19-01-2012, 14:13
(19-01-2012, 13:47)orphelio schrieb: Aber falls mir jemand mal so eine grobe Hausnummer prophezeihen könnte, was ich der Dame in Zukunft in etwa zu überweisen habe, würde ich mich sehr freuen..Eine "grobe Hausnummer" wäre § 1603 Abs. 2 S. 3 BGB.
Grüße aus Spandau,
Orphelio
Danach entfällt die verschärfte Unterhaltspflicht dann, wenn ein "anderer unterhaltspflichtiger Verwandter vorhanden ist".
Das könnte bei den von Dir geschilderten Einkommenssituationen durchaus mit Blick auf die KM prüfenswert sein!
Ich diskutiere diese Problematik vor dem oben dargelegten Hintergrund nicht gerne (und bitte um Vergebung)!
Aber wer unter Berücksichtigung Deines Einkommens mit "fuck-me-shoes tragenden Szenen-Mums Kinder zeugt, muss sich anschließend nicht beschweren, wenn er "ausgeschlachtet" wird.
Zum "Weiteren" (Umgang, SR) lese ich leider gar nichts.