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Betreuungsunterhalt obere Grenze und Berechnung?
#51
(22-01-2012, 19:54)orphelio schrieb: Dann kamen Briefe von Ihrem Anwalt,
dass ich ich ab 4 oder 5 Monate vor Geburt den Höchstsatz an KU
und 1.800 EUR BU für die Mutter zu überweisen hätte.

Ab diesem Moment habe ich einen Anwalt hinzugezogen. Wir haben die Festlegung des BU auf die Zeit nach der Geburt festlegen können. Das KU in voller Höhe habe ich mit der Unterzeichnung der Vaterschaftsanerkennung an das JA überwiesen und zahle seit dem für das Kind.
die Vaterschaftsanerkennung /-feststellung ist Voraussetzung für den Unterhalt.
Nach § 1615l BGB bist Du der KM sechs Wochen vor Geburt unterhaltspflichtig.
Dazu bist Du anwaltlich aufgefordert worden!

Wenn also die Voraussetzungen vorlagen, dann könntest Du -insoweit- Deine Unterhaltspflicht verletzt haben. Denn § 170 StGB gilt auch für § 1615 l BGB
Wenn ein solcher Sachverhalt der Polizei mitgeteilt wird, hat sie kaum andere Möglichkeiten als zu ermitteln.

Was mich noch ein wenig nachdenklich macht, ist die Formulierung:
"Wir haben die Festlegung des BU auf die Zeit nach der Geburt festlegen können".
Wer hat das denn "festgelegt"?
Auf den vorgeburtlichen Unterhalt kann sie -soweit das keine staatlichen Ersatzleistungen begründet- verzichten.

Nachdem die Anzeige bei der Polizei eingegangen ist, hätte man Dir -wenn keine besonderen Gründe dagegen sprachen- Gelegenheit geben müssen, zum Vorwurf Stellung zu nehmen.
Wenn das der Fall war und du Dich zum Vorwurf nicht geäußert hast, dann kann ich jedenfalls keine Überschreitung polizeilicher Kompetenzen erkennen, wenn weitere Zeugen gehört werden.

Anders, wenn die Polizei mit der Anzeige oder durch Deine Einlassungen darüber informiert wurde, dass auf den vorgeburtlichen Unterhaltsanspruch verzichtet wurde (das wäre m.M.n. ein Verfahrenshinderungsgrund) - wovon ich aber mal nicht ausgehe.

Zitat:Die KM hat trotz dieser Einigung mit ihrem Anwalt, 3 Monate vor Geburt diese Anzeige bei der Polizei gemacht. Es lag weder ein Titel über BU noch ein vereinbarter oder festgelegter Betrag vor. Nichts.
Die Anzeige würde ich gerne sehen.

Zitat:Die KM hat bei der Polizei eine Haarsträubende Geschichte erzählt und was für ein Monster an Mensch ich sei und das sie sogar eine Kontaktsperre erwirkt habe, weil ich unberechenbar und was weiß ich nicht alles sei. Daraufhin, ging also die Auskunftsanforderung an meinen Auftraggeber raus.
Dann liegt Dir ja wahrscheinlich die Anzeige in Kopie vor ....

Zitat:Es ist mittlerweile klar, dass die Polizistin, dass alles nicht hätte tun dürfen, sie ist komplett über ihre Kompetenzen gegangen und es lag auch für die Ermittlungen keine Berechtigung vor.
Das kann ich nach Vorstehendem aber nicht so sehen.

Zitat:Das Verfahren wurde dann auch eingestellt.
Die KM, bzw. ihr Anwalt wird darüber eine begründete Einstellungsverfügung erhalten haben, die Teil der Akte ist.
Fordere Akteneinsicht, dann weißt Du, warum die Sache eingestellt wurde.
Dass von der StA eingestellt wurde, hat aber nichts mit irgendwelchen Überschreitungen der Polizei zu tun, sondern eher damit, dass deren Ermittlungen keinen genügenden Anlaß zur Erhebung der öffentlichen Klage ergeben haben (hinreichender Tatverdacht)!

Das Zauberwort heißt "Akteneinsicht"!
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RE: Betreuungsunterhalt obere Grenze und Berechnung? - von Ibykus - 23-01-2012, 09:30

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