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Betreuungsunterhalt obere Grenze und Berechnung?
#60
(24-01-2012, 12:33)orphelio schrieb: Ich habe derzeit leider den gesamten Vorgang bei meinem Anwalt. Würde das zu gerne mal hier einstellen, um Eure Meinung dazu zu hören.

Der hat sicher Kopierer und eMail. Anonymisieren kann man selber, damit Namen und Rückverfolgbarkeit fehlen.

(24-01-2012, 12:33)orphelio schrieb: Sie wird entweder gemeinsam mit mir für unser Kind den richtigen Weg finden oder sie wird daran zugrunde gehen, denn das was sie jetzt betreibt hält sie emotional keine 3 Jahre aus!

Täusch dich nicht. Erstens stehst du bei einem Zusammenbruch der Mutter so da wie vorher. Weder dem Kind noch dir wird das helfen. Du hast kein Sorgerecht, das Kind kommt eher zu Freundinnen oder Pflegefamilie wie zu dir. War vorher kein Kontakt, wird auch nachher keiner sein. Der nichtsorgeberechtigte Vater hat weniger Möglichkeiten wie ein Postbote. Denn der darf wenigstens ungestraft an der Haustür klingeln. Du kriegst ein Annäherungsverbot und Stalkingvorwürfe.

Zweitens entwickeln sich Menschen gerade nach Trennungen in ungeahnte neue Richtungen. Kaum ein Vater kennt die Mutter nach ein paar Monaten strittiger Trennung wieder. Vorhersagen über den langfristigen emotionalen Zustand der Ex sind gewagt. Sie hat ihren Feind gefunden, das bist du. Der Kampf gegen dich, den Vater "ihres" Kindes wird sie aktiv halten und mit Energie versorgen. Da verselbständigt sich vieles, was man vorher nicht gedacht hätte. Das musste ich auch lernen.
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RE: Betreuungsunterhalt obere Grenze und Berechnung? - von p__ - 24-01-2012, 12:51

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