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Betreuungsunterhalt obere Grenze und Berechnung?
#3
Willkommen!

(19-01-2012, 13:47)orphelio schrieb: Was kann ich denn alles abziehen, was ist der zugrundeliegende Betrag für die Bemessung des Betreuungsunterhaltes?

Der zugrundeliegende Betrag ihres Anspruchs ist das, was sie bis zur Geburt netto verdient hat. Vorsicht, das ist eine allgemeine Aussage, die noch viel mehr Details im Schlepptau hat. Die Obergrenze ihres Anspruchs ist aber durch den Halbteilungsgrundsatz beschränkt - das sind 3/7 deines Nettoeinkommens.

Der zugrundeliegende Betrag deines bereinigten Einkommens ist dein Nettoeinkommen, monatlicher Durchschnitt der letzten drei Jahre, ohne Krankenversicherung, ohne Kindesunterhalt (der ist vorrangig), ohne private Altersvorsorge, ohne berufsbedingte Kosten in Grenzen und bei einem so hohen Einkommen wie deinem eventuell mit weiteren Abzugsposten.

Deine Frage zwei geht in Frage eins auf. Das Einkommen der Mutter nach der Geburt (falls sie überhaupt arbeitet) wird nur zur Hälfte angerechnet, weil bis zum Dritten Lebensjahr des Kindes jeder Job überobligatorisch für sie ist, auch dann wenn sie das Kind problemlos in der Kinderkrippe abgeben kann. Für das Elterngeld gilt wieder eine andere Regelung. Weitere Informationen findest du auch in der faq, http://www.trennungsfaq.com/ehe.html#bet...sunterhalt

Zum Kind schreibe ich später noch was, muss jetzt erst zwei von meinen vom Kindergarten abholen :-)
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RE: Betreuungsunterhalt Für KM - Wie Weit Geht Der Wahnsinn? - von p__ - 19-01-2012, 14:26

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