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Betreuungsunterhalt obere Grenze und Berechnung?
#47
Hallo,

ich versuche noch einmal ein paar Dinge zu beschreiben, um meine bisherige Vorgehensweise ein wenig deutlich zu machen.

Also die KM und ich haben uns im 4. Schwangerschaftsmonat getrennt. Während der Schwangerschaft hat sie jeden Kontakt zu mir abgelehnt. Dann kamen Briefe von Ihrem Anwalt, dass ich ich ab 4 oder 5 Monate vor Geburt den Höchstsatz an KU und 1.800 EUR BU für die Mutter zu überweisen hätte. Ab diesem Moment habe ich einen Anwalt hinzugezogen. Wir haben die Festlegung des BU auf die Zeit nach der Geburt festlegen können. Das KU in voller Höhe habe ich mit der Unterzeichnung der Vaterschaftsanerkennung an das JA überwiesen und zahle seit dem für das Kind.

Die KM hat trotz dieser Einigung mit ihrem Anwalt, 3 Monate vor Geburt diese Anzeige bei der Polizei gemacht. Es lag weder ein Titel über BU noch ein vereinbarter oder festgelegter Betrag vor. Nichts. Die KM hat bei der Polizei eine Haarsträubende Geschichte erzählt und was für ein Monster an Mensch ich sei und das sie sogar eine Kontaktsperre erwirkt habe, weil ich unberechenbar und was weiß ich nicht alles sei. Daraufhin, ging also die Auskunftsanforderung an meinen Auftraggeber raus. Es ist mittlerweile klar, dass die Polizistin, dass alles nicht hätte tun dürfen, sie ist komplett über ihre Kompetenzen gegangen und es lag auch für die Ermittlungen keine Berechtigung vor. Das Verfahren wurde dann auch eingestellt.

Momentan ist es so, dass sich die KM mit diesen ganzen Amok-Aktionen gar keinen Gefallen getan hat. Das JA erkennt zunehmend, dass ich einfach ein ganz fürsorglicher junger Mann bin, der Zugang zu seinem Kind möchte. Das JA macht die KM darauf aufmerksam, dass zu den offensichtlichen Konflikten, die wir hatten immer zwei (2) gehören und das JA erhält so langsam ein Bild davon, dass die KM gerne Dinge überhöht, überzeichnet und aus einem sehr engen, einseitigen Betrachtungswinkel wiedergibt.

Nun habe ich im Dezember dem JA gesagt, das es reicht, ich mein Kind sehen will und ab Januar 2012 würde ich vor Gericht gehen und den Umgang einklagen und dann auch alle weiteren Schritte, die mir möglich sind wahrnehmen... Etc.

Das Jugendamt bat mich, dass ich damit zunächst noch warte und wir Einzelgespräche versuchen sollten, da es aus Sicht des JA sinnvoll wäre, dass wir auch Hilfe bekommen, wie wir das in Zukunft "handlen" sollen, wenn wir keine externe Hilfe mehr erhalten.

Darauf habe ich mich letztendlich eingelassen, weil ich eigentlich nicht an den ständigen Konfrontationen interessiert bin, sondern noch hoffe, dass es gelingt gemeinsam, in friedlicher Atmosphäre für das Kind da zu sein...

Naja, dafür ist jetzt noch der gesamte Februar angesetzt. Ich habe nächste Woche ein Gespräch beim JA und danach soll es zu einem ersten Begleitenden Umgang kommen, dem hat die KM in der kommenden Woche auch zugestimmt.

Allerdings versucht sie das eben noch an ihren BU zu knüpfen, dass darf sie nicht und jetzt geht es darum diesen Betrag zu ermitteln und dann hoffe ich, dass es irgendwie zu einem guten Jahr wird.

Ich habe ja kein Problem damit, dass sie auch etwas bekommt. Aber ich könnte jeden Tag für das Kind da sein, könnte es am Wochenende 24Std/Tag betreuen. Und ich hatte gehofft, dass sich das auch irgendwie in dem zu zahlenden Betrag darstellt.

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RE: Betreuungsunterhalt obere Grenze und Berechnung? - von orphelio - 22-01-2012, 19:54

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