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Morgen 3.8.2011 gehts um alles
#26
(02-08-2011, 18:18)Ibykus schrieb: Aber das wird sein Anwalt, den er hoffentlich noch einschaltet, schon wissen.

Nicht vom Jugendamt ! Sondern nur von mir. Mit den Strafbefehlen der Gerichte Klinik. Der rest per gespeicherten sms und zeugen!
Anwätin ist vorhanden.

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#27
(02-08-2011, 18:18)Ibykus schrieb: In den von @Bayerpower geschilderten Fällen muss das Gericht ex officio ermitteln. Dazu hat es keine Veranlassung, wenn er durch zögerlichen Vortrag suggeriert, es sei alles halb so schlimm!

Als jemand ohne Erfahrung sollte er aufpassen, dass er sich bei dem "schlimm" in seinem Vortrag vor Gericht ganz auf die Kinder konzentriert und alles vermeidet, was auch nur entfernt den Eindruck erwecken könne

- er wäre nur aus taktischen Gründen "scheissfreundlich" zur Mutter
- irgendetwas auf der Paarebene spiele in seine Anträge hinein
- er würde die Ex als verrückt hinstellen

Also immer von den Fakten ausgehen, in die Dritte involviert sind (Alkoholfahrt, Alleinlassen der Kinder etc), keine eigenen Einschätzungen und Diagnosen über die Mutter abgeben.
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#28
Nur zur Bekräftigung:

Beschränke dich auf die Auswirkungen auf das Kind und nicht, was die Mutter alles falsch macht.

Also weniger, "die Mutter lag kotzend über dem Gullydeckel" und mehr, "das Kind war 2 Stunden alleine."
Nur mal so als Beispiel.

Den reinen Wirkstoffextrakt und keine Interpretationen und Diagnosen deinerseits.

Für Schlussfolgerungen ist das Gericht zuständig.
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#29
(02-08-2011, 20:57)beppo schrieb: Nur zur Bekräftigung:

Beschränke dich auf die Auswirkungen auf das Kind ....
Damit wirst Du nichts erreichen!

(02-08-2011, 20:57)beppo schrieb: Also weniger, "die Mutter lag kotzend über dem Gullydeckel" und mehr, "das Kind war 2 Stunden alleine."...
das sind die Gründe, auf die es ankommt und deretwegen das Gericht auch Entscheidungen gegen die Mutter treffen kann. Geh' mal ruhig davon aus, dass die Mutter Gegenanträge stellen wird.

Es geht nämlich nicht darum, Schlechtes über die Mutter zu erzählen oder um Diagnosen oder um Interpretationen sondern darum, prozessualrechtlich Deinen Vortrag unter Beweis zu stellen.

Wer dabei die KM "heraus halten" oder "schonen" will, macht sich unglaubwürdig.

Wie schon gesagt: Dein Anwalt wird das schon wissen!


(02-08-2011, 20:57)beppo schrieb: Für Schlussfolgerungen ist das Gericht zuständig.
Das ist nicht richtig.
Deine Schlussfolgerungen zu bewerten, dafür ist das Gericht zuständig.

Wenn Du unschlüssig vorträgst, wirst Du abgewiesen.

Was man hier vermutlich verwechselt ist, dass Du nicht den Eindruck erwecken sollst, es ginge Dir nur darum, die KM zu denunzieren.
Das man das vermeidet, versteht sich von selbst.

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#30
Hallo Bayernpower,

ich wünsche Dir/Euch für die Anhörung heute, daß ein Weg gefunden wird, der vor allem im Interesse der Kinder liegt, der jeden von Euch Eltern in die Lage versetzt, seine Verantwortung besser wahrnehmen zu können. der Euch Eltern näher bringt.

Vor allem wünsche ich Euch, daß am Ende des Tages keiner als Opfer oder Täter, als Gewinner oder Verlierer dasteht, sodaß ihr euch auch weiterhin als Paar und Eltern begegnen könnt.

Viel Erfolg, Glück gehört auch dazu.

Du wirst uns sicher berichten.
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#31
(02-08-2011, 20:57)beppo schrieb: Den reinen Wirkstoffextrakt und keine Interpretationen und Diagnosen deinerseits.
Das und den Rest wird dann wahrscheinlich ein Gutachten ergeben müssen. Ist doch das hier ein klassischer Fall, oder nicht? Wink

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#32
Hallo !
Vielen dank erstmal für die ganzen tipps ! Habe meine kleine zumindest bis Mittwoch erstmal bei mir ! Aber ich kann euch sagen das wird ein heißer Tanz ! Kenne meine Ex nicht mehr wieder ! Hass purer Hass ! Kein funken liebe aber sie und der Anwalt hatten nul beweise. Gut das sich Ibykus noch gemeldet hat ! Es wurde nacher richtig aut ! Sie wirft mir misshandlung vor hätte sie ständig geschlagen usw. Würde nur trinken und Drogen und selber macht sie nix. Der richter hat um erlaubnis gefragt erst mit den behandelen Ärzten zu sprechen ! Der Chris sollte auch erst zu mir aber das wollte sie nicht,weil er angeblich angst vor mir hat ! Was sie immer sicher auch fein Säuberlich ein trichter ! Aber im mom. freue ich mich meinen keinen Engel hier zu haben und sie zu berühren. Und sie lachte sofort verlegen als sie mich sah und im Auto dann richtig spaß gehabt ! HAbe sie gerade gebadet und bringe sie jetzt ins Bett ! Ich weiss das jemand gesagt hat nicht freuen ! Aber ich habe auch 12 Tage in Angst gelebt gezittert kaum geschlafern ! Ich kann mich im mom. nur freuen.

Melde mich gleich nochmal ! Und vielen vielen Dank ihr habt mir gestern echt geholfen weil ihr für mich da wart.

Gruss Michael
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#33
(03-08-2011, 18:10)Bayernpower schrieb: Kenne meine Ex nicht mehr wieder ! Hass purer Hass !

Lies den Borderlinethread wie bereits geraten: http://www.trennungsfaq.com/forum/showth...p?tid=3374

Der Richter halt also nichts entschieden? Kommt das Kind am Mittwoch wieder zu ihr und bleibt dort erst einmal?
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#34
Habe ich alles gelesen ! Liegt dran was die die Ärtzte den Richter erzählen.
Schon lange bevor ich mich hier angemeldet habe. Mehr wie abwarten und weiter beweise zusammen zu tragen bleibt mir ja nicht über
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#35
Wie jetzt? Was jetzt?
Welche Beweise brauchst Du noch?

Ist Dir überhaupt klar, wie gefährdet das Kind ist?
Seit Monaten hast Du Kenntnis von einer extremen Gefährdung und Dir fällt nichts besseres ein, als das Kind für 'ne Woche zu Dir zu nehmen? Und dann?

Wäre ich an Deiner Stelle, dann hätte es nach den ersten Anzeichen von Suizid-Gefahr, von Suff und Alk-Fahrten keine zwei Minuten gedauert und ich hätte mein Kind in Sicherheit bringen lassen oder selbst in Obhut genommen. Ein untätiges Jugendamt hätte von mir aus nichts zu lachen.

Insofern habe ich bei Euch beiden, bei Mutter und bei Dir, kein gutes Gefühl.

Wie geht es weiter? Was rät Dir Dein Anwalt? Was sagt das Jugendamt, das Gericht?
Oder willst Du abwarten, bis Du Dein Kind in der Kühlkammer eines Krankenhauses identifizieren darfst?



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#36
(05-08-2011, 07:57)Profiler schrieb: Dir fällt nichts besseres ein, als das Kind für 'ne Woche zu Dir zu nehmen? Und dann?

Und dann hat die Richterin mit den Ärzten gesprochen und kann eventuell schon entscheiden, wenn die Sache so klar liegt, wie sie hier dargestellt ist.
In der Zwischenzeit ist das Kind wenigstens nicht bei der Mutter.
Und beachte: auch nicht in Fremdbetreuung sondern beim Vater.

Jetzt in Aktionismus zu verfallen wäre auch nicht hilfreich. Die Sache ist in Arbeit.
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#37
Pardon.
Welcher Aktionismus?Undecided

Offenbar bestimmt noch diese Mutter das Geschehen, wenn sie das eine Kind zum Vater läßt und das andere Kind bei sich behält, weil es nicht von ihr weg will. Gegen eine gute Fremdunterbringung ist nichts zu sagen, zumal der Vater Kopf und Hände für die jetzt anstehenen Entscheidungen frei haben sollte. Das Kind ist 22 Monate alt! Ein 24/7-Betreuungsjob.

Mir fehlen hier klare Vorstellungen bzw. Angaben, wie es weitergehen soll.




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#38
Hallo !
Also erstmal langsam ! Ich habe dem Richter gesagt das ich beide nehmen würde. Sie sagt der junge habe angst vor mir ! Und ich wäre gewaltätig und Alkoholkrank ! Darauf hin wurde der richter schon komisch mir gegen über !
Er war aber der meinung das bis nächsten Mittwoch die Kinder bei mir besser aufgehoben wären,als bei ihr und fragte meine EX ob sie einverstanden wäre das er (der richte) mit den Ärzten sprechen dürfte ! Sie gab 2-3 Ärzte an doch den wichtigstens lies sie absichtlich wieder weg ! Dann endschied der Richter den neuen Termin für kommenden Mittwoch und sagte das die Kinder bis dahin zu mir kommen solle ! Worauf sie fragte beide ? Chris nicht er habe angst vor mir !!!! Unfassbar wozu dieser Mensch in der lage ist ! Aber er ist gerade 6 und man kann ihn manipulieren ohne ende ! Richter stimmte dann zu und gab mir nur meine Leibliche Tochter ! Ehrlich gesagt kann ich das alles nicht mehr fassen mit denn beweisen ! Das sie da immernoch zweifeln.
Ich habe einen guten Zeugen der unter eid aus sagen möchte das sie ihm mehrmals gesagt hat das ich ihre freunde ja nur nicht mag weil sie hin und wieder kiffen und sie das ja geleggentlich auch noch tut ! Er kann aus sagen das sie es mit ihrem Sohn nicht mehr schaffe und sich umbringen will. Er kann aus sagen das es mehrfach situationen gibt wo sie durchdreht und in 2 stunden besoffen ist und immer aggresiv wird !
Da von habe ich mehrer leute die das bestätigen können und würden. Heute mittag habe ich den Termin beim Anwalt. Mal sehen wie es weiter geht ! Ich fühle mich auf jedenfall viel viel besser und stärker seid meine kleine hier bei mir ist.
mfg
Michael

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#39
Warum hast du in dem Moment nicht den anderen Arzt benannt?
Hast du der Gewalt- und Alkoholbehauptung widersprochen und sie zur Beweisführung aufgefordert?
Was hat dein Anwalt gesagt, getan?

Deinen Zeugen kannst du nur anbieten. Gerne auch schriftlich. Das wird er zwar vermutlich ablehnen aber es sollte dann zumindest ins Protokoll.

In Bezug auf den großen solltest du dich mit dem Vater verbünden und ihn ggf. als Zeugen anbieten, ggf. sollte er selbst klagen.
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#40
Dass du das grössere Kind nicht bekommst, war zu erwarten, da hätte dessen Vater stärker mit die kooperieren müssen. Oder er hätte selber ein eigenes Verfahren führen sollen. Ein einfacher Satz wie die Behauptung, das Kind hätte Angst vor dir sowie die anderen Lügen über dich haben ihr Ziel voll erreicht.

Auf so etwas darf man nicht mit Rechtfertigungen antworten, weil man indirekt somit darauf eingeht. Nicht kommentieren, sondern einfach Beweise für die unsubstantiierten Behauptungen fordern. Neue Behauptungen sind keine Beweise. Und betonen, dass Beweise für kindeswohlgefährdendes Verhalten durch die Mutter vorliegen - von Ärzten und Polizei.
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#41
(05-08-2011, 10:33)Bayernpower schrieb: Da von habe ich mehrer leute die das bestätigen können und würden.
Schriftliche eidesstattliche Versicherung einreichen. Ob das Gericht das akzeptiert, steht in den Sternen. Aber wahrscheinlich nicht. Ich bin immer noch der Meinung, dass das Gericht ein familienpsychologisches Gutachten erstellen lassen wird. Dass Du selbst nicht diesen anderen Arzt erwähnt hast, war eine große Dummheit!

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#42
Hallo !
Ich habe diesen Arzt erwähnt ! Wollte aber keiner was von hören !Es ging drunter und drüber ! Die beiden Anwälte haben wenig gesagt weil sie keine Vor bereituns Zeit hatten denke ich ! Das wird sich heute mittag ändern !
Ebenso sind die gefühle für die frau we ( Fühle mich frei ) !
Aber wenn ich ehrlich bin kam der Richter mir nacher sehr wütent und gestresst vor ! Ich bin bei soviel vorwürfen jedesmal aus den wolken gefallen ! Wenn ein Mensch den sie kennen ihnen so freche lügen vor den kopf haut !
Unfassbar ! Ich werde Himmel und Hölle in bewegung setzten. Das diese frau zumindest nicht mein Kind bekommt ! Denn sie ist krank und das fing schon mit 12 jahren an wo sie schon mit alk. und soft drogen in berührung kam. Ist schön wenn man ein tage Buch findet ! Einfach nur (Erschreckend) wie sollche Menschen denken. Was sie alles mitgemacht hat ! Unfassbar. Aber ich werde nicht zu lassen das sie das meiner Tochter an tut. Wenn ich nach Afrika auswander.
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#43
Bei Ärzten ist mE Vorsicht geboten. Diese sind auf den Patienten zentriert, stehen im Vetragsverhältnis, nehmen seine Äußerungen 'ernst' usw.

Ein Gutachten, vom Gericht veranlaßt, folgt anderen Spielregeln, anderen Pflichten,... die in Ergebnis und Wirkung aber oft nicht viel besser sind.

Letztlich kann das Gericht machen, was es will. Und macht es auch.
Selbst erlebt: Gutachten sagt, Sorgerecht und Kind zum Vater. Das Gericht entscheidet genau anders.Sad
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#44
Oh ! Das tut mir leid für dich. Meine Anwältin meinte aber vor letzten Mittwoch schon das wenn es schief gehen würde es richtung Düsseldorf gehen würde. Bei socher Beweistlast wie in dem Fal ! Und warum muss das Gericht keine Zeugen zulassen ? Wenn ich doch beweisen kann das sie Alko. ist und Drogen ab und zu Konsumiert. Und starken´Seelische anspannungen usw.
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#45
In Familiensachen werden Zeugen i.d.R. als parteiisch angesehen und das ist sicher nicht ganz falsch.
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#46
Auch wenn es der Parten Onkel ist ? Ist ja praktisch familie ?
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#47
Du kannst dem Gericht Zeugen vorschlagen. Aber dazu zwingen, das zu tun was Du willst, geht natürlich nicht. Wink
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#48
Ihre oder deine Familie?

Versuche es einfach.
Am besten so, wie blue gesagt hat: Vorab mit eidesstattlicher Versicherung.
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#49
Also im Prinzip wird jetzt ein Arzt gefragt den sie erst seit 2Wochen besucht
Und null von ihr weiß ! Ich kann die anschuldigungen nicht wiederlegen ohne zeugen. Wofür dann überhaupt gericht ? Also wird dann der Rest der nächsten Monate so aussehen das ich alles tue damit sie wieder mal ausrastet und die Kinder in gefahr bringt und dann alles wieder von vorne ?

Wie sieht es denn aus wenn ich ein Urteil nicht annehme ? Revesion gehe ? Geht das denn im fall der fälle oder auch nicht ? Und wenn wohl ist das urteil dann bis zum neuen Termin/Gericht gültig oder nicht ?
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#50
Bp,
meines Erachtens ist Deine Denke noch viel zu sehr gegen die Mutter gerichtet, willst ihr das Kind wegnehmen, auswandern, Beweise gegen sie sammeln usw. usf.

Du hast in der Anhörung bereits ein Vorgeschmack erhalten, was das bei DIESER Mutter auslöst. Und die hat mE noch gar nicht richtig begonnen, sich aufzuregen. Ich bezweifle, daß Du Dich über ihr Krankheitsbild hinreichend informiert hast.

Du solltest besser Konzepte für das Kind entwickeln, statt Beweise gegen die Mutter zu sammeln. Du wirst dem Gericht erklären müssen, wie Du die Betreuung sicherstellen willst, wie soll der Umgang mit der kranken Mutter aussehen, wie soll sie überhaupt ohne ihr Kind genesen. Ich ahne bereits, was in Arztberichten, Empfehlungen und im Gutachten stehen wird. Und das Jugendamt hat offenbar auch noch nicht losgelegt.

Beim Alter des Kindes kannst Du es Dir einfach nicht erlauben, groß Keile zwischen Mutter und Kind zu treiben. Das wird niemand mitmachen.
Das Kind schützen, ja, das geht, aber nicht gegen eine ohnehin schon 'geschwächte' Mutter. So ist das nun mal. Ob Dir/ ob uns Vätern das so paßt oder nicht.

Du wirst erleben, daß man der Mutter (mit Kind) alle erdenklichen Hilfe zukommen lassen wird und je mehr Du auf sie aggressiv fokussierst, um so mehr macht das (schützend) die Gegenseite, um der Mutter das Kind und das Kind der Mutter zu erhalten. Gehst Du offen gegen die Mutter vor, dann schießt Du Dich von vornherein aus diesem System.

Biete (Ihr) in respektvollem Abstand (als Frage!) Deine Hilfe an und zwar so, daß es alle hören können UND stelle Dich zugleich als der stabilere schützend an die Seite Eures Kindes. Das geht, dagegen kann kaum jemand was sagen. Suche den Ausgleich, die Verbindung zur Mutter, lade das Jugendamt ein, das Kind bei Dir zuhause zu besuchen. Zeige, daß man es DIR gefahrlos anvertrauen kann und Du dafür sorgen wirst, daß die Mutter wieder mit dazukommen kann - wenn sie wieder gesund ist.

Alles andere wird Dich hinwegfegen!

Einige Grundregeln im Umgang mit Borderlinern:
- komme ihnen nicht zu nahe, weder freundlich noch aggressiv
- nicht 'mitpendeln' bei Angriffen von ihnen
- keinerlei Interpretationen ihres Handelns, Denkens usw.
- bleibe bei allen Äußerungen strikt bei Dir, bei Deinen Gefühlen, Wünschen usw.

Alles andere liegt in Gottes Hand!Wink



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