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JA-Post ! Sorgerecht
#1
Habe heute einen Brief des JA bekommen und bitte um Kommentare!

Fakten : 2 Töchter / 11 und 8 Jahre alt.
Für die älteste besteht Sorgerecht, für die Jüngere wurde es mir verweigert.

Anwalt hat Vermittlungsverfahren mit Verfahrenspflegschaft beantragt. Antwort steht noch aus. Ex hat Kinder soweit manipuliert, dass sie seit den Sommerferien nicht mehr "bei mir sein wollen."

Text Brief Jugendamt :

Regelung der elterlichen Sorge :

Sehr geehrter Herr XXX,

das Jugendamt wurde durch das Familiengericht informiert, dass in Ihrem familiengerichtlichen Verfahren die elterliche Sorge für Ihre Kinder zu regeln ist. (Tatsächlich? Gegenstand ist der Umgang, nicht die Sorge..d.V.)
Das Jugendamt hat dabei mitzuwirken und nimmt diese Aufgabe in Absprache mit Ihnen wahr.
Bitte nehmen Sie Kontakt mit uns auf, um besprechen zu können, ob und wann ein gemeinsames Gespräch mit Ihrer Ehepartnerin (ich war nie verheiratet und bin seit 2006 getrennt...Ehepartnerin?....d.V.)
stattfinden kann, oder ob Sie das Gespräch allein wünschen.

"Ich habe keinen Bock mehr auf JA und will auch nicht mehr mit denen reden. Meine Ruhe will ich! Die haben mich genügend verarscht."
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#2
"Sehr geehrtes Jugendamt,

ihr Schreiben vom XX.XX.XXXX habe ich erhalten, verfasst von XY. Offenbar bin ich Opfer einer Verwechslung ihrer Sachbarbeiterin XY. Ich war nie verheiratet, somit kann kein Gespräch mit "meiner Ehepartnerin" stattfinden. Weiterhin liegt mir keinerlei Antrag auf eine Sorgerechtsregelung vor. Unter diesen Umständen werte ich ihren Brief als Indiz, dass in ihrer Abteilung fachliche und organisatorische Defizite bestehen. Ich wünsche ihnen viel Erfolg beim Streben nach mehr Qualität.

Mit angemessenen Grüssen

Herr Narrenpolizei"
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#3
(05-10-2011, 14:11)Nappo schrieb: Meine Ruhe will ich! Die haben mich genügend verarscht."
Du wußtest aber schon, dass die mitspielen, wenn Du den Umgang regeln lassen willst?
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#4
@blue : Die Anwältin meinte, sie stellt den Antrag ohne JA. Die wären bei diesem JA sowieso "Mütterreflektiert" und wenn ich da nicht hin wolle, wäre das auch o.k.
Ich denke, hier geht es darum, dass meine Exe das alleinige Sorgerecht für die Große haben will.

@p : Das hört sich doch schon mal gut an Big Grin
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#5
(05-10-2011, 15:09)Nappo schrieb: Die Anwältin meinte, sie stellt den Antrag ohne JA.
Au waia! Klar stellt sie den Antrag ohne JA, sie ist ja schon groß. Big Grin Leider hatte sie wohl vergessen, den Antrag so zu stellen, dass sich das JA da auch raushält. Tongue
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#6
So ergangen am heutigen Tage per Post an das JA :

Sehr geehrtes Jugendamt,

ihr Schreiben vom 30.09.2011 habe ich erhalten, verfasst von Frau XXX. Offenbar bin ich Opfer einer Verwechslung Ihrer Sachbearbeiterin Frau XXX.

Ich war nie verheiratet, somit kann kein Gespräch mit „meiner Ehepartnerin“ stattfinden.

Weiterhin liegt mir keinerlei Antrag auf eine Sorgerechtsregelung vor.

Nach Sichtung Ihrerseits, des bei Ihnen in der Vergangenheit eingegangenen umfangreichen Schriftverkehres, der diesseits in der Folge als sinnlose Zeitverschwendung gewertet werden musste, können Sie sich nach erfolgter Einarbeitung, gerne wieder melden und einen Außentermin in meinem Büro vereinbaren.

Ich wünsche Ihnen viel Erfolg beim Streben nach mehr Qualität.

Mit freundlichen Grüßen
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#7
@ Nappo

Das Jugendamt wird immer und zwingend vom Familiengericht eingeschaltet, wenn ein Antrag zu Sorgerecht/Aufenthaltsbestimmungsrecht bei Gericht eingeht. Dafür können die JA-Beamten nichts, das ist einfach so.

Bei mir war es ähnlich, das JA hat sich als "neutraler Vermittler" angeboten- ich sollte aber die Exe zu einem Gespräch beim JA einladen. Da keinerlei Kommunikation zwischen Exe und mir stattfindet, habe ich nur ein paar e-mails mit dem JA-Beamten gewechselt, sonst nichts. Der Antrag der Exe nach Übertragung des Sorgerechts an sie alleine wurde vom Familiengericht abgelehnt- seither habe ich vom JA nichts mehr gehört.

Wenn noch eine Kommunikation stattfindet zwischen beiden Elternteilen, dann brauchts kein Jugendamt. Wenn nicht, dann hilft auch das Jugendamt nicht, denn zum Gespräch laden tun sie weder die Exe noch mich.

Also kann man es auch einfach lassen.

Austriake
Bibel, Jesus Sirach 8.1

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#8
Anträge an das Gericht werden ebenso an den Antragsgegner zugestellt, dann wird das Jugendamt eingeschaltet. Es kann nicht sein, dass nur das Jugendamt Kenntnis vom Antrag bekommt, der Antragsgegner aber nicht.
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#9
@austriake : Ja stimmt und ist mir auch klar.

Mich hat nur folgendes geärgert : Dort beim JA dürfte mittlerweile bekannt sein, dass ich nie verheiratet war und außerdem liegt ein Antrag auf ein Vermittlungsverfahren und Verfahrenspflegschaft vor.
Beim Sorgerecht gibt es derzeit nichts zu regeln. Und sollte die Ex die alleinige Sorge beantragt haben, dann möchte ich erst einmal postalisch vom Antrag auf Sorgerechtsregelung Kenntnis erhalten. Das hat ja auch @p so geschrieben.
Ich muß mich auch auf meine Kundengespräche vorbereiten. Ich gehe nicht mehr in ein Gespräch, in dem ich bemerke, dass die JAlerin mich mit großen Rehäuglein anschaut und sich nicht vorher darauf vorbereitet hat.
Wie gesagt, ich muß mich auch vorbereiten. Entweder sie gewöhnen sich bei mir nun an gewisse Vorgehensweise oder sie lassen es bleiben.
Mit mir macht man seit 5 Jahren den Affen und nun ist Schluß mit Lustig. Durch meine Gutmütigkeit stehe ich mit einem Bein im Knast und mit dem Anderen kurz vor einem lauschigen Plätzchen unter einer Brücke.
Mit der Ex findet keinerlei Kommunikation statt, weil sie das auch nicht will. Es ist eine Strategie dadurch zu erreichen, dass der Papa wieder der Böse ist, denn die braunen Grundschulpädagogenäuglein werden dann wieder der Sozialpädagogin beim JA zuzwinkern und in schauspielerischer Manier unschuldiges Kriegsopfer spielen.
Dazu braucht es mich nicht. Und ich habe gehört, dass es kontraproduktiv sin soll, ein Brecheisen mit zu bringen. Also lasse ich dies auch sein und bemächtige mich nunmehr subtilerer Bewaffnung.
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