Themabewertung:
  • 0 Bewertung(en) - 0 im Durchschnitt
  • 1
  • 2
  • 3
  • 4
  • 5
Anwaltskosten der Gegenseite bezahlen
#1
Hallo,

ich habe folgenden Sachverhalt bei dem ich mich gerne beraten lassen würde.

Bin geschieden und habe zwei Kinder.
Habe nach Erziehungsurlaub keine Stelle mehr bekommen und war ein Jahr arbeitslos.
Seit einem Monat bin ich nun ohne jegliche Unterstützung.
Ich habe jedoch einiges an Geld erspart.

Ich hatte bereits 2009 mit meiner Ex ein Agreement, dass ich einen geringeren Unterhalt als gemäß Düsseldorfer Tabelle üblich zahle (wir leben seit 1,5 Jahren getrennt).

Als sich meine Frau einen Anwalt genommen hatte, hat diese ihr geraten aber zumindest den Mindestbetrag zu fordern. Diese Forderung (plus Forderung nach genauen Einkünften) ging von der Anwältin bei mir ein.
Das war ca. Mai 2010.

Ich hatte es irgendwie geschafft, meine Frau zu bewegen die Sache nicht weiter zu betreiben, sondern es dabei zu belassen. Sie hat dem zwar nicht explizit zugestimmt, hat aber (so scheint es mir) ihrer Anwältin damals gesagt, nicht weiter Druck auszuüben, da nichts kam.

Vor drei Wochen hatten wir nun unseren Scheidungstermin. Dabei habe ich auch die Anwältin kennengelernt. Diese hat mich nun unter Druck gesetzt nun endlich meine Einkünfte zu nennen oder freiwillig nach Stufe zwei der Tabelle zu zahlen.
Ausserdem soll ich die Differenz von dem von mir gezahlten Betrag und dem Mindestbetrag nach Düsseldorfer Tabelle nachzahlen. Auch meine Ex fordert das nun ultimativ.
Dies hat Sie mir zwei Tage später auch nochmals schriftlich zugeschickt.

Was mich jetzt interessiert ist folgendes:
In diesem Brief hat sie mir, da ich im Verzug bin (bezogen auf Ihr Schreiben aus dem Jahr 2010), die Kosten ihrer Inanspruchnahme in Rechnung gestellt (186 euro).

Ich bitte euch um eure kompetente Einschätzung: Gibt es wirklich eine rechtliche Grundlage, die mich zwingt das zu bezahlen (sie droht bei Nichtzahlung mit Mahnbescheid).


Danke für eure Hilfe
Zitieren
#2
Wenn erst deine Ex dir eine Forderung stellt und du dieser nicht nach kommst, dann die RAin diese Forderung stellt und du dieser dann irgendwann nachkommst, wird sie auch ihre eigenen Honorarforderungen gegen dich durchsetzen können, denn dann war ihr Einsatz scheinbar berechtigt, denn du hast ja letztlich bezahlt und außerdem notwendig, denn du bist ja Exens Forderung nicht sofort nachgekommen.

Ob es irgendwelche mündlichen oder stillschweigenden agreements gab ist unerheblich, da nicht beweisbar.

Allerdings, warum willst du denn jetzt bezahlen, obwohl du gar keine Einkünfte hast?

Warum lieferst du nicht einfach die gewünschte Einkommenauskunft?
Aus der müsste doch dann hervorgehen, dass du kein Einkommen hast.
Zitieren
#3
ich hatte in den letzten zwölf monaten einkünfte, und die zählen ja auch, damit komme ich in die dritte stufe der tabelle...

Zitieren
#4
Wie passt das hierzu?
(13-07-2011, 02:20)dudel12 schrieb: Habe nach Erziehungsurlaub keine Stelle mehr bekommen und war ein Jahr arbeitslos.
Seit einem Monat bin ich nun ohne jegliche Unterstützung.

Wenn du aufgrund deiner Einkünfte KU-fähig bist, wirst du kaum um die Zahlung rum kommen.
Inklusive RA.

Da kommen 186,- Ocken noch moderat vor.

Hättest dieses kleine Detail aber auch gleich verraten können, dann schreibt man nicht erstmal in die falsche Richtung.
Zitieren
#5
Ein Bekannter von mir hat eine ähnliche Situation erlebt.
Erstmal kam die Rechnung der Gegenseite (um genauer zu sein, aus der gegen. Anwältin) . Die hat er natürlich ignoriert, mit der Begründung, dass er damit nicht zu tun hatte, so war nicht abgesprochen etc... zudem fand er die Rechnung zu hoch für die paar Briefe die sie geschickt hatte. Angry
Paar Wochen später kam der Mahnbescheid. Da hat er nicht ignoriert sondern brav innerhalb von der Frist Widerspruch eingelegt.
Tja, dann hat er nie wieder was von der Dame gehört. Vielleicht war die Sache für sie langsam zu kompliziert und/oder zu aufwendig für das weinge Geld; who knows... Rolleyes
Zitieren
#6
Ich würde es bei Denen immer drauf ankommen lassen. Also Mahnbescheid abwarten. Dann muß sie nämlich Klageschrift verfassen und vor dieser Arbeit haben die Herren und Damen Anwälte meistens Angst, weil die glauben, dass sie ihre Kohle eh nicht bekommen. Wenn sie dann Klageschrift verfasst und es sich als rechtlich richtig herausstellen sollte, dass die Forderung berechtigt ist, kannst Du immer noch bezahlen. Es ist dann allerdings ein wenig teurer. Aber diese Zockerei klappt meistens....Habe ich selbst schon gemacht. Man muß Denen das Leben so schwer wie möglich machen, damit sie die Lust verlieren und das passiert bei Anwälten oft. Sobald sie für wenig Geld viel arbeiten müssen - also das was die meisten anderen Menschen gewöhnt sind - hauen die Rechtsverdreher meistens in den Sack.
Zitieren
#7
(13-07-2011, 12:20)beppo schrieb: Wie passt das hierzu?
(13-07-2011, 02:20)dudel12 schrieb: Habe nach Erziehungsurlaub keine Stelle mehr bekommen und war ein Jahr arbeitslos.
Seit einem Monat bin ich nun ohne jegliche Unterstützung.

Wenn du aufgrund deiner Einkünfte KU-fähig bist, wirst du kaum um die Zahlung rum kommen.
Inklusive RA.

Da kommen 186,- Ocken noch moderat vor.

Hättest dieses kleine Detail aber auch gleich verraten können, dann schreibt man nicht erstmal in die falsche Richtung.

nur um das zu verstehen:
auf welcher grundlage hat die anwältin das recht, das geld von mir zu verlangen?
nur weil ich geld verdient habe?
oder gibt es da ein "gesetz"?

danke
Zitieren
#8
Indem deine Ex von dir etwas gefordert hat,
du ihr das nicht gegeben hast,
sie daraufhin juristischen Beistand gesucht hat,
und ihre Forderung sich danach als korrekt erwiesen hat.
Sei es durch "Einsicht" und freiwillige Zahlung oder oder durch ein Gericht.

Nach Justizlogik war die Beauftragung eines RA rechtens, und erforderlich, da du dich geweigert hast, die Forderung ohne RA zu erfüllen.

So kenne ich das.

Ob es dann trotzdem noch Möglichkeiten gibt, drum rum zu kommen und zu tricksen, sei mal dahin gestellt aber auf Basis deiner Angaben würde ich das so für "rechtens" halten.

(widerliches Wort)
Zitieren
#9
Sie hatte Aufwände, das ihrer Mandantin zustehende Geld einzutreiben. Dafür muß der Gegner sie, wenn sie recht bekommt, entschädigen. Ist so ungefähr wie mit dem Streitwert bei Gericht. Je höher der Streitwert, umso höher die Anwalts- und Gerichtskosten.
Zitieren


Möglicherweise verwandte Themen…
Thema Verfasser Antworten Ansichten Letzter Beitrag
  Anwaltsrechnung Gegenseite, "unerlaubte Handlung" HeinrichH 6 4.324 12-07-2018, 12:26
Letzter Beitrag: HeinrichH
  RA Kosten Gegenseite plus 5 % über Basiszins? Schnabelhalter 8 5.984 10-03-2015, 23:21
Letzter Beitrag: Schnabelhalter
  VKH-Antrag der Gegenseite Jessy 27 21.915 20-09-2012, 22:33
Letzter Beitrag: blue
  Anwaltskosten der Ex Clint Eastwood 6 6.350 05-11-2011, 10:37
Letzter Beitrag: Ibykus

Gehe zu:


Benutzer, die gerade dieses Thema anschauen: 1 Gast/Gäste