Themabewertung:
  • 0 Bewertung(en) - 0 im Durchschnitt
  • 1
  • 2
  • 3
  • 4
  • 5
2 Ss 392/07 OLG Hamm Verletzung der Unterhaltspflicht nicht erwiesen
#3
Habs mal durchgelesen und sehr interesant ist DER Abschnitt (fett die Worte, die man sich mehrmals durchlesen sollte:


Zitat:Schließlich lassen die Urteilsgründe nicht erkennen, dass sich das Amtsgericht der besonderen Voraussetzungen des § 47 Abs. 1 StGB für die Verhängung kurzer Freiheitsstrafen bewusst gewesen ist. Das Amtsgericht hat auf die Einzelstrafen von jeweils vier Monaten "erkannt", ohne besondere Umstände in der Person des Täters oder der Tat, die die Verhängung kurzer Freiheitsstrafen unerlässlich machten, zu benennen. Es sind aber in der Regel jedenfalls dann erhöhte Anforderungen an die Begründung einer unter sechs Monate liegenden Freiheitsstrafe zu stellen, wenn es sich um einen bislang noch nicht bestraften Täter handelt. Insbesondere in einem solchen Fall bedarf es zusätzlich einer Erörterung, warum auf die Verhängung einer Freiheitsstrafe nicht verzichtet werden kann (vgl. Beschluss des Senats vom 02. Juni 1999 in 2 Ss 566/99). Nach der gesetzgeberischen Grundentscheidung des § 47 StGB soll die Verhängung kurzfristiger Freiheitsstrafen weitestgehend zurückgedrängt werden und nur noch ausnahmsweise unter ganz besonderen Umständen in Betracht kommen ( zu vgl. BGHSt 24, 40, 42; Tröndle-Fischer, StGB, 54. Aufl., § 47 Rdnr. 2). Die Verhängung einer Freiheitsstrafe unter sechs Monaten hat danach regelmäßig nur dann Bestand, wenn sie sich aufgrund einer Gesamtwürdigung aller die Tat und den Täter kennzeichnenden Umstände als unverzichtbar erweist. Die Umstände, die zur Ablehnung der Geldstrafe geführt haben, müssen in den Urteilsgründen regelmäßig angegeben werden ( OLG Schleswig, StV 1982, 367; 1993, 30). Dieser Erörterungspflicht wird das angefochtene Urteil nicht gerecht.

Haha, das ist gut. Es sollen keine Haftstarfen mehr abgeurteilt werden die unter 6 Monaten sind. Lieber Geldstrafen! Aber wenn der Angeklagte sowieso kein geld hat (weil er ja nichtmal KU zahlen kann), dann beisst sich die Katze in den Schwanz.
Dann lieber das Verfahren einstellen, das soll durch die Blume vermittelt werden.

Sucht noch mehr nach solchen Urteilen, die beflügeln viele bis zum OLG zu gehen und sich bei den Provinzgerichten nicht zufrieden zu geben und denen in den Hintern zu treten.

gleichgesinnter
Wenn die Banken für ihre Schulden nicht einstehen, warum sollten Millionen Zahlesel für ihre Unterhaltsschulden bzw. Unterhaltstitel aufkommen?

Zitat von Mus Lim, Montag den 04. Mai 2009 im Trennungsfaqforum
Zitieren


Nachrichten in diesem Thema
RE: 2 Ss 392/07 OLG Hamm Verletzung der Unterhaltspflicht nicht erwiesen - von gleichgesinnter - 25-09-2011, 17:59

Möglicherweise verwandte Themen…
Thema Verfasser Antworten Ansichten Letzter Beitrag
  OLG Hamm, 2 WF 190/13: Vater muß für nicht leibl. Kind weiter zahlen Sixteen Tons 12 15.978 19-08-2014, 12:05
Letzter Beitrag: wackelpudding

Gehe zu:


Benutzer, die gerade dieses Thema anschauen: 1 Gast/Gäste