23-01-2012, 11:05
(23-01-2012, 09:30)Ibykus schrieb: Nach § 1615l BGB bist Du der KM sechs Wochen vor Geburt unterhaltspflichtig.
Abgesehen davon, dass der Beginn dieser sechs Wochen per Se nur nach der Geburt festgelegt werden kann, ist das alles Luft. Er schrieb:
"3 Monate vor Geburt diese Anzeige bei der Polizei gemacht"
Wenn die Polizei nach so einer Anzeige losschlägt, erübrigen sich weitere Erwägungen über Rechtmässigkeiten.