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Ex klaut 100000 EUR
#1
Hallo zusammen, ich bin neu hier!

Als ich diverse Artikel von euch gelesen habe, verstand ich, dass ich nicht mehr alleine war. Aber jezt mal zu meiner Situation und hoffe, vernünftige Antworten zu bekommen:

Ich habe im Jahr 2004 meine zukünftige Ex-Frau kennengelernt. Sie hat 2 Kinder aus erster Ehe. Diese habe ich sofort als meine eigenen akzeptiert. Für mich war es so als hätte ich von null auf hundert eine Familie bekommen. Nun gut. Ein halbes Jahr später war sie schwanger. Sie brachte einen gesunden Jungen zur Welt. Im Oktober 2006 haben wir geheiratet. Vor der Hochzeit warnte mich mein Vater noch davor, sie nicht zu heiraten. Aber ich habe nicht darauf gehört. Ich bin selbständig und habe sehr gut verdient. Sie wollte in einem Haus wohnen, ich habe es ermöglicht, sie wollte ein neues Auto, ich habe es ermöglicht, usw. Im Jahr 2006 wurde sie wieder schwanger. Sie wollte abtreiben, ich aber habe damals zu ihr gesagt, dass das Kindesmord ist und ich zu einer Frau die ein Kind abtreiben würde, keinen Respekt mehr haben könnte. Sie bekam unsere Tochter. Mein Glück schien perfekt. Aber nach der Geburt begann der Albtraum. Es war keine Liebe mehr zu spüren, von Zuneigung keine Rede. 2009 kam dann der Supergau. Sie hob immer mehr Geld von meinem Firmenkonto ab und da schreibe ich nicht nur von 1000 Euro die Woche, sondern im Monat von jeweils ca. 15000 Euro. Ich habe ihr vertraut, denn sie hat meine Buchhaltung gemacht. Im November 2009 habe ich mich von ihr getrennt. Da ist mir nicht aufgefallen dass mir ca. 100000 Euro von meinem Firmenkonto fehlten. Dies habe ich erst erfahren, als das Finanzamt 2 Wochen später vor meiner Tür stand und Geld einforderte. Kurz und knapp, ich war zahlungsunfähig und musste im Juli 2010 Insolvenz anmelden. Meine Firma besteht aber weiterhin. Mir wurde ein Insolvenzverwalter zur Seite gestellt. Ich bekam damals für die Monate Juli und August 2010 jeweils einen Vorschuss in Höhe von je 2000 Euro um meine Miete und die Betriebskosten zu finanzieren. Seitdem habe ich keinerlei Gelder von meinem Insolvenzverwalter erhalten, obwohl ich gute Umsätze erreichte. D.h. ich konnte nicht einmal den Unterhalt bezahlen. Inzwischen habe ich auch, dank der Hilfe meiner Familie, einen Rechtsanwalt eingeschaltet.

Jetzt habe ich auch das Strafverfahren wegen Unterhaltspflichtverletzung durchlebt. Ich wurde zu 3 Monaten Haft, ausgesetzt auf 3 Jahre zur Bewährung verurteilt, obwohl ich zahlungswillig bin, aber seitens meines Insolvenzverwalters nicht zahlen kann. Dies hat das Gericht nicht interessiert. Laut Gericht hätte ich damals erst den Unterhalt und dann die Miete zahlen müssen, was ich aber nicht konnte. Wir haben Berufung eingelegt. Wer kann mir bei der Argumentation helfen. Abschließend möcht ich noch schreiben, dass ich meine über alles geliebten Kinder zur Hälfte bei mir habe, aber das interessiert das Gericht auch nicht. Das Kindeswohl wahr zu keiner Zeit gefährdet.

Bitte helft mir!!
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#2
(04-10-2011, 20:59)armageddon schrieb: Hallo zusammen, ich bin neu hier!
Hallöchen - Du bist nicht der Erste.

(04-10-2011, 20:59)armageddon schrieb: Jetzt habe ich auch das Strafverfahren wegen Unterhaltspflichtverletzung durchlebt. Ich wurde zu 3 Monaten Haft, ausgesetzt auf 3 Jahre zur Bewährung verurteilt, obwohl ich zahlungswillig bin, aber seitens meines Insolvenzverwalters nicht zahlen kann. Dies hat das Gericht nicht interessiert. Laut Gericht hätte ich damals erst den Unterhalt und dann die Miete zahlen müssen, was ich aber nicht konnte. Wir haben Berufung eingelegt. Wer kann mir bei der Argumentation helfen.
Man man - wenn ich so einen Richter bekomme, wander ich für Jahre hinter Gitter. Und da denkt man immer, dass es keine Steigerungen geben kann.

Was für eine Argumentation brauchst Du denn noch? Dass sieht so aus, als ob es gelaufen wäre. Wenn nicht, beauftrage Deinen Anwalt, Widerspruch einzulegen und das Verfahren weiterzuziehen. Grundsätzlich schützt aber Unwissenheit vor Strafe nicht (bei Frauen ist das anders).

Wenn Du Deiner Frau den Diebstahl der 100kEUR nachweisen kannst, solltest Du dafür sorgen, dass sie wegen Diebstahl oder Unterschlagung zur Rechenschaft gezogen wird.

(04-10-2011, 20:59)armageddon schrieb: Abschließend möcht ich noch schreiben, dass ich meine über alles geliebten Kinder zur Hälfte bei mir habe, aber das interessiert das Gericht auch nicht. Das Kindeswohl wahr zu keiner Zeit gefährdet.
Wieso musst Du eigentlich Unterhalt zahlen, wenn Du die Kinder hast? Oder sind sie doch überwiegend bei der Mami?

https://t.me/GenderFukc
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#3
Das kommt zwar zu spät-

aber logisch und folgerichtig wäre gewesen, die Exe sofort bei der Staatsanwaltschaft anzuzeigen wg. Betrugs und Unterschlagung, sodann die Forderungen nach Unterhalt abzuwehren nach §1579 BGB (wegen der herbeigeführten Insolvenz des Unternehmens). Dann wäre es zu einer Verurteilung nach §170 StGB gar nicht erst gekommen.

Wie gesagt, du kommst zu spät.

Austriake
Bibel, Jesus Sirach 8.1

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#4
Voraussetzung für Diebstahl bzw. Unterschlagung ist, dass das leergeräumte Konto kein gemeinsames Konto war, sondern deines oder ein Firmenkonto einer Firma, die deine ist/war. In diesem Fall sofort anzeigen. Wenn die Staatsanwaltschaft wie in solchen Fällen üblich gerade mit wichtigerem beschäftigt ist wie z.B. Kaffeekochen im Sozialraum oder Hausdurchsuchungen anstellen wegen 100 EUR zu wenig Unterhalt, dann muss das Geld trotzdem im Zugewinnausgleich auftauchen. Du kannst immerhin nachweisen, dass sie es abgehoben hat.

Nach dem was du geschrieben hast erscheint mit die Verurteilung wegen Unterhaltspflichtverletzung ebenso unrechtmässig wie der Rest. Du hast offenbar keine Berufung eingelegt und damit die lange Fehlerliste um einen weiteren gravierenden Fehler verlängert. Ich denke auch, dass der Robenständer genau gespürt hat, dass man mit dir alles machen kann und du das hinnimmst. Berufung einlegen!

Welchen Stand hat das Scheidungsverfahren? Wie sieht euer Kinderbetreuungsmodell aus, wirklich 50:50 ? Wer zahlt momentan wieviel Unterhalt und wie wurde das festgelegt?
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#5
Hallo! Ich bin selbst in die 170er Falle getappt. Ließ Dir UNBEDINGT in einer ruhigen Minute die FAQ durch in Bezug auf § 170. Wie ich gelesen habe, hast Du Berufung eingelegt. Nun geh folgendermaßen vor :

1. Fühl Deinem Anwalt auf den Zahn und höre nach, wie ER die Angelegenheit in Bezug auf den § 170 sieht. Weicht seine Meinung von dem ab was im FAQ steht, wechselst Du sofort zu einem Anwalt (Fachanw. für Strafrecht!) der das anders sieht. Hier im Forum ist ein Mitglied das mir seinen Anwalt empfohlen hat. Den wirst Du brauchen. Die Adresse gebe ich Dir auf Anfrage per privater Nachricht.
2. @P. hat Recht. Prüfe den Straftatbestand zusammen mit einem Fachanwalt für Strafrecht in Bezug auf Unterschlagung, Veruntreuung usw.
3. Rechne mit weiteren Anschlägen Deines Dir ehemals angetrauten Eheübels in Bezug auf die Kinder und die Umgangszeiten, auch wenn es derzeit nicht so scheint. Halte Dich vom Jugendamt fern und sei immer einen Schritt voraus.
4. Tja und die Sache mit Insolvenz ist höchst ärgerlich. Da sie eingeleitet ist, läßt sich nicht mehr viel machen. Der Insolvenzverwalter ist Herr des Verfahrens. Wie lange brauchst Du um die Schulden abgewickelt zu haben ?
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#6
(04-10-2011, 20:59)armageddon schrieb: Sie hat 2 Kinder aus erster Ehe. Diese habe ich sofort als meine eigenen akzeptiert.
Wie stand/steht der Vater der Kinder zu dieser Deiner Einstellung?

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