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Betreuungsunterhalt obere Grenze und Berechnung?
#50
Auch auskotzen gehört dazu. Du bist deswegen hier ja auch nicht kritisiert worden. Die meisten hier können deinen emotionalen Zustand sehr gut nachfühlen. Es wird nur zum Problem, wenn es Dauerzustand wird oder die Verständlichkeit der Aussagen verdirbt.

Wenn die Polizistin über ihre Kompetenzen gegangen ist, muss sie dienstrechtlich zur Rechenschaft gezogen werden. Dafür ist es zwar jetzt wahrscheinlich zu spät, aber Exekutivorgane, die auf so krasse Weise Recht brechen, sind gefährlich. Was, wenn die Ex beim nächsten Anfall mit einer anderen Story kommt und wieder zu dieser Polizistin geht, weil sie gelernt hat, dass dort ein "offenes Ohr" für sie da ist, das dafür sogar Kompetenzen weit überschreitet? Meiner Erfahrung nach ist die Anzeigenmasche einer Ex etwas, das immer wieder kommt. Anzeigen funktionieren meistens, sie bewirken preisgünstig Terror. Ich kenne einen Fall, in dem mehrere Falschanzeigen über Jahre hinweg nicht verhindert haben, dass die nächste Anzeige zu einer Hausdurchsuchung führte. Ex hatte behauptet, mit einer Schußwaffe bedroht worden zu sein. Die Beamten kamen im Morgengrauen und nahmen die Wohnung auf der Suche nach der illegalen Waffe auseinander. Das Vater hatte aber nicht mal ein langes Küchenmesser. Folgen für die Ex: Null. Rechtsstaat Deutschland. Das sollte mal ein Vater versuchen, er wird ausgelacht.

Vergiss nicht, dass du noch fast zwei Jahrzehnte mit dieser Frau zu tun hast, wenn du den Elternschaftsrest nicht vorher aufgibst. Es wird noch einiges kommen, was dich überrascht. Besser die Dinge von vornherein so angehen, dass Missbrauchsmöglichkeiten minimiert werden.

Du gründest viele Hoffnungen auf das Jugendamt. Das Jugendamt mag in dir erkennen was es will, das hilft dir nichts wenn die Mutter keine Lust hast und sagt "Pffft. Mir doch egal.". Das Jugendamt sagt dann, man könne halt nichts machen, aber der Gang zum Gericht stehe dir offen. Wenn das Kind im September geboren wurde und du erst zwei Monate später dort wegen Umgang um Hilfe gebeten hast, war das zudem recht spät. Wenn man in Umgangssachen zuwartet und hofft, heisst es meistens, man habe kein Interesse gezeigt.

Zitat:Aber ich könnte jeden Tag für das Kind da sein, könnte es am Wochenende 24Std/Tag betreuen.

So war es bei mir auch. Wir haben das Kind sogar ein Jahr lang bis zur Trennung gleichermassen gemeinsam betreut, nachweislich. Ich habe bis heute kein Sorgerecht, weder Wohlverhalten und Gespräche noch ein Gericht haben zu regelmässigem Umgang geführt und am allerwenigsten das Jugendamt, das sogar stark kontraproduktiv agierte.

Du solltest vorsichtig sein mit Aussagen zu deinen guten Betreuungsmöglichkeiten. Man wird das im Jugendamt (vielleicht nicht offen, aber hinter der Hand) als absurd betrachten, weil du das Kind noch nicht einmal gesehen hast und dir schon vorstellen kannst, es wie die Mutter zu betreuen. Die Ex wird es starke Bedrohung ihrer Vorrechte und ihrer Position empfinden, ein Angriff auf ihre Mutterschaft.

Konzentriere dich vielmehr auf die Organisation der ersten Umgangstermine, ohne die grossen Zukunftsvorstellungen aufzuführen. Auch so bist du damit im Vorteil, denn deine zeitliche Ungebundenheit verschafft dir grosse Flexibilität wenn es um konkrete Termine geht. Der alte Trick, dass die Mutter immer nur dann Umgang zulässt wenn es für den Vater zeitlich maximal ungünstig ist wird bei dir nicht funktionieren.
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RE: Betreuungsunterhalt obere Grenze und Berechnung? - von p__ - 22-01-2012, 22:12

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