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Betreuungsunterhalt obere Grenze und Berechnung?
#16
Ausland bringt nur was, wenn du dadurch deine Einkunftsquellen zumindest verschleiern kannst. Weiterhin kannst du als Selbständiger deine Einnahmen/Ausgaben sehr kreativ gestalten wodurch du z.B. vorübergehend nicht leistungsfähig für BU sein könntest.
Kindesunterhalt kannst du aus dem Ausland zahlen, damit bist du schon mal keiner Verfolgung wegen Verletzung der Unterhaltspflicht ausgesetzt.

Bei Ausland gehen gibt es leider nur alles oder nichts. Zieh dir mal die Erfahrungen von anderen hier im Forum rein. Je nach dem wie du drauf bist, geht dir ein Licht auf. Gerade wenn du selbständig bist, ist der Schritt zwar immer noch groß aber nicht mehr riesengroß.
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RE: Betreuungsunterhalt obere Grenze und Berechnung? - von MitGlied - 19-01-2012, 17:43

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