Themabewertung:
  • 1 Bewertung(en) - 5 im Durchschnitt
  • 1
  • 2
  • 3
  • 4
  • 5
Vollstreckungsankündigung wegen Unterhaltsvorschussleistungen
#1
Das werden tagtäglich viele von Euch ähnlich erleben.

Vielleicht kann es der Eine oder Andere in seiner Argumentation mit einbauen. Wenn man uns Vätern schon die Möglichkeit gibt, die üblen Machenschaften deutscher JÄer zu kommentieren, sollten wir das gerne aufnehmen ...

HIER ein Beispiel
Zitieren
#2
Zitat:Sehr geehrte Frau Männervernichterin,....
für sowas sollte man das Logo nicht mißbrauchen!
Zitieren
#3
(09-09-2011, 16:47)Ibykus schrieb: Das werden tagtäglich viele von Euch ähnlich erleben.
Vorausgesetzt man unterschreibt einen Titel beim JA. Wink
Zitieren
#4
(09-09-2011, 17:10)S-Klasse schrieb: Hier mein Beispiel wie man Drohungen des JA und der ARGE in die Leere laufen lässt.

Seit 2008 drohen die mir alles mögliche an, fordern wie wild, drohen wieder usw. usf.

Seit über einem Jahr höre ich gar nichts mehr! Angel

Ihr dürft das gerne verwenden.

Fehlermeldung von Windows beim Versuch das Worddokument zu öffnen:

"Word kann das Dokument nicht öffnen, da es Probleme verursacht" (kein Witz!)

tztztzzz Angel
Streite nie mit Idioten.
Sie ziehen Dich auf ihr Niveau und schlagen Dich dort mit Erfahrung.
Zitieren
#5
(09-09-2011, 20:04)vorsichtiger schrieb: ... da es Probleme verursacht" (kein Witz!)
Komisch - ich konnte es öffnen: Open Office. Nix Kleinweich.
Allerdings denke ich inhaltlich dazu genau umgekehrt: Beim Adressaten wird es Witz machen - und keine Problem verursachen. Big Grin

(09-09-2011, 20:04)vorsichtiger schrieb: ... da es Probleme verursacht" (kein Witz!)
Komisch - ich konnte es öffnen. Allerdings denke ich inhaltlich dazu genau umgekehrt: Beim Adressaten wird es Witz machen - und keine Problem verursachen. Big Grin

Außerdem soll man immer höchst höflich bleiben...

"Sie machen mir ein große Freude Ihenn zu antworten, obwohl ich gerade etwas anders vor hatte...."

.... und nie sparen mit den wichtigsten Ingredenzien eines Amtsantwortbriefes: Fragen, Anträgen, Widersprüchen (denn die muss ein guter deutscher Beamtern bearbeiten, dafür ist er ja da):

"Hiermit lege ich form- und fristgerecht Widerspruch gegen ihr Schreiben/Bescheid vom ..... ein "(egal ob es sich um einen Bescheid handelt)

"Hiermit beantrage ich Akteneinsicht, damit ich ihr Ansinnen .... besser verstehen kann ....."

"Bitte erläutern Sie mir die Rechtsgrundlage von ......"

... auch immer gut, wenn um Geld geht:
"Hiermit beantrage ich die Niederschlagung"

Sie erlauben mir sicherlich den Passus XYX ihres Schreibens dem zuständigen Datenschutzbeauftragten vorzulegen. Ich fordere Sie auf mir dessen korrekte Anschrift, Name, Dezernet, Dienstbezeichnung mituzteilen.

Ansonsten kann man auch was zur Sache sagen:

"zu ihrem und meinem Bedauern besteht bei mir notorische Mittellosigkeit. Bereits andere hatten sich fristlos und fruchtlos versucht. Ich habe sogar schon eine Rüge meiner Hausverwaltung erhalten, dass ich im vergangenen Winter arg knauserig mit dem Streusalz umgegangen bin und man sich schon Sorgen machte, ob dadurch nicht Dritte gefährdet werden würden. "


"im übrigen würde ja, wenn ich genug Geld für solche Aufwendungen hätte, bekanntermaßen der laufende Unterhalt vorgehen,bevor überhaupt daran zu denken wäre, auch nur anteilsweise Ihre bereits verwirkten und verjährten angeblichen Forderungen zu bedienen."

"wollen täte ich ja wohl schon, aber die Aufwendungen für Streusalz, den laufenden Bedarf von Xy, die Umgangskosten und die ärgerlicherweise zunehmend gestiegenen Energiekosten, lassen mir arg wenig Spielraum. Hiermit beantrage ich eine Bonitätsausweitung oder einen Rettungschirm, sowie .....
usw.
# Familienrechtslogik: Wer arbeitet, verliert die Kinder. Wer alleinerziehend macht, kriegt alles. Wer Kindeswohl sagt, lügt #
Zitieren
#6
Was ist Word?
Zitieren
#7
Ich habe meinem Jugendamt im Juni geschrieben, dass "ich den Monat Juli für die Pfändung als besonders geeignet" erachte. Ich bat um telefonische Terminabstimmung mit dem Gerichtsvollzieher und dass er die gültigen EU-Dokumente bitte nicht vergessen soll, die es für die kleine Gebühr von 14,- € beim zuständigen Amt gibt.

Früher habe ich auch immer gerne polemisiert und heute schreibe ich nur das Dürftigste in knapper Form. Unangenehme Fragen des Jugendamtes blende ich sowieso immer aus und gehe darauf nicht ein. Beleidigungen bringen nichts, weil die jeden Tag den gleichen Müll lesen und auf diesem Ohr teflonbeschichtet sind.
Das Männermagazin www.das-maennermagazin.com 
Mein Blog www.detlef-braeunig.com
Zitieren
#8
Exilierter schrieb:..... heute schreibe ich nur das Dürftigste in knapper Form. Unangenehme Fragen des Jugendamtes blende ich sowieso immer aus und gehe darauf nicht ein. Beleidigungen bringen nichts, weil die jeden Tag den gleichen Müll lesen und auf diesem Ohr teflonbeschichtet sind.
Ich denke auch, so ist es das Beste.
Wir sollten mit Korrektheit und den besseren Argumenten überzeugen und denen klar machen, dass wir deren Schreibstil besser, wenigstens aber genauso gut beherrschen.
Polemik haben wir gar nicht nötig - ein bischen Ironie an der richtigen Stelle, für die wir uns gleich wieder entschuldigen sollten, kann zeigen, dass wir immer noch bei guter Laune sind und uns nicht unterkriegen lassen.

Nur getroffene Hunde bellen!
Für uns aber geht die Sonne nie unter!
Zitieren
#9
(10-09-2011, 08:32)Ibykus schrieb: Wir sollten mit Korrektheit und den besseren Argumenten überzeugen

Das wird niemanden gelingen. Ich habe mir Textbausteine angelegt, die ich immer in einer anderen Reihenfolge mixe. Die Textbausteine helfen auch keinen unbedachten Brief zu schreiben. Ich nehme seit einiger Zeit altes bedrucktes Papier, dass ich entsprechend wende. Die Idee ist von p. und einfach nur genial. Einen besseren Ausdruck der Respektlosigkeit dürfte es nicht geben.

Das Männermagazin www.das-maennermagazin.com 
Mein Blog www.detlef-braeunig.com
Zitieren
#10
(10-09-2011, 15:25)Inschöniör schrieb: Hinterseite durchstreichen und wenn möglich mit Kaffeeflecken versehen.
Macht sich bestimmt ganz gut.
Big Grin

Schweizer Kontoauszüge sind auch gerne gesehen.

Das Männermagazin www.das-maennermagazin.com 
Mein Blog www.detlef-braeunig.com
Zitieren
#11
Exilierter schrieb:
Ibykus schrieb:Wir sollten mit Korrektheit und den besseren Argumenten überzeugen

Das wird niemanden gelingen.
Das stimmt so nicht.
Vielleicht nicht immer (- aber immer öfter) ....

In eigenen Angelegenheiten kann ich aber sagen, dass eine deutliche und durchaus 'treffende' -aber immer korrekte!- Ausdrucksweise immerhin bei Gericht auf Verständnis gestoßen war; auch wenn der Richter das mit der Erklärung verbunden hatte, dass es ihm bei der Lektüre meiner Schriftsätze manches Mal schwer fiele, die Faust in der Tasche zu belassen.

Ich habe vor kurzem für einen sehr engagierten, aber leider schlimm und übel entsorgten Vater, ein amtsgerichtliches Verfahren wegen Wiederaufnahme/ Anbahnung des Umgang und Rückübertragung einzelner Sorgerechte beantragt - eigentlich eine vvh vollkommen aussichtslose Sache, weil er in vorangegangenen abgeschlossenen Verfahren schon mehrfach eiskalt abgebügelt wurde. Dabei habe ich -schriftlich immer korrekt- das Jugendamt und die deutsche Familiengerichtsbarkeit ebenso heftig (aber wirklich sehr heftig!) angegriffen wie die Rechtsvertretung der Ggseite und die Verfahrenspflegschaft. Wir standen mit dem Rücken an der Wand - zu verlieren gab's eigentlich nichts mehr.

Und siehe da: der Richter zeigte Verständnis, verordnete gg den ursprünglichen Widerstand der KM eine elterliche Mediation und forderte den JA-Mitarbeiter (der noch Prügel von uns bekommen wird) unmissverständlich auf, die väterlichen Auskunftsrechte zu beachten ...

All das wäre uns sicher nicht gelungen, wenn wir unsere Angriffe auf der Rückseite eines beschriebenen Papiers formuliert hätten oder die verwendete Wortwahl mit Unsachlichkeiten gepantscht und damit Resprektlosigkeit zum Ausdruck gebracht hätten.

Ich bin mir stattdessen sicher, dass das Gericht -wahrscheinlich auch noch der eine oder andere Verfahrensbeteiligte- den Vorgang aus der von uns geschilderten Sicht noch nicht betrachtet und gewürdigt hatte.

Es ist mir auch wichtig, dem Gegner klar zu machen, dass Menschenrechtsverletzungen von uns ernst genommen werden.

Dass nicht wir es sind, denen das BVerfG die Beschlüsse um die Ohren haut und das deutsche Jugendämter nicht von ungefähr in zig Petitionsverfahren verstrickt sind und schon von daher große Zweifel bestehen, ob man nicht den Bock zum Gärtner macht, wenn man dieser Institution Elternrechte in Form von SRen überträgt.

Wir Väter und unsere Kinder sind die vom Unrecht Betroffenen.
Und wir haben insofern alles Recht der Welt, uns dagegen zu wehren.

Zitieren
#12
Ich habe meine Meinung diesbzgl. auch geaendert.
Sprache und Stil sachlich ohne BlaBla.
Respektlosigkeit macht berechenbar und verklebt die Augen.
Wenn es auch schwer faellt. Das gilt aber in allen Lebensbereichen.

Al Bundy
"Kommt mit", sagte der Hahn, "etwas Besseres als den Tod finden wir ueberall."
Zitieren
#13
Zitat:Ich nehme seit einiger Zeit altes bedrucktes Papier, dass ich entsprechend wende. ... Einen besseren Ausdruck der Respektlosigkeit dürfte es nicht geben.

Hinterseite durchstreichen und wenn möglich mit Kaffeeflecken versehen.
Macht sich bestimmt ganz gut.

(10-09-2011, 16:51)Al Bundy schrieb: Respektlosigkeit macht berechenbar und verklebt die Augen.

Da ist was dran. Andererseits ist die Grenze fliessend - altes Papier und gelbe oder braune Flecken müssen ja noch nicht absichtlich respektlos erscheinen.
https://t.me/GenderFukc
Zitieren
#14
S-Klasse schrieb:Es ist auf alle Fälle gut wenn man von vornherein zeigt das man organisiert, Fachkundig ist. So verwende ich immer einen Briefkopf mit Logo aus dem Väterwiderstand.
das bleibt jedem anheimgestellt.
Das Logo ist selbstverständlich rechtlich nicht geschützt.
Allerdings sollte man dann auf 'billige' Polemik verzichten.

S-Klasse schrieb:Ibykus zeigt mir aujch immer wieder das in der Kürze die Würze liegt - zumindest manchmal. Angel
mit leider nur wenig Erfolg, wie man lesen kann ...

Ich wollte in diesem Thread eigentlich nur mitteilen, dass man bei passender Gelegenheit immer auch mal unsere Sichtweise schildern kann und meiner Meinung nach auch sollte, ohne den Adressaten mit langen §§-Ketten zu langweilen.

Und das man sich Passagen aus dem eingangs verlinkten Schreiben als Textbaustein abspeichern kann.




(09-09-2011, 19:33)blue schrieb:
(09-09-2011, 16:47)Ibykus schrieb: Das werden tagtäglich viele von Euch ähnlich erleben.
Vorausgesetzt man unterschreibt einen Titel beim JA. Wink

man ist leider am Anfang seiner familienrechtlichen Karriere noch viel zu blauäugig (das war ich auch) und hat schneller als man denkt, diesen Titel an der Backe.

Deshalb sollte auf den nachvolgenden Hinweis aus dem T-FAQ viel, viel öfter
aufmerksam gemacht werden:

[Bild: FEH8rHpjXv21KvA-Bereich.png]

Schon der Begriff "Jugendamt" ist eine Täuschung!

Anm.: Allerdings ist die Unterstellung einer betrügerischen Absicht strafrechtlich nicht ganz unproblematisch, weswegen ich lieber eine betrügerische Weise unterstelle, die ich (s.O.) zuvor beschrieben und dargelegt habe
.
Zitieren
#15
(11-09-2011, 11:29)Ibykus schrieb: Anm.: Allerdings ist die Unterstellung einer betrügerischen Absicht strafrechtlich nicht ganz unproblematisch, weswegen ich lieber eine betrügerische Weise unterstelle, die ich (s.O.) zuvor beschrieben und dargelegt habe

Danke, ist korrigiert.
Zitieren


Möglicherweise verwandte Themen…
Thema Verfasser Antworten Ansichten Letzter Beitrag
  Vollstreckungsankündigung Hauptzollamt Papaonkel 2 1.334 16-09-2021, 21:46
Letzter Beitrag: Petrus
  Unterhaltsangelegenheit und Vollstreckungsankündigung Antiworld 9 6.793 25-06-2013, 16:39
Letzter Beitrag: Antiworld

Gehe zu:


Benutzer, die gerade dieses Thema anschauen: 1 Gast/Gäste