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Wie heraus finden, wann die neue Ehe der Ex beim Standesamt angemeldet wurde?
#1
Hi,

bei mir überschlagen sich gerade die Ereignisse. Daher ist mir auch bewußt, dass ich diesem Forum hier den Ausgang des Threads "erst JA oder Gericht" noch schuldig bin. Sorry, wird nachgereicht, wenn ich erst einmal durchblicke, wie die allgemeine Großwetterlage für mich im Moment überhaupt ist. Habe da im Moment so diverse "Kriegsschauplätze"...

Einer davon ist, dass ich seit Ende letzter Woche davon Kenntnis habe, dass Ex bis Ende letzten Jahres von mir vollen EU kassiert hat, obwohl sie bereits mit einem neuen verheiratet war. Ich zahle allerdings seit Jan. 2011 erst keinen EU mehr an sie da ich bisher aufgrund ihrer Aussagen davon ausgehen musste, dass die beiden erst seit Jan. 2011 miteinander verheiratet sind.

Gleichzeitg verlangt sie aber im Moment von mir, dass ich ihr die steuerlichen Nachteile des in 2010 noch praktizierten Realsplittings für sie und ihrem (gemeinsam mit ihr veranlagten, wie ich ja jetzt erst weiß) Ehepartner ersetze. Ok, dass letzterer dabei einfach Pech hat (mein Beileid), weiß ich mittlerweile.

Das als Einstieg. Lange Rede kurzer Sinn, habe im Moment nur folgende Frage zu diesem Thema: Hat hier jemand eine Ahnung ob man irgendwie heraus bekommen kann, wann eine Ehe beim Standesamt "angemeldet" wurde, wie es sich ja meiner Kenntnis nach mittlerweile schimpft. So etwas wie "Aufgebot" mit öffentlichem Aushang gibt es ja seit > 10 Jahren schon nicht mehr.

Hintergrund der Frage reiche ich nach, bin im Moment etwas "durch", sorry.

Grüße,
Ep2007
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#2
Ich würde ganz einfach zum zuständigen Einwohnermeldeamt marschieren und dort persönlich nachfragen, seit wann der neue Gatte dort unter dieser Adresse gemeldet ist und dann zunächst mal vor Gericht behaupten, dass dei beiden seit diesem Zeitpunkt miteinander verheiratet sind. Falls die Heirat später erfolgte, kann das die Exe leicht durch Vorlage der Heiratsurkunde widerlegen.......

In diesem Zusammenhang noch mal den § 263 StGB lesen.

Austriake
Bibel, Jesus Sirach 8.1

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#3
Gibts Verwandte, die Bescheid wissen könnten? Wenn sie die Ehe geheim hält und weiter Ehegattenunterhalt kassiert, würde ich sofort Rückforderungen stellen, auch wenn sie vermutlich damit durchkommt. Sie hat solche grundlegenden unterhaltsrelevanten Tatsachen wie eine neue Ehe von sich aus mitzuteilen.
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#4
Hi,

glaube, ich habe mich etwas missverständlich ausgedrückt. Daher neuer Versuch:

EU wurde voll bis einschließlich Dez 2010 gezahlt, ab Jan. 11 dann nicht mehr. Das habe ich sogar schriftlich von ihr, dass die EU-Verpflichtung ab Jan 11 entfällt.

Nun kam sie wie gesagt wegen dem Nachteilsausgleich beim Realsplitting für 2010 an und erklärte dabei vollmundig, die Nachteile für ihren Herrn Ehegatten müsse ich auch ersetzen (ok, weiß mittlerweile, dass dies definitiv nicht so ist, sondern dass ich nur ihre Nachteile ersetzen müsste, die man ja fiktiv berechnen kann).

Aber bei dieser Aussage von ihr war natürlich sofort meine Frage, ob beide schon 2010 gemeinsam veranlagt wurden, was sie mit Ja beantwortete. Anfang diesen Jahres hatte sie mir noch mündlich mitgeteilt, dass beide erst im Januar geheiratet hätten.

Tja, für mich eindeutiger Betrug mit dem Ziel, maximalen Ertrag zu erzielen: vollen EU + volle Vorteile für 2010 aus dem Ehegattensplitting. Aber sehr ungeschickt in der Umsetzung. Und anscheinend ist die Rechnung auch beim Finanzamt nicht ganz aufgegangen, denn sonst würde sie nicht wegen Nachteilen jammern, die auch bei ihm entstanden sind.

Ich weiß mittlerweile, dass die Ehe auf jeden Fall im Dez 10 geschlossen wurde. Und ich denke auch, so ziemlich genau das Datum zu kennen. Werde hier aber jetzt keine weiteren Details zu geben, da ich eh befürchte, dass Ex bei den ganzen genannten Details hier mich erkennen könnte.

Meine Frage zielte nun aber nicht auf das Datum der Eheschließung ab, sondern wie /ob man herausfinden kann, wann die Ehe beim Standesamt "angemeldet" wurde, wie sich das früher ja so schön schimpfte. Es geht also um den "verbrieften" Vorlauf vor der Eheschließung.

Was ich mit dieser Information anstellen möchte, kann sich hier sicherlich jeder zusammen reimen ;-)


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#5
Einfach beim Amt nachfragen. Ob sie Antwort geben können, sollen, dürfen oder wie auch immer, werden sie schon mitteilen.

Ansonsten die Ex auffordern, ihre "Ansprüche" schriftlich geltend zu machen und ausführlich zu begründen. Vielleicht fällt das Gesuchte dabei ab.
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#6
Ich würde es wirklich über eine Klage versuchen und sie mit Zwangsgeldandrohung zur Auskunft (incl. Nachweis) über diesen Sachverhalt verpflichten. Sie kann sich auch nicht auf Entreicherung berufen. Manche Richter reagieren allergisch auf derart offentlichtlichen Exenbetrug und ziehen Konsequenzen.
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#7
@karlma

Ich gehe davon aus, dass die das schon alleine aus datenschutzrechtlichen Gründen zuerst einmal ablehnen würden. Aber wie würde es denn z.B. ausschauen, wenn die ganze Sache tatsächlich über Anwälte & Gericht ablaufen würde? Was ich in der Praxis erst einmal vermeiden möchte. Wäre auf entsprechenden Antrag vor Gericht von mir das Standesamt verpflichtet, diese Daten eh herauszugeben? Ich suche gerade gute Argumente für den zuständigen SB dort... ;-)

@p

So etwas in der Art würde ich auch am liebsten tun, da ich schon ziemlich sauer bin... ....wenn ich auf der anderen Seite nicht die "allgemeine Großwetterlage" im Auge behalten müsste. Nähere Erläuterungen gerne via PN (wegen der im Post vorher von mir beschriebenen Befürchtung). Wäre das ok?
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#8
Mein Lieblingsrichter bürdet gern den Parteien - d. h. mir - auf, erst einmal selbst zu recherchieren. Bei den Kindschaftssachen gilt soweit mir bekannt, der Untersuchungsgrundsatz, d. h. der Richter muss selbst für Aufklärung sorgen. Dem entkommt er nur durch solche Aufforderungen, egal wie unsimmig sie sind. Ich liebe es, ihm die entsprechende Negativauskunft umgehend in der Verhandlung vorzulegen, wenn er seine Platte abspielt.
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