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OLG Karlsruhe: Lügen, Umgangsverweigerung und Körperverletzungen – keine Verwirkung
#5
Das Teil, mein lieber @blue, kannste gleich mal wieder kanten, oder, wenn du nebenbei ein SM-Studio betreibst, in dein Kabinett der gruseligsten Kuriositäten einpflegen.
Vielleicht wäre es aber auch noch geeignet, in einem AE-Forum lanciert zu werden, zum anfüttern, damit es der Dame hinterher etwas mehr schmerzt?

Aber nochmal zu den Verwirkungsgründen:
Es geht nur um Geld!
Hat der Alte Kohle und ist die Holde andernfalls auf Staatsknete angewiesen, wovon auszugehen ist, weil das Kind zu dem Zeitpunkt noch <3 Jahre alt war, gehört jeder Finanzüberschuss transferiert.
16.02.2012, BILD: "Das Halbwahre ist verderblicher als das Falsche." (Ernst Freiherr von Feuchtersleben)
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RE: OLG Karlsruhe: Lügen, Umgangsverweigerung und Körperverletzungen – keine Verwirkung - von Bluter - 06-12-2011, 21:34

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