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Ermittlungsverfahren wegen Unterhaltspflichtverletung
#1
Hallo Smile

hab da ein kleines Anliegen und hoffe ihr könnt mir weiterhelfen.

Ich lebe nicht mehr in Deutschland, bin auch offiziell ins Ausland abgemeldet. Jetzt soll ein Ermittlungsverfahren wegen Unterhaltspflichtverletzung gegen mich eingeleitet werden in D. Meine Exe kriegt den Hals nicht voll, obwohl ich jeden monat pünklich zahle. Ist ihr halt zu wenig, da ich Mangelfall bin. Ich hab jetzt schon viel hier gelesen, habe aber leider immernoch offenen Fragen.

Eine wäre : Können die das Haus meiner Eltern durchsuchen um an meine Adresse zu gelangen??? Meine Eltern haben sie nicht, wir treffen uns im Chat und irgendwo halt Smile Hab ich extra so gemacht, damit sie da rausgehalten werden. Allerdings hat meine Exe nun deren Adresse angegeben und der Anwalt hat auch schon an diese Adresse geschreiben. Brief ging postwendend zurück. Mir geht es drum, meine Eltern regt das natürlich auf und sie sind auch nicht mehr die jüngsten. Will sie da raushalten.

Meint ihr die dürfen durchsuchen und machen das dann auch??

Danke Euch schon mal für Hilfe
LG mari.mand
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#2
Wegen einer Adresse ist eine Durchsuchung unwahrscheinlich. Wieviel Prozent des Mindesunterhalts zahlst du denn? Mehr als Unterhaltsvorschuss?
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#3
Nein viel viel weniger Big Grin. Allerdings lt. den Gesetzten hier, das was über bleibt und ich somit zahlen muss. Hab ich extra alles abgeklärt. Die Kinder kriegen keinen Vorschuss mehr - sind zu alt.
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#4
Als ich abgehauen bin, ohne Angabe einer Adresse bei den deutschen Behoerden, hab ich immer Geld fuer meine Kinder an meinen Vater nach D geschickt, der das dann direkt an meine Kinder weiterleitete.
Mein Alter hat sich mit denen gar nicht abgegeben. Telefonanrufe gab es und man hatte meine Eltern auch aufgesucht. Er hat sie jedesmal unhoeflich gebeten, ihn nicht zu behelligen.
Was so ein Staatsanwalt jedoch macht, egal ob er das darf, weiss man nie.
Ich hab mich allerdings dannauch mal wieder aus der Deckung begeben, umdas Feuer dann auf mich zu ziehen. Meine Mutter hatte das dann doch zu sehr belastet...

Al Bundy

"Kommt mit", sagte der Hahn, "etwas Besseres als den Tod finden wir ueberall."
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#5
(02-11-2011, 22:38)p schrieb: Mehr als Unterhaltsvorschuss?

Wenn ja, dann würde die Strafanzeige verpuffen. Das sollte dann ein Strafverteidiger dem Richter erklären.

Das Männermagazin www.das-maennermagazin.com 
Mein Blog www.detlef-braeunig.com
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#6
@ Al Bundy

Das machen wir auch so. Da kam bis jetzt auch nur mal die Anmerkung warum wir nicht direkt zahlen. Das wars. Klar Recht hast Du - sowas ist einfach auf dauer dann belastend. Ich hab das Feuer auch schon auf mich gezogen, um sie da zu entlasten. Bin aber auch der Meinung das der StA es nicht darf - meine Eltern sind ja nunmal keine Straftäter. Meine Exe will sie aber anscheinend mit aller Gewalt mitreinziehen. Allein schon weil Sie meine Adresse haben will und ich nicht gewillt bin sie zu geben Big Grin
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#7
(02-11-2011, 22:42)mari.mand schrieb: Nein viel viel weniger Big Grin.

Dann wird es auch ein Strafverfahren geben. In den Knast musst Du aber nicht Big Grin
Das Männermagazin www.das-maennermagazin.com 
Mein Blog www.detlef-braeunig.com
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#8
(02-11-2011, 22:27)mari.mand schrieb: Eine wäre : Können die das Haus meiner Eltern durchsuchen um an meine Adresse zu gelangen??? Meine Eltern haben sie nicht, wir treffen uns im Chat und irgendwo halt Smile Hab ich extra so gemacht, damit sie da rausgehalten werden.
Das ist ein wichtiger Tip, für alle die ähnliches irgendwann befürchten: Es ist enorm wichtig, seine Eltern, Verwandtschaft und gute Freunde durch Nichtwissen zu schützen.

# Familienrechtslogik: Wer arbeitet, verliert die Kinder. Wer alleinerziehend macht, kriegt alles. Wer Kindeswohl sagt, lügt #
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#9
Auch ein Chat hat eine IP Adresse.
Über diese bist du zu finden ...
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#10
(02-11-2011, 23:37)sorglos schrieb:
(02-11-2011, 22:27)mari.mand schrieb: Eine wäre : Können die das Haus meiner Eltern durchsuchen um an meine Adresse zu gelangen??? Meine Eltern haben sie nicht, wir treffen uns im Chat und irgendwo halt Smile Hab ich extra so gemacht, damit sie da rausgehalten werden.
Das ist ein wichtiger Tip, für alle die ähnliches irgendwann befürchten: Es ist enorm wichtig, seine Eltern, Verwandtschaft und gute Freunde durch Nichtwissen zu schützen.

das ist überhaupt nicht wichtig: §§ 52 ff StPO beachten!

Und bei diesen Personen (wie auch grundsätzlich bei anderen Dritten, nicht dem Personenkreis der Aussageverweigerungsrechte unterfallenden) findet selbstverständlich auch keine Hausdurchsuchung statt.

Lest Ihr zuviel Kriminalromane?


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#11
@Anti-Ja Oh DAnke - das hab ich nicht gewußt. Kann ich das verhindern?? Für Kontakte steht denen ne Email-Adresse zur Verfügung. Mehr haben die sonst nicht.

@ Ibykus Danke Dir für die Info. Und Nein ich lese gar keine Kriminalromane Big Grin Man macht sich halt Gedanken, und liest dazu noch viel, und dann kommen halt die Fragezeichen weil man auch gar net weiß was die da alles dürfen und was nicht!!!
Meine Adresse schütze ich selbst meinen Eltern gegenüber, damit die nicht so mitreingezogen werden. Aber das "nicht mitreinziehen" interessiert die Gegenseite halt nicht. Hab zwar viel gelesen, aber so richtig weiß ich noch nicht was da jetzt dann kommt.
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#12
(02-11-2011, 22:57)Exilierter schrieb:
(02-11-2011, 22:38)p schrieb: Mehr als Unterhaltsvorschuss?

Wenn ja, dann würde die Strafanzeige verpuffen. Das sollte dann ein Strafverteidiger dem Richter erklären.

Soll mari.mind einen Strafverteidiger anheuern? Abgesehen von den Kosten, würde es bedeuten, das er über den Anwalt juristisch ansprechbar ist...
Oder einfach nichts machen? Auf Einstellung des Verfahrens bzw. Verjährung (falls man längere Zeit im Ausland bleibt) hoffen.

Was wäre die richtige Strategie für mari.mind?
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#13
Ein Ermittlungsverfahren ist ein Ermittlungsverfahren, sonst nichts.

Die Staatsanwaltschaft MUSS bei einer Strafanzeige betr. § 170 StGB tätig werden. Erfolg muss sie dabei aber nicht haben, die Staatsanwaltschaft. Und sie soll, muss aber nicht beweisen können, dass die Merkmale der Unterhaltspflichtverletzung im Wortlaut des § 170 StGB vorliegen.
Wenn mari.mand GAR NICHTS macht, passiert auch nichts. Die Staatsanwaltschaft MUSS ihm beweisen können, dass er Unterhalt nicht gezahlt hat, obwohl er hätte können. Das stimmt aber mit der aktuellen Situation von mari.mand gar nicht überein. Er zahlt ja. Das, was er kann.

Ich würde das mal ganz gelassen abwarten, ob die Staatsanwaltschaft überhaupt vor Gericht geht mit dem, was sie an Ermittlungsergebnissen zusammenkriegt.

Austriake
Bibel, Jesus Sirach 8.1

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