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Betreuungsunterhalt obere Grenze und Berechnung?
#37
(20-01-2012, 19:46)Ibykus schrieb: Wenn ich Staatsanwalt wäre, würde ich verfügen. dass meine Beamten der Sache nachgehen und den einen oder anderen (benannten) Zeugen dazu anhören.

Nein, eben das hat zu unterbleiben bevor nicht wenigstens eine minimale Sichtung stattfindet, ob überhaupt eine Straftat vorliegen könnte. Dazu ist der Staatsanwalt verpflichtet! Sonst könnte jeder Gestörte mit einem in den Raum gestellten Satz solche irren Aktionen auslösen. Wir zeigen alle mal an und die Polzei macht zwei Jahre lang Überstunden. Morgen behaupte ich, der Weihnachtsmann hätte seinen Schlitten nicht angemeldet und die Polizei ermittelt dann am Nordpol?
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RE: Betreuungsunterhalt obere Grenze und Berechnung? - von p__ - 20-01-2012, 20:36

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