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Betreuungsunterhalt obere Grenze und Berechnung?
#24
(19-01-2012, 16:09)orphelio schrieb: ... und hat noch vor der Geburt eine Anzeige bei der Polizei gegen mich gemacht, wegen verletzung der BU-Pflicht, dem wurde nachgegangen, OHNE TITEL, Ohne Gerichtsbeschluss oder irgendetwas,....
dazu ist auch kein Titel und kein Gerichtbeschluss erforderlich, sondern ein begründeter (hinreichender) Tatverdacht und ein Ermittlungsbeschluss der StA!

orphelio schrieb:.... mein Auftraggeber wurde angeschrieben von der Polizei zur Auskunft verpflichtet etc.....
Du bist nach Maßgabe des § 1615 l BGB auch vor der Geburt unterhaltspflichtig!
Wenn Dich die KM also bei der Polizei anzeigt, dann geht die Anzeige m.W. zur StA, die dann entscheidet ob und in welchem Umfang ihre Hilfsbeamten (die Polizei) zu ermitteln haben. Man ist aber nicht verpflichtet, der Polizei ggü Angaben zu machen, wird dann aber sicher in der Hauptverhandlung vom Gericht gehört werden.

Mich würde in diesem Zusammenhang auch interessieren, wie und wodurch Dein Auftraggeber verpflichtet wurde!
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RE: [geteilt] Wieder einer, der sich ins falsche Forum verirrt hat. - von Ibykus - 20-01-2012, 01:46

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