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Betreuungsunterhalt obere Grenze und Berechnung?
#14
Also wenn ich das was bereits passiert ist so lese hast du ein echtes Problem.
Also die Madam geht einfach mal so, ohne dass sie dich rechtlich korrekt um Unterhalt angegangen ist zu Polizei und erstattet Anzeige. Dazu kriegt sie genug Elterngeld um über die Runden zu kommen, macht dir Schwierigkeiten bei deinem Auftraggeber.
Mach dich mal auf viel harte Jahre gefasst. Diese Frau wird dich "[Unterschreitung des Mindestniveaus]" wo sie nur kann.
1. Frage: Vaterschaft schon festgestellt bzw. von dir anerkannt? Oder zahlst du mal eben so?
2. Kontakt zum Kind?
3. Du hast sicher Verwandte, Bekannte die das Kind schon gesehen haben. Sehen die Ähnlichkeiten? beim geringsten Zweifel würde ich versuchen einen heimlichen Test zu machen.

Umzug ins Ausland würde ich an deiner Stelle wirklich erwägen.
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RE: Betreuungsunterhalt obere Grenze und Berechnung? - von MitGlied - 19-01-2012, 17:08

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