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Gehaltsverhandlung
#1
Bei mir steht demnächst ein Stellenwechsel und damit auch eine neue
Gehaltsverhandlung an.

Meine Fragen zielen darauf ab, wie ich dies in Bezug auf Betreuungsunterhalt und Kindesunterhalt optimieren kann:

Sachlage:

1. Mein Sohn wird am 15.09.2012 drei Jahre alt sein. Da ich umfangreichen Umgang in einer Elternvereinbarung mit der KM schriftlich vereinbart habe, habe ich die begründete Hoffnung, ab dann keinen BU mehr zahlen zu müssen. Kann mich aber natürlich täuschen.

2. Momentan verdiene ich 70.000 € brutto/a. Dann werden es mindestens 75.000 € brutto / a sein, eher mehr. Ein Tarifvertrag spielt hier keine Rolle.

3. Es wird auch darum gehen, nach zwei Jahren an meiner neuen Stelle ggf. als Partner einzusteigen.

Fragen:

1. Macht es Sinn, anstatt jetzt um ein höheres Gehalt als 75.000 €, quasi um konsekutive Übertragung von "Unternehmensanteilen" zu bitten?
Oder wird mir dies einfach als Einkommen angerechnet? Wie könnte man hier vorgehen?

2. Macht es alternativ Sinn, um Kostenübernahme von
a Fahrtkosten
b Fortbildungskosten
c sonstige Kosten (Vorschläge?!)
zu bitten?

Grüße,

'c'

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#2
(05-10-2011, 06:31)c schrieb: 2. Macht es alternativ Sinn, um Kostenübernahme von
a Fahrtkosten
b Fortbildungskosten
c sonstige Kosten (Vorschläge?!)
zu bitten?

Sofern es sich um eine übertarifliche Bezahlung handelt, macht es immer Sinn, diese Kosten direkt vom Arbeitgeber erstatten zu lassen, weil es 2 Vorteile hat.

1.) Im Steuerrecht wird Dir nur etwa 1 Drittel dieser Aufwendungen ersattet, bei den Fahrkosten sind es sogar noch weniger. Der Arbeitgeber zahlt Deine Aufwendungen für Fortbildung, berufliche Nutzung des privaten Telefons, Kosten für Arbeitsmittel usw. zu 100 % und von den Fahrtkosten Wohnung-Arbeitsplatz und zurück, immerhin die Hälfte nach Steuerrecht. Mehr darf er nicht bezahlen. Bei Dienstreisen sind es sogar 100 %

2.) Aufwendungen die Du von Deinem Arbeitgeber erstattet bekommst, muss das Zivilgericht auch als Werbungskosten anerkennen.

lg

Camper

Gottes Mühlen malen langsam, aber klitzeklein.

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#3
Solange BU fliessen muss, eher nicht auf direkte Lohnerhöhungen setzen, eher Sachleistungen die z.B. im Bereich Werbungskosten, Kostenerstattung, Fortbildung, Reisekosten liegen. Lass dir deine nächste Urlaubsreise als Dienstreise vom Arbeitgeber finanzieren.
Mehr offiziell verfügbare Masse weckt immer Begehrlichkeiten und die Ex hat es leichter beim Richter auf die Tränendrüse zu drücken.
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#4
Spesen werden mal mehr, mal weniger zum unterhaltsrechtlich relevanten Einkommen zugerechnet. Auch wenn sie unberücksichtigt bleiben, wird dir unterhaltsrechtlich eine häusliche Ersparnis unterstellt. Alles was dir einen geldwerten Vorteil gibt, schlägt auf den Unterhalt durch.

Von Vorteil ist es trotzdem, wie die beiden Vorschreiber es schon gesagt haben. Ausserdem bist du mit >70000 p.a. ein ganz fetter Braten und liegst netto zwischen 3100 und 3500 EUR pro Monat. Wenn sonst kein Berechtigter da ist, wäre das Stufe sieben der Düsseldorfer Tabelle. Bei diesen Höhen lässt sich leichter mit einkommensvermindernden Kosten argumentieren wie auf Stufe 1.

Wenn dir die Firma so gefällt, dass du als Partner einsteigen willst, dann arbeite lieber darauf hin statt auf hohes Einkommen.
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#5
Eine weiter Variante noch:

private Altersvorsorge per Gehaltsumwandlung. Früher hieß das mal Direktversicherung, weil der Arbeitgeber die Beiträge direkt an den Versicherer gezahlt hat anstelle seinem Mitarbeiter als Gehalt.

Bei ca. 70.000.- € p.a. müsste sich ein Betrag von 500.- € monatlich abzwacken lassen, nur mal so als Vorstellung. Dieser Betrag taucht auf keiner Gehaltsabrechnung auf (die Du ja regelmässig bei Gericht vorlegen darfst), es findet daraus keine Zuwendung an die Exe statt in Form von Versorgungsausgleich etc. pp.

Austriake
Bibel, Jesus Sirach 8.1

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#6
Folgende Aussagen/ Anmerkungen habe ich im ISUV-Forum bekommen,
was haltet Ihr davon?

1." Ein FiWa, welchen Du mit der 1%-Regelung fährst, wird als geldwerter Vorteil gewertet und fliest damit un die Unterhaltsberechnung ein.

Vielleicht stellt Dir Dein AG einen FiWa zur verfügung, bei dem Du ihm die private gefahrenen Kilometer mit der 0,30€ Pauschale bezahlst. Dann würde der FiWa rausfallen, weil Du ja keinen Geldwerten Vorteil hast. Musst dann allerdings Fahrtenduch führen. Würdest Du den Wagen auch geschäftlich nutzen?"

Frage: Bedeutet dass, das wenn ich ein elektronisches Fahrtenbuch (z.B. IPhone App) führe, dass dann kein geldwerter Vorteil entsteht? Also dann keine Unterhaltswirksamkeit?

2."Du hast einen Vergleich in Rahmen der Medition geschlossen. Dies ist ein privatrechtlicher Vertrag. Ich habt dort Gestaltungsfreiheiten. Dieser Vertrag kommt bei Dir zu Stande auf der Basis der Deiner alleinigen Unterhaltspflicht, dem Einkommen des Kindes, Deinem Einkommen von 70 T€ und dass das Kind bei der Mutter wohnt.

Ändert sich ein Geschäftsgrundlage so kommt §313 BGB Wegfall der Geschäftsgrundlage zum Zuge

Die Grundlage für deinen Vertrag war 70 T€ und die Veränderung auf 75T€ bewirkt, dass der Vertrag angegriffen werden kann und für ungültig erklärt wird."

Also, wenn ich mir, statt mehr Gehalt, lieber einen tollen Firmenwagen geben lasse, dann weckt das bei der KM Verdacht und sie kann doch auf Auskunft klagen wegen des Verdachts des Wegfalls der Geschäftsgrundlage nach §313 BGB, oder wie?

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#7
Ne Erhöhung um 5.000,- Ocken p.A. bedeutet eine KU-Erhöhung um eine Zeile.
Das sind 30-40 Ocken pro Monat.
Du solltest bei deinen Überlegungen auf die Relationen und die Kosten deiner Sparbemühungen achten.
Sonst betreibst du "Sparen, koste es was es wolle"
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#8
Also gut, wenn ich statt einer Gehaltserhöhung am Ende des Jahres je nach Geschäftsjahr einen "Bonus" bekomme, in Form einer Gewinnbeteiligung, dann könnte ich doch, mit meinen sehr verständnisvollen Chefs auch aushandeln, dass sie quasi nachträglich meine Fortbildungskosten etc. übernehmen, oder? Diese vom Arbeitgeber übernommenen "Fortbildungskosten" müssten dann doch berufsbedingte Aufwendungen bzw. jedenfalls nicht Unterhaltsrelevant sein, oder? Ganz davon abgesehen, dass sowohl meine Chefs, als auch ich so Steuern und Sozialabgaben sparen, oder?
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