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Betreuungsunterhalt obere Grenze und Berechnung?
#22
(19-01-2012, 16:38)orphelio schrieb: Aber nur drei Jahre lang..?

Mindestens drei Jahre lang. In der Regel länger, aber nicht mehr in voller Höhe.

Was du für das Kind zu zahlen hast, wird dich auch noch verwundern. Erstausstattung, Mehrbedarf für Kinderbetreuungkosten (du zahlst Betreuungsunterhalt, damit sie das Kind betreut und du zahlst gleichzeitig Betreuungskostenmehrbedarf, dass sie es nicht betreut). Einen Höchstsatz gibts bei Kindesunterhalt übrigens nicht, nur die Tabelle endet da. Es steht aber dabei, dass die Sätze darüber nach Lage des Einzelfalls festgelegt werden.

Wie ist nun dein Kontakt zum Kind? Und du glaubst, eine Ähnlichkeit zu sehen, aber Test hast du nie gemacht?
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RE: Betreuungsunterhalt obere Grenze und Berechnung? - von p__ - 19-01-2012, 23:21

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