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Betreuungsunterhalt obere Grenze und Berechnung?
#42
Das führt weg vom Fall. Ein Jobcenter ist nicht beteiligt. Die Strafanzeige war von vornherein absurd. Sie war ein blosser Versuch, Terror gegen den Vater zu machen, so wie es vermutlich noch mehr Versuche gegeben hat. Dass die Ermittlungsbehörden darauf eingestiegen sind, bestätigt nur den traurigen Zustand des sogenannten "Rechts".

Erwähnenswert in diesem Zusammenhang ist vielleicht noch, dass solcher Terror ohne Konsequenzen für die Terroristin bleibt, weil er nicht verheiratet war. Unter den vielen menschenrechtsbrecherischen Ungleichbehandlungen nichtehelicher Väter gibts auch Unterhaltsverwirkungsgründe nach §1579 BGB, ungerechtfertige Anzeigen gegen den Pflichtigen können demnach Folgen haben - Herabsetzung, Verwirkung, Begrenzung. Aber nicht bei Nichtehelichen, da kann die Berechtigte bis zum Exzess die Sau rauslassen, ohne Folgen befürchten zu müssen!

Eine andere perverse Diskriminierung wird Orphelio auch noch kennenlernen: Das Steuerrecht. Begrenztes Realsplitting steht nämlich nur Ex-Verheirateten zu. Orphelio hat zwar der Mutter in etwa so viel Unterhalt zu bezahlen wie wenn er verheiratet gewesen wäre ("Gleichstellung"!), aber das Finanzamt erkennt nur "Unterhalt für bedürftige Personen" an und damit wesentlich weniger. Gleichstellung Ende.
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RE: Betreuungsunterhalt obere Grenze und Berechnung? - von p__ - 21-01-2012, 17:42

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