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Betreuungsunterhalt obere Grenze und Berechnung?
#30
(20-01-2012, 11:47)orphelio schrieb: Die Staatsanwaltschaft war zunächst auch gar nicht involviert, nur eine anscheinend völlig übermotivierte Polizeibeamtin, die völlig eigenmächtig losgelegt hat.

Ohne Staatsanwalt und bei einem Kind, das noch gar nicht geboren ist? Der ganze Vorgang klingt seinem Effekt nach so, wie wenn du das auf gar keinen Fall auf sich beruhen lassen solltest. Solche illegalen Aktionen werden immer wieder kommen, wenn die Gegenseite merkt dass sie das mit dir machen kann.

(20-01-2012, 11:47)orphelio schrieb: Aber ich willl mein Kind sehen, vielleicht der Grund warum ich hier nicht viel dazu sage, ich habe es bis heute nicht gesehen und meine Geduld ist was das angeht, echt am absoluten Ende...!!!

Das sagt mehr aus wie die meisten früheren Postings. Du hast es noch nie gesehen, aber es sieht aus wie du. Es wurde vor fünf Monaten geboren und du hast offenbar noch keine gerichtlichen Schritte unternommen, um Kontakt zum Kind herzustellen. Auch hier wieder: Vor was fürchtest du dich? Merkst du nicht, dass du im absoluten Nullpunkt festklebst und nichts zu verlieren hast? Ein Anwalt, der das stützt, hat nicht mehr alle Tassen im Schrank. Ich vermute, er verzögert und tänzelt herum, du bist schliesslich ein finanziell sehr lohnendes Feld, das man lange abernten kann.

Mann, du hast die Ressourcen und damit die Freiheit, mit vielen Mitteln zu handeln. Und du hast viele wertvolle Monate vergeudet in einer falsch verstandenen Gutmütigkeit, die von A bis Z rücksichtslos missbraucht wurde. Was hast du erreicht? Zieh mal Bilanz und ändere die eingesetzten Mittel, wenn du mit dieser Bilanz nicht zufrieden bist.
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RE: Betreuungsunterhalt obere Grenze und Berechnung? - von p__ - 20-01-2012, 12:18

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