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Hilfe, die Scheidung steht bevor !
#1
Hallo an alle Scheidungserfahrenen,

ich bin zufällig auf diese Seite gestossen und vielleicht kann ich hier
nützliche informationen erhalten.

Leider steuert unsere langjährige Beziehung und Ehe auf ihr Ende zu.
Wir sind seit 15 Jahren verheiratet und haben einen 14jährigen Sohn.
Derzeit ist das Zusammenleben ein großes Desaster, ständig Streit, häßliche Szenen u keine gemeinsame Basis mehr kurzum es geht nicht mehr und ich habe das Gefühl, dass meine Frau bereits anfängt in Ihrem Bekanntenkreis zu Intigrieren. Von wegen ich würde fremdgehen und so weiter. Dies stimmt nicht, aber Gespräche und Klärungsversuche werden von Ihr abgelehnt.

Jetzt frage ich mich was im Falle der Scheidung auf mich zukommt.
Wir besitzen eine noch nicht bezahlte Eigentumswohnung, aber nur ich habe den Darlehensvertrag unterschrieben, beide stehen im Grundbuch.
Ich fange gerade einen neuen Job an.
Ich habe noch ein Sparbuch.

Das neue Scheidungsrecht soll für die Väter gerechter sein, muss ich für meine Frau Unterhalt bezahlen oder nur für meinen Sohn.
Was passiert wenn ich einen Job mit Wohnsitz in der Schweiz aufnehme, Vorteilhaft?
Was kann ich vorbeugend unternehmen um keine bösen Überraschungen zu erleben.
Was passiert wenn ich vor der Scheidung ins Ausland (zB Schweiz) ziehe u in Deutschland weiterhin arbeite?
Danke für nützliche Tipps u Hinweise!
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#2
(10-08-2011, 23:43)Jens301 schrieb: Wir sind seit 15 Jahren verheiratet und haben einen 14jährigen Sohn.
Hängt viel davon ab, wofür sich der Sohn entscheidet. Er ist 14 und könnte das Zünglein an der Waage sein. Hat Deine Holde einen guten Job, oder erwartet sie, in näherer Zukunft per Quote in einen Aufsichtsrat zu kommen?
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#3
...und ganz abgesehen davon würde ich vorschlagen, erstmal mit der Startseite dieser Homepage, also der FAQ (=die am häufigsten gestellten Fragen Big Grin ) zu beginnen und nicht gleich im Forum. Sonst bekommst Du ganz viele sowas von pauschalen diametralen Antworten, dass Du hinterher verwirrter bist als jetzt.

Wenn dann Detaillfragen kommen, stell sie gerne ein.
Streite nie mit Idioten.
Sie ziehen Dich auf ihr Niveau und schlagen Dich dort mit Erfahrung.
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#4
die Trennungsfaq zu lesen ... die Mühe musst du dir nicht machen,
machen die Wenigsten, die dann auf [Unterschreitung des Mindestniveaus] fallen und sich dann hier beschweren,
ruf mich mal an, ich kann dir paar geniale Tips geben: 0900 0815*



*15 € pro angefangene 5"
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#5
Hi,

dein Sparbuch könnte bald weg sein.

Die Wohnung auch.

Dein Kind auch.
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#6
Das Wichtigste zuerst:
Alles greifbare, Unterlagen und Kapital verschwinden lassen und z.B. beim Freund deponieren.
neuleben
----------------
Nur noch geringe, keine staatliche Rente ? Dann braucht Deutschland auch keine Kinder mehr, BASTA !
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#7
(11-08-2011, 22:44)Anti-JA schrieb: ...könnte bald weg sein....

Lange nachdem meine damalige Frau Gemahlin "spontan" in ein Frauenhaus zog, erfuhr ich, dass sie das Silberbesteck schon ein Vierteljahr früher aus dem Haus geschafft hatte.
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#8
So, habe die Trennungsseiten FAQ gelesen.

Leider keine Hinweise über die Schweiz erfahren, auch nicht über
das neue Scheidungsrecht.

Meine Frau arbeitet Teilzeit, also eigentlich nur Unterhalt für den Sohn fällig?
Für das Wohnungsdarlehen muss ich einstehen, aber muss ich meiner Frau auch Unterhalt zahlen?
Vermutlich wird Ihr das Wohnrecht eingeräumt?
Mein Sohn würde am liebsten bei jedem die Hälfte der Woche verbringen.

Und nun, Koffer packen und ab nach Spanien das Sparbuch verheizen?, scheint mir auch nicht der Weisheit letzter Schluß.
Möchte lieber einen sauberen Strich unter der Sache, so dass beide weiterleben können, zahle gerne Unterhalt für meinen Sohn, möchte mich aber nicht über den Tisch ziehen lassen von meiner Frau.

danke für Erfahrungen und konkrete Hinweise.




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#9
Aus den spärlichen Informationen heraus will ich mal versuchen, dir eine Strategie mit Hilfe einiger Eckpunkte vorzustellen:

- Immobilie baldmöglichst verkaufen, auch wenn es schmerzt und Verluste eintreten. Das wird sonst ein ewiger schwerer Klotz am Bein sein, der noch viel mehr Verluste ergibt wie du jetzt denkst.
- Defensive Vorsichtsmassnahmen gemäss faq JETZT durchführen. Nicht glauben, dass es ja doch nicht so schlimm kommt, dass die Ex so weit nicht gehen wird, dass du ihr es nicht zutraust!
- Trennungsunterhalt wirst du zahlen müssen, Ehegattenunterhalt vermutlich auch, vielleicht befristet. Grund: Lange Ehe, fortdauernde ehebedingte Nachteile. Am meisten reisst dich aber Zugewinn- und Versorgungsausgleich rein. Unternimm alles, um eine einvernehmliche Trennung hinzubekommen. Macht einen Ehevertrag vor dem Scheidungsantrag. Sonst kassieren nur andere und deine Verluste werden noch höher.
- kannst du ein Wechselmodell leben? Hast du die berufliche Flexibilität dafür? Wenn ja, versuche es. Der Knackpunkt ist das Kind. Will es das wirklich?
- du wirst nicht über den Tisch gezogen von deiner Frau. Das erledigen ihre Freundinnen, ihr Anwalt, ihre Jugendamtsberaterin und all diese Leute für sie. Von denen bekommt sie massenhaft Tips, die keine Knüppel zwischen die Beine sind, sondern Fallgruben mit angespitzten Pfählen drin. Rechne also mit dem Schlimmsten, halte grossen Abstand zur Ex, rechne mit ihrer rechtlichen und handlungsmässigen Überlegenheit. Die hat sie nämlich nicht nur ein bisschen, sondern handfest und kräftig.
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#10
(10-08-2011, 23:43)Jens301 schrieb: Was passiert wenn ich einen Job mit Wohnsitz in der Schweiz aufnehme, Vorteilhaft?
Was kann ich vorbeugend unternehmen um keine bösen Überraschungen zu erleben.
Was passiert wenn ich vor der Scheidung ins Ausland (zB Schweiz) ziehe u in Deutschland weiterhin arbeite?
Danke für nützliche Tipps u Hinweise!

Mit Verlaub: Ich kann hier keine saubere Strategie erkennen. Wieso die Pferde scheu machen, wenn noch nichts passiert. Abwarten und dann kann man doch immer noch agieren. Im Übrigen darfst Du generell überall auf dieser Welt wohnen. Das hat mit Unterhalt und Exfrau nichts zu tun.

Das Männermagazin www.das-maennermagazin.com 
Mein Blog www.detlef-braeunig.com
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#11
O.K. danke,
Eigentlich bestätigen mir Eure Aussagen meine Vermutungen.

Hier eine mögliche Strategie:
-Sparbuch in die Schweiz
-Trennung
-Einstellung der Darlehenszahlung, Folge Wohnungsverkauf erzwungen, aus dem Erlös wird mein Darlehen getilgt,eventl Überschüsse erhält die Holde.
-Weiterarbeiten, u Kindunterhalt n DDTabelle zahlen
-Scheidungsurteil abwarten
-wenn Existenzbedrohend, mit Kohle v Sparbuch nach Spanien neue Existenz aufbauen

Realistisch, bzw welche Konsequenzen drohen, wann tritt Verjährung des Urteils ein?
Könnte der Kopf so zu retten sein?


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#12
Hallo Jens301,

ganz ehrlich - um jeden Preis versuchen, die Scheidung zu verhindern.
Die Kombination ETW, beide im Grundbuch und Du als alleiniger Zahler/Buerge fuer das Darlehen ist (finanziell) toedlich - Du kannst die ETW nicht ohne ihre Zustimmung verkaufen, bei der Zwangsversteigerung bleiben evtl noch Schulden uebrig, fuer die Du alleine gerade stehen musst..

Was mir so spontan einfaellt:

Sparbuch - Geld abheben und Dir als Notgroschen irgendwo aufheben. Kriegst ohnehin kaum Zinsen fuer das Sparguthaben. Falls Deine Frau aber vom Sparbuch weiss, dann musst Du Dir vor Gericht eine gute Ausrede einfallen, wo das Geld verblieben ist. Eine strittige Scheidung kann leicht 15-20000 Euro kosten..
(ein Mann muss immer einen Notgroschen haben von dem die Frau nichts weiss - die Maedels machen es genauso..)

Gehaltskonto - neues Konto aufmachen, das Gehalt dorthin ueberweisen lassen.
Bei den Konten, auf denen Deine Frau Zugriff hat, den Dispo-Kredit kuendigen, um unangenehme Ueberraschungen zu vermeiden.

Aus der Tatsache, dass Du alleine das Darlehen abzahlst schliesse ich, dass Deine Frau entweder gar nicht, oder nur ein bisschen arbeitet - daher blüht Dir erst mal Trennungsunterhalt bis zur Scheidung (kann Jahre dauern, wenn die "Gegenseite" es darauf anlegt), d.h. es ist im Prinzip 50% Deines Netto futsch bis zur Scheidung.

Zugewinnausgleich - wenn Deine Frau vorher wenig hatte und nun ploetzlich 50% einer ETW, dann muss sie Dir bei einer Scheidung Zugewinnausgleich zahlen - kannst Du spaeter evtl mit nachehelichem Unterhalt verrechnen.

In die Schweiz ziehen hilft gar nichts, da ist nur die Miete teurer und in Deutschland kann man Dir mit jedem Titel direkt vom Gehalt wegpfaenden.

Kind: erreichen, dass er 50% der Zeit bei Dir lebt (Wechselmodell) - das kann ein 14-Jaehriger selbst entscheiden - dann musst Du keinen Kindesunterhalt zahlen.. Dazu musst Du aber nahe wohnen bleiben..

Viel Glueck, ich hoffe ehrlich, dass Dir eine Scheidung erspart bleibt - und immer daran denken - es kommt nichts Besseres nach und die Models fliegen nicht auf einen, der von der Scheidung pleite ist..
und: vor der Scheidung musst Du erst mal ein Jahr getrennt leben..
Anspruch auf Ehegattenunterhalt verjaehrt meines Erachtens nach 3 Jahren (bin mir allerdings nicht sicher)
Kindesunterhalt verjaehrt nie (30 jahre oder so)

Spanien ist nicht gerade der richtige Ort, um etwas Neues aufzubauen - die gehen gerade durch ein tiefes Tal..
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