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damit man die Spitzbuben schon von Weitem erkennen ...
#1
... und sich vor ihnen hüten möge!

Das war ja ursprünglich die Begründung, mit der der Alte Fritz (oder Kaiser Otto?) die Kleiderordnung für Juristen eingeführt hatte.

Die Regelung war lange Zeit so o.k. und sie wäre es heute noch, wenn man statt des Talars für Familienjuristen eine rote Pappnase gewählt hätte.

Heute erhalte ich einen Beschluss, demzufolge die KM, die meinem Antrag widersprochen hatte, gg mich einen Erstattungsanspruch i.H.v. 653,55 € hat.

Aufgrund eines Verfahrens, mit dem ich als redlicher Vater das gem SR beantragt hatte.
Und in dem im Weiteren ich RA 'Borkenkäfer' wg versuchten Betruges angezeigt hatte (muss mal bei der StA nachhaken), weil er falsche Entfernungskilometer angegeben hatte.

Auch sein Kostenfestsetzungsantrag in Sachen Umgang war fehlerhaft.
Dort hatte er mich als Antragsteller der Kostenfestsetzung (also als sein Mandant) angegeben ....

Und der ja auch zu Anfang jedenfalls die Auffassung vertreten hatte, der Beschluss des EuGHMR im Fall Zaunegger könne in meinem Fall nicht den § 1626a BGB außer Kraft setzen, weil es sich um einen Einzelfall handeln würde (und demzufolge die Menschenrechtsverletzungen unbeachtlich seien).

Hätte der alte Fritz bloß eine Pappnasenregelung mit aufgenommen.
Dann hätten wir Väter vor den Familiengerichten ganzjährig die 5. Jahreszeit.

Natürlich wird die KM nie etwas aus ihrem Erstattungsanspruch durchsetzen können.
Lieber besuche ich ein paar Wochen eine Strafvollzugsanstalt.

Jeder Vater sollte sich vor diesem Hintergrund gut überlegen, ob es in seinem besonderen Fall nicht eine Möglichkeit gibt, die Finanzierung des Unrechts zu vermeiden.

(Ich suche mal nach einem "Würgekotzbrechbutton")
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#2
Was soll man noch sagen ? Kopfschüttel. ... Insbesondere die Sache "Zaunegger" als Einzelfall ab zu tun, zeugt doch schon wieder davon, dass Anwälte und Richter und alle anderen Beteiligten unter einer Decke stecken und nur ach so gerne so weiter machen möchten wie bisher. Sonst könnte es bald aus sein mit der Ruhe. Also setzt man sich auch einfach mal über den EuGh hinweg.
Ich habe mal von einem Anwalt gesagt bekommen, nachdem ich ihm ein OLG (Brandenburg) Urteil vorlegte :"Das ist falsch!"
Grins.... und weiter : "Das hat hiermit nichts zu tun."
Das ist doch mal eine tolle Erwiederung bzw. Erklärung.
Danach wollte Er mir 350 € abnehmen. Auf die wartet Er heute noch, der Affe.
Bei Dir habe ich den Eindruck, dass die Dich mit "Forderungen", seien sie begründet oder nicht, klein kriegen wollen. Da kann man schon mal so Manches an den Haaren herbei ziehen.
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#3
Tja, das ist so, ich schulde aufgrund von gerichtlichen Kostenfestsetzungen, denen man nicht widersprechen kann, schon Tausende von Euros an Anwälte, die im Namen meiner Ex völlig unnötige Verfahren angestrengt hatten.
Dazu kommen dann noch die entsprechenden Gerichtskosten.

Stundung gibt es nicht. Dadurch wird man als Mann völlig schuldlos in die Insolvenz getrieben.

Jetzt muss ich mich hier im Ausland entscheiden, ob ich die Miete zahle, oder deren Rechnungen.. Schwierige Entscheidung.. :-D


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#4
(30-11-2011, 21:18)Nappo schrieb: Bei Dir habe ich den Eindruck, dass die Dich mit "Forderungen", seien sie begründet oder nicht, klein kriegen wollen. Da kann man schon mal so Manches an den Haaren herbei ziehen.

sie geben damit nur Anlass zu neuen Verfahren.
Meinetwegen!

Vielleicht lassen sie sich darauf ein, dass ich wie bei der Unterhaltsverpflichtung fiktiv zahle. Da bin ich dann auch schon mal zu einem großzügigem Trinkgeld bereit, von dem sie sich fiktiven Kaffee kaufen können .... Big Grin





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#5
@ibikus : Diese "Fiktiv-" Geschichte wird auch irgendwann auf mich zukommen, und ich freue mich schon GENAU DA DRAUF. Denn irgendwie gefällt mir das, mal fiktiv was zu überweisen ;-) (Wo verfl... sind eigentlich die Smileys?)
Da wird Frau Lehrerin mächtig griesgrämig werden.....

P.S.: Ich halte es bei entsprechend fundierter Sachlage und eindeutigem Sachverhalt auch immer gerne damit, einen RA nicht an zu zeigen, sondern die Kammer an zu schreiben. Arbeitet Er in einer großen Kanzlei kann man auch die Kopie an die Chef-Etage schicken. Das raucht ....^^
Habe das mal mit Einem RA gemacht, von dem andere RAs (!) behaupten, dass Er gleich mehrere Probs auf einmal hätte etc etc... (So was hört man natürlich nur immer inoffiziell). Tja, und dieser Typ ist RA meiner Exe.
Ich warte jeden Tag auf den kapitalen Fehler, damit ich ihn als kapitalen Bock schießen kann. Jedenfalls habe ich seinerzeit mal an die Kammer, und wie oben beschrieben, an seinen Chef geschrieben. Der Typ hat mich gefressen... Grins. Hat sich keiner gewagt, mir irgend etwas verwerfliches zurück zu senden.
Ein anderer RA hat mal in einer völlig anderen Zivilsache sich dermaßen daneben benommen, dass ich nach mehreren Warnungen mir die Zeit nahm, eine 7-seitige Stellungnahme an die Kammer zu senden. Und ich habe echt Geduld.....
Danach hat dieser RA seine Rechnung an mich per Schreiben an das Amtsgericht zurück genommen ! Ist doch auch was.....
Als ich mal Unterlagen von mir bei ihm anforderte, hat Er sie in seiner Kanzlei zur Abholung hinterlegt, nur damit ich fahren musste. Muuaaahhhhhaaaa


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