tätigkeit sowieso weg.
Wenn Du Dich dann noch polizeilich abmeldest, kann erstmal auch keine Prozess gegen
Dich geführt werden - allerdings wird in diesem Bereich immer wieder geschummelt..
https://t.me/GenderFukc
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#3
(20-01-2012, 14:22)Petrus schrieb: Wenn Du Dich dann noch polizeilich abmeldest, kann erstmal auch keine Prozess gegen
Dich geführt werden
Aber andere hier im Forum schreiben doch das sie in Abwesenheit zu allem möglichen verknackt wurden.

Abmelden muss ich mich, und ALG fällt natürlich auch weg. Das JA wird aber sicherlich innerhalb weniger Wochen merken das ich im Ausland bin, wenn der erste Brief als unzustellbar zurück geht. In den Unterhaltsrichtlinien wird immer wieder gesagt, dass wenn der Pflichtige nicht reagiert, ein Titel im vereinfachten Verfahren zu erwirken ist. Das bedeutet doch dann auflaufende Schulden, oder? Ich werde sicher nach einem Jahr wieder nach D´land kommen. Werde ich dann mit 12 mal 220 Euro Schulden empfangen? Das wäre dann der Einstieg in die Überschuldung.Huh
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#4
(20-01-2012, 15:51)harzer schrieb:
(20-01-2012, 14:22)Petrus schrieb: Wenn Du Dich dann noch polizeilich abmeldest, kann erstmal auch keine Prozess gegen
Dich geführt werden
Aber andere hier im Forum schreiben doch das sie in Abwesenheit zu allem möglichen verknackt wurden.
Grundsätzlich musst Du über ein Dich betreffendes Verfahren informiert werden, schon damit das Gericht
seine eigene Zuständigkeit bejahen kann - die liegt bei Kindesunterhalt aber bei dem Gericht in dessen Bezirk
das Kind seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat (siehe zB. Zuständigkeit bei Kindesunterhalt).
Damit steht einer Verfahrenseröffnung nichts mehr entgegen, aber eben erst ab dem Zeitpunkt, zu dem Du
darüber informiert worden bist. Andernfalls wird man versuchen Dich ausfindig zu machen undversuchen Dir die Verfahrenseröffnung
zuzustellen. Wenn das nicht geht, kann es letztendlich einen öffentlichen Aushang geben, wo Du Dich theoretisch informieren
könntest. Und bis man soweit ist, vergeht Zeit ...

Grundsätzlich bist Du aber "seit langem arbeitsunfähig krank geschrieben". Damit solltest Du eigentlich dem JA als
nicht leistungsfähig bekannt sein.

(20-01-2012, 15:51)harzer schrieb: Ich werde sicher nach einem Jahr wieder nach D´land kommen. Werde ich dann mit 12 mal 220 Euro Schulden empfangen? Das wäre dann der Einstieg in die Überschuldung.Huh
Na ja - wenn Du jetzt den Unterhalt regelst, zahlst Du auf jeden Fall. Wenn Du abwartest, bis Du zurückkommst,
zahlst Du nur dann, wenn die andere Seite aktiv geworden ist. Mit Einstieg in die Überschuldung hat das direkt noch
nichts zu tun, weil Du das Geld im Ausland zurücklegen kannst.
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#5
Lies auch mal das hier: http://www.trennungsfaq.com/forum/showth...p?tid=5198
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#6
(20-01-2012, 16:21)Petrus schrieb: Wenn Du abwartest, bis Du zurückkommst, zahlst Du nur dann, wenn die andere Seite aktiv geworden ist.

das ist doch aber sehr wahrscheinlich, das das JA aktiv wird.In den UH-Richtlinien wird das gefordert. Oder sehe ich das falsch.
Das echte Elend beginnt doch, wenn die Gegenseite einen Titel hat, den man nicht bedienen kann. Bei jedem klingeln Angst haben, es könnte der GV sein...
Nach und nach verschwinden dann Waschmaschine, Stereoanlage usw..

So eine Situation will ich vermeiden. Die Frage ist wie mache ich das am besten?

Die zweitbeste Lösung scheint mir einen notar.Titel über einen machbaren Betrag. Gibt das JA dann erst mal Ruhe, oder wirds dann eher unangenehm, weil die dann glauben es gibt doch was zu holen??
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#7
Warum sollten die ein Gerichtsverfahren gegen Dich anstrengen, wenn sie erwarten nichts zu bekommen, weil Du sowieso nicht leistungsfähig bist ?
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#8
bis jetzt werde ich immer für 1 Monat von meinem Arzt krank geschrieben.

Pünktlich nach Ablauf dieses Monats gibts wieder Post und das JA fordert wieder Nachweise zu Bewerbungen. Sie drohen damit sonst fiktives Einkommen anzurechnen. Wenn die Briefe dann zurückgehen und ich ein Jahr lang für die nicht ereichbar bin, werden die doch nicht einfach aufgeben. Einen Titel ohne Gegenwehr im vereinfachten Verfahren zu beantragen ist für die doch sicher eine gern erledigte Sache. Oder seh ich das falsch?
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#9
Schwer vorhersehbar - in dem Bereich ist alles möglich. Ich würde prognostizieren, dass
ein minimaler Kindesunterhalt von 265,- EUR entsprechend 87 % vom steuerrechtlichen Minimum
festgelegt wird (§ 1612a BGB), wenn Du nicht mehr erreichbar bist.
Kann auch sein, dass sie den Aufwand sparen, und nichts passiert - zugegeben unwahrscheinlich.
In jedem Fall vergehen dann noch ein paar Monate, bis die soweit sind.
Siehe auch Besonderheiten bei der Düsseldorfer Tabelle

Wenn Du sicher sein willst, was festgelegt wird, musst Du es tatsächlich vor Deiner Ausreise
regeln. Das bedeutet aber nicht, dass Du mehr Einfluss auf die Höhe hast - lediglich der Zeitpunkt
ist sicher. Huh

Im Best Case regelst Du das einvernehmlich mit der Mutti und lässt es danach vom Jugendamt bestätigen.
Das geht aber nur, wenn wirklich Mutti und JA zustimmen - wenn es schiefgeht und Mami mehr haben will,
ist der Zeitpunkt immer noch sicher. Undecided
https://t.me/GenderFukc
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#10
(20-01-2012, 12:23)harzer schrieb: Daher meine Fragen:
1. Wie kann ich diesen gerichtlichen Titel vermeiden?
2. Wäre ein eigener notarieller Titel über 133€ befristet für ein Jahr ratsam?
3. Ist es ratsam das JA über meinen geplanten Auslandsaufenthalt zu informieren?
4. Ist ein gerichtlicher Titel immer unbefristet, dynamisch?

zu
1. Durch Erstellung eines notariellen Titels oder eines beim JA. Ansonsten nur schwer, wenn die andere Seite hartnäckig bleibt.
2. Evtl. dann, wenn du einen Minijob mit mindestens 133 € Lohn hast. Aber es ginge auch ein Titel über 20 € oder irgendein anderer Betrag - das müßte man wirklich an deiner konkreten Situation abschätzen. Auch dann wäre eher 2 Jahre befristet sinnvoll, weil dann evtl. des Rechtschutzbedürfnis für eine Klage entfallen könnte.
3. Es besteht Ausreisfreiheit. Wüßte nicht wo ein Auslandsaufenthalt in den Entscheidungsbereich des JA gehören sollte.
4. Nein. Aber meistens, weil das die Gegenseite wohl beantragen wird.

(20-01-2012, 19:08)harzer schrieb: [quote='Petrus' pid='69320' dateline='1327069291']Wenn Du abwartest, bis Du zurückkommst, zahlst Du nur dann, wenn die andere Seite aktiv geworden ist.

[quote='harzer' pid='69328' dateline='1327079309']
Das echte Elend beginnt doch, wenn die Gegenseite einen Titel hat, den man nicht bedienen kann.
Wieso solltest du einen 10€-Titel nicht bedienen können?

(20-01-2012, 19:08)harzer schrieb: Bei jedem klingeln Angst haben, es könnte der GV sein...
Nach und nach verschwinden dann Waschmaschine, Stereoanlage usw..
Och je, hast du zuviel irreführendes Unterschichten-TV geguckt? Kein GV nimmt deine einzige Waschmaschine oder deine olle Stereoanlage mit, es sei denn es ist ein 20K-Neuteil. Dein Zweit-Motorad schon eher.
Aber das ganze Spiel funktioniert nur, weil du Angst hast.

(20-01-2012, 19:08)harzer schrieb: Die zweitbeste Lösung scheint mir einen notar.Titel über einen machbaren Betrag. Gibt das JA dann erst mal Ruhe, oder wirds dann eher unangenehm, weil die dann glauben es gibt doch was zu holen??
Bei dem was ich bisher bei deinem Geschriebenen vermute, werden die ihren Glauben aufgeben - wenn man den Betrag geschickt anpaßt.

Aber: bevor du über das alles nachdenkst - hast du überhaupt dein Hartz-Amt über diese Schreiben des JA in Kenntniss gesetzt? Hast du dort einen Antrag auf Kostenübernahme bei einer evtl. Klage gestellt? Hast du dort einen Antrag auf Zusicherung der Anrechnung nach §11b, Abs 1.. Abs 7 SGBII gestellt?

Wenn nicht, dann hole das schleunigst nach.
# Familienrechtslogik: Wer arbeitet, verliert die Kinder. Wer alleinerziehend macht, kriegt alles. Wer Kindeswohl sagt, lügt #
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#11
(20-01-2012, 20:57)sorglos schrieb: Aber: bevor du über das alles nachdenkst - hast du überhaupt dein Hartz-Amt über diese Schreiben des JA in Kenntniss gesetzt? Hast du dort einen Antrag auf Kostenübernahme bei einer evtl. Klage gestellt? Hast du dort einen Antrag auf Zusicherung der Anrechnung nach §11b, Abs 1.. Abs 7 SGBII gestellt?
Alles erst notwendig, wenn KU gezahlt wird oder tituliert ist. In dem Fall von harzer kann der
Unterhalt auch nicht rückwirkend geltend gemacht werden, da er nicht leistungsfähig ist (§ 1613 BGB).
https://t.me/GenderFukc
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#12
(20-01-2012, 12:23)harzer schrieb: Daher meine Fragen:
1. Wie kann ich diesen gerichtlichen Titel vermeiden?
2. Wäre ein eigener notarieller Titel über 133€ befristet für ein Jahr ratsam?
3. Ist es ratsam das JA über meinen geplanten Auslandsaufenthalt zu informieren?
3. Ist ein gerichtlicher Titel immer unbefristet, dynamisch?
1. Einen beim JA oder Notar zu machen, mit dem sich Muddi zufrieden gibt
2. Befristet auf jeden Fall. Die Höhe kann Probleme verursachen
3. Auf gar keinen Fall
3a. Ja



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#13
(20-01-2012, 21:05)Petrus schrieb: Alles erst notwendig, wenn KU gezahlt wird oder tituliert ist. In dem Fall von harzer kann der Unterhalt auch nicht rückwirkend geltend gemacht werden, da er nicht leistungsfähig ist (§ 1613 BGB).
Ich sehe das nicht so und wir praktizieren das auch mit gutem Grund anders. Mit den Schreiben des JA dürfte er "in Verzug gesetzt" sein. Wir wissen jedoch heute nicht, ab wann und ggfs. der Familienfiktivrechner diesen Verzugstermin wirksam in einem Titel festschreiben wird. Wenn er jetzt das H4-Amt in Kenntnis setzt, dann werden die das erstmal ablehnen. Aber sie waren in Kenntnis und so kann er später die alten Zeiten in bestimmtem Rahmen über einen Überprüfungsantrag §44 wieder aufbohren. Das kann dazu führen, dass er eine ihm evtl. aufgebrummte Rückstandssumme eben auch wieder über den Absetzparagraphen "rückabwickeln" kann. Wir haben so mehrfach die durch KU-Urteil entstandenen KU-Schulden gegenüber dem H4-Amt in Luft aufgelöst.

(20-01-2012, 21:05)Petrus schrieb: ..... da er nicht leistungsfähig ist (§ 1613 BGB).
Dies ist im Moment nur deine (und auch meine Meinung) aber kein familiengerichtlich festgestellter Sachverhalt. Aber unserer Meinung ist bedeutungslos. Dagegen kann ihm jetzt ein Schreiben vom H4-Amt, in dem steht dass er nicht leistungsfähig sei, viel mehr nützen. Denn das ist keine Meinung, sondern ein amtliches Schreiben. Es kann sein dass das andere Amt daran glaubt und von ihm abläßt. Ämter haben generell mehr Vertrauen in andere Ämter als in die Meinung von Bürgern oder gar Vätern. Das dürfte doch einleuchten?
# Familienrechtslogik: Wer arbeitet, verliert die Kinder. Wer alleinerziehend macht, kriegt alles. Wer Kindeswohl sagt, lügt #
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#14
(20-01-2012, 20:57)sorglos schrieb: werden die ihren Glauben aufgeben - wenn man den Betrag geschickt anpaßt.
hast du bitte noch einen Tip, was der geschickt angepasste Betrag so sein könnte, 10€ ist wohl etwas wenig, 133€ oder mehr täten schon weh

(20-01-2012, 20:57)sorglos schrieb: Aber: bevor du über das alles nachdenkst - hast du überhaupt dein Hartz-Amt über diese Schreiben des JA in Kenntniss gesetzt? Hast du dort einen Antrag auf Kostenübernahme bei einer evtl. Klage gestellt? Hast du dort einen Antrag auf Zusicherung der Anrechnung nach §11b, Abs 1.. Abs 7 SGBII gestellt?

Das ist doch wohl der Tip des Tages, sicherlich auch für viele andere interessant. Vielen Dank dafür.
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#15
(20-01-2012, 22:57)sorglos schrieb:
(20-01-2012, 21:05)Petrus schrieb: Alles erst notwendig, wenn KU gezahlt wird oder tituliert ist ...
Ich sehe das nicht so und wir praktizieren das auch mit gutem Grund anders. Mit den Schreiben des JA dürfte er "in Verzug gesetzt" sein. ... Aber sie waren in Kenntnis und so kann er später die alten Zeiten in bestimmtem Rahmen über einen Überprüfungsantrag §44 wieder aufbohren. Das kann dazu führen, dass er eine ihm evtl. aufgebrummte Rückstandssumme eben auch wieder über den Absetzparagraphen "rückabwickeln" kann. ..
Wenn @harzer zum Arbeiten ins Ausland geht, hat er keinen Anspruch mehr auf Harz IV. Damit ist auch ein Überprüfungsantrag nach SGB X §44, den meinst Du vermutlich, sinnlos. Rückabwickeln kann man nur, was auch geleistest wurde oder wo ein Anspruch bestand.

(20-01-2012, 22:57)sorglos schrieb:
(20-01-2012, 21:05)Petrus schrieb: ..... da er nicht leistungsfähig ist (§ 1613 BGB).
Dies ist im Moment nur deine (und auch meine Meinung) aber kein familiengerichtlich festgestellter Sachverhalt. ...
Das ist die Feststellung seines Arztes. Dagegen kann auch ein anderes Amt oder Gericht nichts machen, es sei denn, es gibt ein neues Gutachten oder Attest.

@harzer muss sich einfach entscheiden, ob er jetzt die Hühner scheu macht und freiwillig zahlt oder nicht.
https://t.me/GenderFukc
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#16
wenn du einen Teilbetrag zahlst, werden sie immer argumentieren, dass du auch mehr hast. So ist es zumindest bei mir immer gewesen.

Wenn du eh nix besitzt oder in der Zukunft besitzen wirst (Erbe) kann die das doch alles egal sein. Waschmaschine wird dir der GV nicht abnehmen.

Live or Die...Make Your Choice
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#17
(21-01-2012, 18:25)Spiegel schrieb:
(21-01-2012, 13:00)Fluechtling schrieb: wenn du einen Teilbetrag zahlst, werden sie immer argumentieren, dass du auch mehr hast. So ist es zumindest bei mir immer gewesen.

Genau richtig.. Ich hatte damals irgendwie ne phase gehabt wo ich moralisch
das nutzen wollte.. hatte mich mit denen auf teilbetrag geeinigt..
Daraufhin wollten die mehr und das kurz darauf mit unfreundlichen methoden androhung mit gericht..

Na und. Laß sie doch "argumentieren". Was macht dir das?
Aber wer sich bei jedem unfreundlichen Schreiben in die Hose macht, dem ist halt nicht zu helfen.

Ich kenne mehr als ein Dutzend "Mini"-Titel. Darunter auch einer, der seit mehr als 5 Jahren Bestand hat, zwischenzeitlich auch eine gerichtliche Überprüfung überstand, die den Vater keinen Cent gekostet hat.
Letztlich geht es nur um die Entscheidung, ob man sich mit einem Titel gegen (überhöhte) Titel wehrt - oder ob man ständig mit dem Damoklesschwert einer jederzeitigen vollkostenschaffenen Klage auf vollen Unterhalt für immer leben will.

Wie @Petrus richtig sagt, muss @harzer nun erstmal selbst eine Grundentscheidung treffen: Jetzt oder später - von hier oder von dort wo die Palmen stehen.
# Familienrechtslogik: Wer arbeitet, verliert die Kinder. Wer alleinerziehend macht, kriegt alles. Wer Kindeswohl sagt, lügt #
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