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19. Familiengerichtstag in Brühl
#1
Nächste Woche am 14.9. findet wieder der Familiengerichtstag statt. Alle Arbeitskreise sind längst ausgebucht, Anmeldungen sind nicht mehr möglich. Offenbar haben Familienrichter jede Menge Zeit für Ausflüge ins schöne Brühl.

Unter den Vorträgen und Arbeitskreisen sind einige Themen, die für uns sehr relevant sind, z.B. der Vortrag "Selbstbehaltsätze und Transparenzgebot" - die Teilnehmer dürfen sich auf eine geruhsame Märchenstunde freuen. Unter den Arbeitskreisen:

- Barunterhalt und Kindesbetreuung – ein zeitgemäßes Modell?
- Europäische Unterhaltsrealisierung. Geleitet von der Rechtsinsitut der Jugendämter.
- Problemkinder – immer mehr, aber wohin?
- Grenzen der Erwerbsobliegenheit beim Kindesunterhalt (da es keine gibt, kann es nur um Tricks gehen, festgezurrte Urteile dazu zu fomulieren)
- Fiktive Einkünfte im Unterhaltsrecht und bei Sozialleistungen

Auffallend sind folgende Punkte:

- An keiner Stelle geht es um Sorgerechtsfragen. Die festgefahrene Reform hätte dringend Impulse nötig, der DGFT schweigt in seiner wichtigsten Veranstaltung. Familienrecht ist eben nicht nur Unterhalt, auch wenn das für Politiker und andere Kriegsgewinnler so ist.
- An sehr vielen Stellen geht es um fiktives Einkommen. Da es immer noch kein Richter geschafft hat, Geld aus dem Wort "fiktiv" herbeizumaterialisieren ist das wohl ein ewiges Ärgernis für Juristen, nach dem Sprechbedarf besteht. Da das Unterhaltsrecht zur reinen Mangelfallverwaltung verkommen ist, verlagern sich die Spiele eben auf solche Felder wie fiktive Einkommen.

Demnächst mehr in diesem Thread. Sofern nicht ein Rhein-Tsunami am 14. bis nach Brühl schwappt und ein paar Sachen in die Nordsee gespült werden.
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#2
(04-09-2011, 14:16)p schrieb: An keiner Stelle geht es um Sorgerechtsfragen.

Und es geht offenbar auch nicht um Kinder. Stattdessen um Unterhalt, Unterhalt, Unterhalt und der Frage wohin man "Problemkinder" befördern sollte. Von der Frage warum Kinder zu "Problemkindern" werden, hat man sich beim dfgt wohl schon verabschiedet. (oder es interessiert gar nicht)

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#3
Beruhigend zu lesen, dass bei einigen Vätern "Kimme und Korn" doch noch richtig justiert sind.
Viele andere Forennutzer müssen erst noch "wütend" werden ...

Was die TOP angeht, bin ich mittlerweile gar nicht mehr so pessimistisch.

Die Kinderrechtekommission des deutsche Familiengerichtstag hatte ja immerhin mit seiner Stellungnahme zum gemSR geradezu revolutionierende Maßstäbe gesetzt. Man darf davon ausgehen, dass juristische Praxis zu deren Erkenntnis geführt hatte.

Was also spricht gegen eine hoffnungsvolle Erwartung, dass auch der Unsinn des fiktiven Unterhalts wenigstens relativiert werden soll.

Vor dem Hintergrund und den Feststellungen, dass man in solchen Fällen eher das Gegenteil dessen erreicht, was mit dem Unterhaltsurteil bezweckt wird, könnte ich mir gut vorstellen, dass unter fachlich kompetenten Praktikern Unmut darüber besteht.
Warum sollte der Unsinn intensiviert werden, wenn sich schon auf "kleiner Flamme" herausstellt, dass sich das Feuer immer in die falsche Richtung bewegt?

In der Vergangenheit wurde der Bogen der Rechtsfindung von der Subsumtion des Lebenssachverhalts unter das Gesetz mit auffallender Regelmäßigkeit überspannt und das BVerfG hatte oft korrigieren müssen.

Vielleicht ist man diese "Schelte" leid und man will vor diesem Hintergrund eine auch das Unterhaltsrecht betreffende Reformdiskussion vom Zaun brechen?

Aus meiner Sicht sprechen die gewählten TOP dafür.
Ich bin wirklich gespannt!

Für mich stellt sich zudem die Frage, wie ich diesen aus meiner Sicht sehr nützlichen Thread auf der Startseite von Väterwiderstand.de publiziere um die Aufmerksamkeit, die dieses Thema verdient, zu unterstützen und zu fördern. Möglicherweise sollten wir uns mehr die Titelseite der Bild-Zeitung zum Vorbild nehmen ....
Dieser Gedanke sollte vielleicht auch von Papa-Lauf.de aufgegriffen werden. Wie ich feststelle, hat man sich dort für einen Dornröschenschlaf entschieden?

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#4
(04-09-2011, 15:06)Ibykus schrieb: Die Kinderrechtekommission des deutsche Familiengerichtstag hatte ja immerhin mit seiner Stellungnahme zum gemSR geradezu revolutionierende Maßstäbe gesetzt. Man darf davon ausgehen, dass juristische Praxis zu deren Erkenntnis geführt hatte.

Um so peinlicher ist es, dass sie über ihre Erkenntnisse strenges Stillschweigen in ihrer grössten, wichtigsten und einflussreichsten Veranstaltung bewahren. Von 20 Arbeitskreisen und Vorträgen kein einziger, der das Thema auch nur streift. Warum dieser extrem dichte Maulkorb?

(04-09-2011, 15:06)Ibykus schrieb: Was also spricht gegen eine hoffnungsvolle Erwartung, dass auch der Unsinn des fiktiven Unterhalts wenigstens relativiert werden soll.

Gegen solche Erwartungen sprechen die Erfahrungen der letzten hundert Jahre deutsches Unterhaltsrecht. Ich vermute viel eher, dass angesichts der BVerfG-Rügen mit vereinten Kräften Tricks ausgeknobelt werden, den täglich praktizierten widerrechtlichen Schwachsinn so zu begründen, dass man sich damit in Zukunft weniger Rügen einfängt.

Lassen wir uns überraschen. Die letzten Veranstaltungen dieser Art, die Publikationen in den Fachzeitschriften und die Düsseldorfer Tabelle beschäftigen sich jedenfalls immer stärker mit der Mangelfallverwaltung. Es ist jetzt über zehn Jahre her, dass die Mangelfälle unter den Unterhaltspflichtigen die 50% überschritten haben.


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#5
(04-09-2011, 16:40)p schrieb: Um so peinlicher ist es, dass sie über ihre Erkenntnisse strenges Stillschweigen in ihrer grössten, wichtigsten und einflussreichsten Veranstaltung bewahren. Von 20 Arbeitskreisen und Vorträgen kein einziger, der das Thema auch nur streift. Warum dieser extrem dichte Maulkorb?
da wird's ganz sicher auch "Seilschaften" zwischen Justiz und Politik geben, mit denen man es sich nicht leichtfertig verderben will.
Möglicherweise ist von "ganz oben" Ruhe angeordnet worden, woran wir betroffenen Väter uns aber nicht halten müssen.

p schrieb:
(04-09-2011, 15:06)Ibykus schrieb: Was also spricht gegen eine hoffnungsvolle Erwartung, dass auch der Unsinn des fiktiven Unterhalts wenigstens relativiert werden soll.

Gegen solche Erwartungen sprechen die Erfahrungen der letzten hundert Jahre deutsches Unterhaltsrecht. Ich vermute viel eher, dass angesichts der BVerfG-Rügen mit vereinten Kräften Tricks ausgeknobelt werden, den täglich praktizierten widerrechtlichen Schwachsinn so zu begründen, dass man sich damit in Zukunft weniger Rügen einfängt.
Das wird so nicht funktionieren, weil wir redlichen, das Kindeswohl beachtenden Väter uns an geltendes Recht halten und im Rahmen dessen die dort zur Verfügung stehenden Rechtsmittel auch weiterhin ausschöpfen werden. Denn an der Begründung selbst liegt's ja nicht, dass -wie untenstehend erwähnt- die Mangelfälle zunehmen.

p schrieb:Die letzten Veranstaltungen dieser Art, die Publikationen in den Fachzeitschriften und die Düsseldorfer Tabelle beschäftigen sich jedenfalls immer stärker mit der Mangelfallverwaltung. Es ist jetzt über zehn Jahre her, dass die Mangelfälle unter den Unterhaltspflichtigen die 50% überschritten haben.
Ein sicheres Zeichen auch dafür, dass zu viele Väter noch nicht erkannt haben, unter welchen Schwachsinn sie versklavt werden und sich einer vorsätzlichen Mangelfallproduktion noch immer widersetzen ....
[meint: der Prozentsatz sollte wenigstens bei 80 liegen!]
.


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#6
Der Familiengerichtstag ist vorbei, die Ergebnisse der immerhin 24 Arbeitskreise sind online, die Vorträge leider nicht.

Ein paar einzelne Splitter aus den Arbeitskreisen will ich mal herausgreifen:
  • "Barunterhalt und Kindesbetreuung - ein zeitgemäßes Modell?" - darin ging es ums Wechselmodell und um eine grosse Angst der Juristen, nämlich dass "die Abwertung des Naturalunterhalts" unbedingt vermieden werden müsse. Klar, nur wenn sich einer als unterhaltsberechtigt positionieren darf, fliesst satt Geld und können all die Helfer dran verdienen. Schon ärgerlich, dass das Bild von 24 Stunden lange aufopfernd das 17jährige Kind betreuende Elternteil nicht mehr so recht ziehen mag und die die staatliche Vollbetreuung in Kindergarten und Schule auch gewisse Fragen über Betreuungsleistungen aufwirft. Man moniert auch, dass der neue vom BGH erfundene Mehrbedarf der Kinderbetreuungskosten von den Eltern anteilig ihres Einkommens getragen werden soll. Lieber wäre ihnen, das müsste der Pflichtige allein tragen. Weiterhin wird eine sehr folgenschwere Gesetzesänderung vorgeschlagen, die unter anderem zur Folge hätte, dass auch bei grossen Einkommensungleichgewichten zu Ungunsten des Pflichtigen dieser alleine den gesamten Unterhalt zu tragen hätte.
  • In "Bewertungsfragen im Zugewinnausgleich" werden Familiengerichte jetzt auch zu Börsenexperten ernannt, die Aktien bewerten und Kursentwicklungen vorhersagen. Werden sie Familienrichter, erklären die den dummen Bürgern das Universum.
  • "Vermögensfragen in der nichtehelichen Lebensgemeinschaft": Die Kriterien für eine Bedarfsgemeinschaft sollen mit der einer verfestigten Lebensgemeinschaft gleich sein. Interessant, das würde bedeutet dass im ersten Jahr der Pflichtige beweisen muss dass eine existiert und anschliessend die Unterhaltsberechtigte, dass keine existiert. Eine alte Forderung, weil sich der Staat grundsätzlich mehr zugesteht wie er Unterhaltspflichtigen zugesteht.
  • Der erste Satz von "Wertausgleich bei Scheidung" ist herrlich: "Der Arbeitskreis beobachtet mit Sorge, dass sich der reformierte VA erneut zu einem reinen Expertenrecht entwickelt." Gröhl! Was für ein Wunder, dass die Kritiker wieder einmal völlig recht hatten, während die Juristen zur letzten Reform des Versorgungsausgleichs enthusiastisch applaudierten. Klar, Experten, genau das war ja beabsichtigt, da rollt der Rubel.
  • Eine Orgien an Pflichten schreibt Anwalt S. aus Krefeld in seinem Arbeitskreis "Fiktive Einkünfte im Unterhaltsrecht und bei Sozialleistungen" zusammen. Den Juristen passt es nicht, dass das BVerfG in einem ziemlich einzigartigen Trommelfeuer sie ständige Ausweitung dieses Begriffs kurzfristig gebremst hat. Man fordert jetzt speziell beim Kindesunterhalt: "grundsätzlich von Beginn an eine bundesweite Bewerbungsobliegenheit auch auf nicht angemessene Erwerbstätigkeiten", phantasiert über die Höhe fiktiver Einkünfte herum. Sehr viel niedriger sollen die Anforderungen sein, den eigenen Unterhalt zu decken, nämlich beim Ehegattenunterhalt. Da kann man sich Zeit lassen: "Bewerbungen zuerst regional und in Berufsfeldern vorzunehmen, die dem erlernten oder zuletzt ausgeübten Beruf entsprechen."
  • Umgangskosten sollen wie Mehrbedarf behandelt werden ist eines der Ergebnisse des Arbeitskreises "Die Kosten für Betreuung und Umgang im Sozial- & Unterhaltsrecht". Durchaus zu begrüssen.

Das waren nur kurze Ausschnitte.
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#7
Es wäre ja zum Grinsen, wenn nicht der BGH die Erkenntnisse aus den Arbeitskreisen des DFGT schon immer als Wixxvorlage für seine eigenen Erektionen genommen hätte.
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#8
Ich bin da viel zuversichtlicher!
Im ArbKreis 13 "Grenzen der Erwerbsobliegenheit beim Kindesunterhalt" lesen sich die Ergebnisse doch gar nicht schlecht.

Lediglich die Empfehlung Nr. 8 bereitet Kopfweh:
Zitat:Der Arbeitskreis hält es (nach Diskussion der Entscheidung BGH, Urt. v. 04.05.2011 – XII ZR 70/09 – FamRZ 2011, 1401) mit Rücksicht auf die Gleichwertigkeit von Bar- und Betreuungsunterhalt für problematisch, den betreuenden Elternteil mit einem zusätzlichen Barunterhalt i.S.d. § 1603 Abs. 2 Satz 3 BGB zu belasten. Vielmehr sollte Maßstab für das dazu erforderliche erhebliche finanzielle Ungleichgewicht zwischen den Eltern eine erhebliche Einkommensdifferenz (mindestens das doppelte Einkommen) sein. Zumindest sollte der betreuende Elternteil über unterhaltsrechtlich relevantes Einkommen in Höhe des doppelten angemessenen Selbstbehalts verfügen.

BGH schrieb:Dem barunterhaltspflichtigen Elternteil kann der angemessene Selbstbehalt belassen bleiben, wenn der Kindesunterhalt von dem betreuenden Elternteil unter Wahrung dessen angemessenen Selbstbehalts gezahlt werden kann und ohne seine Beteiligung an der Barunterhaltspflicht ein erhebliches finanzielles Ungleichgewicht zwischen den Eltern entstünde

Wenn die Mangelfälle zunehmen, wird es den Juristen schwer fallen, sich dem BGH -weiterhin- argumentativ zu widersetzen.

Im Übrigen sehe ich einen Trend dahingehend, dass das Prinzip:

"die Kinder kriegt sie - bezahlen muss er"

langsam aufgeweicht wird.
Nicht, weil nun auch ER Kinder kriegen könnte, sondern weil das Betreuungsvorrecht des die Kinder kriegenden Elternteils immer mehr in Frage steht und aufgeweicht wird.

Die Veröffentlichungen der anderen ArbKreise zu lesen, habe ich noch keine Zeit gefunden, weil diese alte Dummbacke von @Skipper mich wegen seiner Argumentation im Parallel-Thread so fürchterlich aufgeregt hat (Küsschen)!
.
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#9
(19-09-2011, 16:28)Ibykus schrieb: Im Übrigen sehe ich einen Trend dahingehend, dass das Prinzip:
"die Kinder kriegt sie - bezahlen muss er"
langsam aufgeweicht wird.

Woraus liest du das ab? Der Ergebnisse des Arbeitskreises "Barunterhalt und Kindesbetreuung - ein zeitgemäßes Modell?" sind radikal konservativ und versuchen einen uralten Besitzstand zu wahren, der logisch betrachtet längst nicht mehr zu halten ist. Das unterhaltsrechtliche Prinzip der Gleichwertigkeit von Barunterhalt und solchem durch Betreuung basiert auf einer untergegangenen Welt, in der es die Ausnahme war, dass Kinder überhaupt in den Kindergarten gingen und in der alle Schüler Punkt 12 zum mütterlich zubereiteten Mittagessen an der Tür klingelten. Im übrigen haben das andere Länder längst umgesetzt und beteiligen grundsätzlich beide Eltern an den Kinderkosten. DAVOR haben die deutschen Juristen Schiss und DIESE Entwicklung wird totgeschwiegen statt drüber diskutiert. Paradigmenwechsel mögen sie gar nicht, da werden sie panisch.

Wenn eine Entwicklung an den Arbeitskreisergebnissen zu sehen ist, dann ist es die häufige Verwendung des Wörtchens "Wechselmodell" in verschiedenen Arbeitskreisen. Es wird aber freilich nicht gestaltend oder akzeptierend verwendet, sondern zunehmend scheinen Trennungseltern den Juristen mittels Wechselmodell davonzulaufen, die das nicht mehr in ihre rechtliches Koordinatensystem pressen können. Die Arbeitskreise versuchen, das überkommene Recht irgendwie so zu interpretieren, dass es nicht sofort an der Lebensrealität des Wechselmodells scheitert und sich damit vollends lächerlich macht.

Eine andere Entwicklung betrifft den nach wie vor starken Schwerpunkt von Ehegattenunterhalt, Versorgungsausgleich, Zugewinnausgleich. Hier ist auch gut was zu verdienen, das sind die Fleischtöpfe der Helferindustrie. Die Arbeitskreisleiter waren teilweise steinalte Dinosaurier und die Ergebnisse waren hauptsächlich einstimmige Praxistips, grundsätzliche Fragen oder Kritik kommen nicht vor. Für mich ist das ein Indikator, wie stark rückwärtsgerichtet die Familiengerichtstagsjuristen sind. Das ist übrigens auch ein Bild, das die juristischen Fachzeitschriften beherrscht. Vor zehn Jahren noch war die Quote der Artikel mit neuen Ideen und Ansätzen deutlich höher, jetzt herrscht nur noch Interpretation von Vorgaben und "durchkommen". Im gewaltigen Strom der Informationen die durch das Internet nun auf Knopfdruck zur Verfügung stehen, versucht man sich nur noch irgendwie schwimmend zu halten, zu mehr fehlt die Luft.
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#10
Zunächst lese ich im ArbKreis 13 Vieles, was bei der Verpflichtung zur Abwendung einer Leistungsunfähigkeit einschränkend zu berücksichtigen gewünscht wird.
Mich stimmt das zuversichtlich.

Was den von Dir angesprochenen ArbKreis 1 "Barunterhalt und Kindesbetreuung" angeht fällt positiv auf, dass man das Prinzip "einer zahlt und eine betreut" zu hinterfragen bereit ist.
Zitat:• Die Definition des Wechselmodells des BGH (nur bei einer annähernd gleichen Aufteilung der elterlichen Betreuung von etwa 50:50) ist zu eng. (angenommen 18:6:1)
also will man doch schon unterhalb der vom BGH festgesetzten Schwelle zu den für uns Väter günstigeren Folgen eines Wechselmodells kommen

Zitat:• Betreuungsleistungen durch den bisher allein barunterhaltspflichtigen Elternteil, die deutlich über die ‚übliche’ Umgangsdauer hinausgehen, sollten Auswirkungen auf die Verteilung der Barunterhaltspflicht zwischen beiden Elternteilen haben. (angenommen 15:10:1)
das hat zwar zur Folge, dass sich das mütterliche Bemühen, den Umgang klein zu halten verstärken wird. Aber immerhin ist auch dieses Ergebnis ein Schritt in die richtige Richtung

Zitat:• Unter den Mehrbedarf können auch Wechselmehrkosten fallen (angenommen 14:8:4).
die dann natürlich auch die Barunterhaltspflicht verringern würden!

Zitat:
• Die Unterhaltsberechnung in diesen Fällen soll wie bei volljährigen Kindern nach § 1606 Abs.3 S.1 BGB erfolgen (angenommen 14:8:4)
geradezu 'revolutionär', wie ich finde.

Natürlich -da gebe ich Dir Recht- sind das Ansätze, die unsere Vorstellungen bei Weitem nicht gerecht werden können.

Aber hier tagten Juristen des Familienrechts. Was erwartest Du von denen?
Eine militärische Kehrtwende kennt man hier nicht.
Man hat weder "den Kaiser hoch zu Ross gesehen" noch überhaupt "gedient". Bestenfalls beim THW einen Wehrersatzdienst abgeleistet.
(so stelle ich mir diesen Personenkreis jedenfalls vor) Big Grin
.
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#11
Ein Katalog von Grausamkeiten den der Familiengerichtstag da präsentiert. Kracht die Beziehung auseinander, darf Papa statt in Flensburg künftig in Oberammergau arbeiten? Beziehung zum Kind, neue Familie - alles egal, Hauptsache der Barunterhalt fließt? Was ist mit den grundgesetzlich verankerten Rechten auf freie Wahl des Arbeitsplatzes, Freizügigkeit etc.? Sollte sowas mal durchgehen, dürfte wohl der Menschengerichtshof diesen Spuk beenden.
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#12
Zitat:AK Nr.: 13
Thema: Grenzen der Erwerbsobliegenheit beim Kindesunterhalt


Empfehlung 2
Bei der Entscheidung über eine Umzugsobliegenheit der Unterhaltspflichtigen sind zu berücksichtigen:
- eine unzumutbare Erschwerung des Umgangs
- wirtschaftliche Gesichtspunkte (z.B.: Umgangskosten, Umzugskosten,
- Sicherheit des neuen Arbeitsplatzes)
- soziale Bindungen

Abstimmungsergebnis: 40:0:1

danach ist die Verpflichtung in Flensburg oder in Oberammergau arbeiten zu müssen, erst einmal von einschränkenden Merkmalen abhängig, die bislang allenfalls am Rande angesprochen wurden und dann im Weiteren unbeachtet geblieben waren!

Ich bin dafür, dass wir solche Forderungen unterstützen und entsprechend im Netz darauf aufmerksam machen und damit zeigen, nach welch fragwürdigen Kriterien man sich derzeit "Recht zu sprechen" befleißigt!

Es sind doch schließlich Argumente, die man auch einer Frau Schwab so lange um die Ohren hauen könnte, bis sich endlich ein juristisches Grundverständnis in ihr bildet, das familienrechtlichen Minimalanforderungen entspricht.
.

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#13
Auch Frau Hahne hat ihren Senf auf dem Familiengerichtstag dazugegeben:

http://www.fr-online.de/politik/familien...72434.html
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#14
Lest euch mal die Rede von Schnarre durch. Ich hoffe, der Link funktioniert.

http://www.bmj.de/SharedDocs/Reden/DE/20...nn=1477162
Bitte kopieren und im neuen Fenster öffnen.
@p, warum funktionieren die Links des bmj hier nicht?

Der Titel meines Vortrages ist eine Frage. Er lautet: „Auf dem Weg zu einem europäischen Familienrecht?“

Am deutschen Unterhaltsrecht soll die Welt genesen!
Dieser Weg zur Harmonisierung des Kollisionsrechts hat sich in der EU bereits in anderen Rechtsbereichen bewährt, in den sogenannten Rom-I- und Rom-II-Verordnungen.
Auch im Familienrecht erlangt dieser Ansatz zunehmend Akzeptanz. Es sind bereits Verordnungen der EU zum Unterhaltsrecht und zum Scheidungsrecht verabschiedet worden, die vereinheitlichte Kollisionsnormen festlegen.


Dazu passt, dass eine Bundesverfassungsrichterin am aktuellen Kongress des Deutschen Juristinnenbundes teilnimmt.

Die Richterin des Bundesverfassungsgerichts Professorin Dr. Susanne Baer, LL.M. spricht in ihrem Festvortrag über "Menschenwürde - Freiheit - Gleichheit".
http://www.djb.de/Veranstaltungen/2011/2011Kongress/

Wie schreibt @beppo immer so schön: Von Deiner Hälfte steht mir natürlich eine Hälfte zu!
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#15
Da bin ich aber froh, dass sie dafür extra noch die bekennende Radikalfeministin Susanne Baer im BVerfG installieren konnten.
Und die Akzeptanz der Mitarbeiter, äh, Kollegen aus den anderen Ländern kaufen sie sich ja gerade mit einigen 100.000.000.000,- unserer Euronen.

(22-09-2011, 20:15)blue schrieb: Wie schreibt @beppo immer so schön: Von Deiner Hälfte steht mir natürlich eine Hälfte zu!
Fast richtig.
Richtig ist:
"Meine Frau ist bescheiden. Sie will von Allem nur die Hälfte.
Solange danach noch was da ist, will sie davon allerdings auch wieder die Hälfte."

Oder meintest du Leitspruch der Zypresse vor dem djb?
"Die Hälfte ist nicht die Hälfte"?
Das ist ja im Prinzip was Ähnliches.

"Wo die Mitte ist, bestimme ich!"
War ja klar:
"Beispielhaft lässt sich hier die durchaus nicht nur sprichwörtliche 53-jährige Chefarztgattin anführen, die zu Gunsten der Betreuung gemeinsamer Kinder auf die Förderung einer eigenen Karriere verzichtet hat. Jetzt hat sich ihr Mann einer jüngeren Frau zugewandt und betreibt die Scheidung. Mit zwei abgeschlossenen Berufsausbildungen hat sie mangels praktischer beruflicher Erfahrungen keine Aussicht auf Vermittlung einer ausbildungsangemessenen Erwerbstätigkeit und ist nun von der Sorge getrieben, nach Scheidung ohne Unterhalt dazustehen. Allerdings werden uns auch Gegenbeispiele geschildert. So schreibt uns eine besorgte Mutter, die um die Existenzgrundlage der gerade erst gegründeten Familie ihrer Tochter bangt, weil der Schwiegersohn von seiner ersten Ehefrau auf nachehelichen Unterhalt in Anspruch genommen wird."
Unterhalt ist nur ein Problem, wenn Frauen darunter leiden!

Und natürlich ist der Chefarzt ein Lump und der Schwiegersohn schlicht und ganz neutral geschieden.

Aber am besten ist der hier:
"Es sind eher massive Pfähle, tief verwurzelt in den Rechtstraditionen unserer europäischen Nachbarn."
CoolHeart
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#16
(22-09-2011, 20:15)blue schrieb: Die Richterin des Bundesverfassungsgerichts Professorin Dr. Susanne Baer, LL.M. spricht in ihrem Festvortrag über "Menschenwürde - Freiheit - Gleichheit".
http://www.djb.de/Veranstaltungen/2011/2011Kongress/
Wie steht nochmal der djb zur Einführung einer Männerquote im djb-Vorstand?
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#17
(22-09-2011, 20:51)beppo schrieb: Richtig ist:
"Meine Frau ist bescheiden. Sie will von Allem nur die Hälfte.
Solange danach noch was da ist, will sie davon allerdings auch wieder die Hälfte."
Ok, so war das. Smile

(22-09-2011, 20:51)beppo schrieb: Wie steht nochmal der djb zur Einführung einer Männerquote im djb-Vorstand?

Da zitiere ich einfach mal aus dem gestrigen Newsletter:

Der Deutsche Juristinnenbund hat ca. 2.700 Mitglieder und feierte 2008 im Deutschen Bundestag sein 60-jähriges Jubiläum. Zu den Mitgliedern zählten und zählen u.a. Ministerinnen und Senatorinnen, Richterinnen des
Bundesverfassungsgerichts und der obersten Gerichte des Bundes und der Länder sowie zahlreiche in leitenden Positionen tätige Frauen in Wirtschaft, Justiz, Verwaltung und Wissenschaft.

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#18
blue schrieb:Am deutschen Unterhaltsrecht soll die Welt genesen!
Klar: Wo wir sind ist vorne!
(Und wenn wir hinten sind, dann ist hinten vorne!)Big Grin
.


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