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Betreuungsunterhalt obere Grenze und Berechnung?
#43
ja, volle Zustimmung!
Mit dem Inkasso § sollen wir "an die Wand gespielt" werden.
Dabei sind Staatsanwaltschaften das kleinere Problem. Für mich ist oftmals nicht nachvollziehbar, wieso ein Strafrichter den Staatsanwälten die meisten Ermittlungsergebnisse nicht wieder vor die Füße wirft, stattdessen die Hauptverhandlung eröffnet.

Leider herrscht auf diesem Strafgebiet ein juristischer Dilettantismus, der seines Gleichen sucht.
Wie stümperhaft Gerichte die denunzierten und verleumdeten Väter verurteilen, zeigen die Aufhebungsbeschlüsse der Rechtsmittelinstanzen.

Wenn Mütter meinen, Väter in 170ger Verfahren zu schicken, dann gibt es dagegen ein probates Mittel, dass mir -wenn schon kein Wohlwollen eingebracht- so doch ganz gut geholfen hat: Ich habe die KM bei jeder sich bietenden Gelegenheit verklagt oder bei der StA angezeigt. Auch -wir Ihr wißt- ihren RA 'Borkenkäfer'. Gebracht hat es mir genau so wenig, wie der KM die 170ger-Anzeigen. Aber die StA beschäftigt sich nicht mehr so gerne mit uns -alles wird schnell eingestellt.

Allerdings hatte ein Zwangsgeldantrag Erfolg!
Damals durfte sie (die KM) 250 € zahlen ...
... und aktuell hat sie 1.400 € ihrem Anwalt überweisen dürfen, weil ich -zwar Kostenschuldner- ganz sicher nichts zahlen werde.

Und demnächst geht's in die nächsten Runden ...
Bin schon gespannt, ob sie sich rechtsanwaltlich vertreten läßt.

Was @Orphelio anfangs geschrieben hatte, ist richtig:
Mütter müssen lernen, dass sie bei kooperativen Verhalten angenehm leben, bei konfrontativen Verhalten von unseren Mühlsteinen zermahlt werden.

Dann klappts auch wieder mit dem Nachbarn ...

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RE: Betreuungsunterhalt obere Grenze und Berechnung? - von Ibykus - 21-01-2012, 19:32

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