20-01-2012, 09:24
(20-01-2012, 01:46)Ibykus schrieb: Wenn Dich die KM also bei der Polizei anzeigt, dann geht die Anzeige m.W. zur StA, die dann entscheidet ob und in welchem Umfang ihre Hilfsbeamten (die Polizei) zu ermitteln haben.Dann müßten sie doch ermittelt haben, dass der Lebensbedarf der Unterhaltsberechtigten angehenden Mutter nicht gefährdet war. Bei 2000 bis 3000 Euro eigenem Einkommen sehe ich keine Gefährdung.