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[split] Von Vaterschaft zu Pleiteschaft
#76
Achtung !!!!!
Guten Morgen an alle,
heute morgen Post:

....in der Ermittlungsache wegen Verletzung der Unterhaltspflicht seit dem XX.XX.XXXX ist ihre Vernehmung als Beschuldigter erforderlich.
Bitte am, um , im og . Zimmer mit Perso erscheinen.

Hinweis für Beschuldigte und Betroffene :
Die Vernehmung bzw. Anhörung soll ihnen Gelegenheit geben , zu den Vorwürfen Stellung zu nehmen,die gegen sie vorliegenden Verdachtsgründe aufzuklären und die zu ihren Gunsten sprechenen Tatsachen geltend zu machen.

Der angegebene Zeitrahmen der Pflichtverletzung stimmt nicht !

Was soll ich jetzt am besten machen, mit oder ohne Anwalt hingehen, wie verhalte ich mich ausser die Wahrheit zu sagen.
Was muss ich mir darunter vorstellen das die erst mal anfragen ? und nicht gleich zuschlagen ?

Gerne lasse ich mir was dazu schreiben von euch .Wer hat diese Erfahrung in letzter Zeit gemacht ?

Es bleibt weiter spannend Tongue
Grüsse,
euer Köter
Der Weg ist das Ziel
(und wer vom Weg abkommt lernt die Gegend kennen)
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#77
Mach das Übliche. Hingehen, Personalien angeben, Aktenzeichen verlangen, kein Wort zur Sache äussern. Mit dem Aktenzeichen beantragst du Akteneinsicht beim Amtsgericht. Anrufen, Termin geben lassen, nicht abwimmeln lassen. Kein Anwalt.

Falsche Zeiträume sind Standard. Ebenso ein Sack voller anderer Lügen. Das verlogene Pack von Staatsanwälten "probiert es halt". Wenn es zur Verhandlung kommt, nimm die Checkliste aus der faq mit. Lass dich nicht auf Gespräche mit dem Richter ein, benenne die Fehler gemäss Liste, achte darauf dass das ins Protokoll kommt und sollte der Richter glauben, Rechtsbeugung begehen zu müssen dann geh unverzüglich in Revision.
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#78
Ich war dort und hab Angaben über die Sachlage gemacht da ich wirklich nur "600" € Einkommen hatte und mir nichts anderes bewiesen bzw. Beweise vorgelegt wurden das ich mehr Einkommen hab (sowie hab ich auf die Wirtschaftslage verwiesen als Begründung warum ich keinen anderen Job hab) (gesundheitlich natürlich auch) ! Wurde umgehend nach §170 Abs.2 STPO eingestellt. Eine Verurteilung wegen verletzung der Erwerbsobligenheit kommt ganz selten durch da lassen sich die STA auch nicht drauf ein !!! Nur wenn halt ein Handfester Beweis vorliegt das du mehr als 900.- Einkommen hast !!!
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#79
Hi P,
danke für den Beitrag,

Warum kein Anwalt für die erste Runde der Akteneinsicht und weiteren strategischen Planung ?

Wo finde ich die Checkliste der faq?

Falsche Zeiträume sind Standard.

Wie sind denn da die Regeln?, ich habe ja schon gesagt das der Anwalt versucht hat eine deutlich höhere Forderung in der Insolvenz durchzusetzen. Es besteht eine offene Forderung von(in Monaten) ca. 16,
und nicht wie angegeben 4 Jahre .Machen die das um aufzubauschen und was wert zu sein vor dem Staatsanwalt ?

Alles andere werde ich selbstredend so handhaben wie ich das hier ans Herz gelegt bekomme, danke nochmal für das runterholen des eigenen Pulses.
Und genau dafür habe ich jetzt auch einen Arzt des Vertrauens gefunden,und natürlich prompt nen Termin gemacht. Smile
Hi Skippie,

(16-03-2010, 12:56)Skippie schrieb: Wurde umgehend nach §170 Abs.2 STPO eingestellt. Eine Verurteilung wegen verletzung der Erwerbsobligenheit kommt ganz selten durch da lassen sich die STA auch nicht drauf ein !!! Nur wenn halt ein Handfester Beweis vorliegt das du mehr als 900.- Einkommen hast !!!

Ich habe ja gerade meine Inso bestätigt bekommen, und aus uns allen bekannten Gründen im Moment auch keine Arbeit und somit kein Einkmmen. Beziehe aber auch KEIN Geld vom Staat.
Wie gesagt , die Inso ist OK so gewesen und es gibt keinen Beweis der unerlaubten Handlung, somit alles in Butter.
Da sollte ich ja vielleicht Glück haben, oder wie seht IHR alle das ??
Gruss Köter
Der Weg ist das Ziel
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#80
Die Voraussetzungen einer Strafbarkeit wegen Verletzung der Unterhaltspflicht nach § 170 StGB in Hinblick auf den Kindesunterhalt.



Vorweg sei beruhigend versichert, dass es die unerträgliche Trivialität, mit der die Oberlandesgerichte in oft genug verfassungswidriger Weise die Realität verbiegen um den unterhaltspflichtigen Vater fiktiv festsetzen zu können, im Strafverfahren nicht gibt. Trotzdem ist es dringend geboten, den Prüfungsaufbau des Straftatbestandes gut zu kennen.

Denn die Verteidigung gelingt um so besser, wenn man schon an den Fragestellungen der Staatsanwaltschaft und des Gerichts feststellen kann, wohin "die Reise geht".

Übrigens wird die StA in diesen Fällen meistens vertreten durch sogenannte Amtsanwälte, die keine Juristen sind und im Verlauf der Hauptverhandlung nach "Schema F" vorgehen und entsprechend "unflexibel" sind, wenn besondere Tatumstände juristische Bewertungen erfordern, die von denen der eingereichten Klageschrift abweichen.

Um nach § 170 Abs. 1 StGB bestraft werden zu können, muss der Täter folgenden Tatbestand rechtswidrig und vorsätzlich erfüllen:





Wer sich seiner

•gesetzlichen Unterhaltspflicht
•entzieht,
•so daß der Lebensbedarf des Unterhaltsberechtigten gefährdet ist
•oder ohne die Hilfe anderer gefährdet wäre,
wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.



1.es muss eine gesetzliche Unterhaltspflicht (§ 1601 BGB!) bestehen
2.indem man sich dieser Verpflichtung entzieht, muss der Lebensbedarf des Kindes (Unterhaltsberechtigten) gefährdet sein (oder er ist nur deswgen nicht gefährdet, weil Dritte anstelle des Verpflichteten leisten Das können Sozialhilfe, die Unterhaltsvorschusskasse oder andere Verwandte -auch die Mutter!, dazu siehe unten- sein)
3.man kann sich seiner Verpflichtung nur entziehen, wenn man leistungsfähig ist.


Schon daheraus ergibt sich Folgendes: das alleinige "sich entziehen" führt noch zu keiner Strafbarkeit.

Entziehen darf man sich seiner Unterhaltsverpflichtung solange, "bis der Arzt kommt" - die Polizei jedenfalls wird deswegen nicht kommen!

Hinzukommen muss immer eine Gefährdung des Lebensbedarfs.

Damit gemeint ist NICHT der Bedarf, den der Berechtigte zur Sicherstellung seines Lebens benötigt, sondern der Lebensbedarf "schlechthin" - also die Befriedigung seiner notwendigen Ansprüche, soweit diese von ihm selbst nur gesichert werden können, wenn er über ein ihm zumutbares Maß hinaus selbst arbeiten müsste!

Diese Gefährdung muss eine Folge des "sich entziehens" sein, also in einem ursächlichen (kausalen) Zusammenhang damit stehen. Das kann schon mal zu Problemen führen, bspw. wenn öffentliche Hilfe unabhängig von der Nichtleistung des Verpflichteten gezahlt wird oder ein -auch konkludenter- Verzicht der leistenden Verwandten auf die Unterhaltszahlung des ansonsten Verpflichteten vorliegt.



Entscheidend für eine Strafbarkeit ist aber ein im Gesetz selbst nicht ausdrücklich erwähntes Tatbestandsmerkmal:



die Leistungsfähigkeit des Verpflichteten!



Leistungsfähig ist, wer über ein Einkommen oder sonstwie über Einnahmen verfügt, aus denen er Unterhalt zu zahlen in der Lage ist, ohne seinen Selbstbehalt zu gefährden.



Wie ein Leistungsfähiger muss sich behandeln lassen, wer seine Leistungsunfähigkeit vorwerfbar selbst herbeigeführt hat, oder wer es unter Verletzung seiner Erwerbsobliegenheit unterläßt, seine Leistungsunfähigkeit abzuwenden.



Hier bietet sich den Paragraphenmagiern des Zivilrechts die Möglichkeit, den unterhaltspflichtigen Vater fiktiv festzusetzen, d.h. man behandelt ihn so wie er dastehen würde, wenn er nach den Vorstellungen des Gerichts Geld verdienen würde.

Dann dürfen Juristen auch schon mal "wild drauflos spekulieren".

Ihr Geld ist es ja nicht - und sie müssen es auch nicht verdienen!

Sie lassen sich von der Argumentation leiten, dass ein Vater alles -aber wirklich auch alles!- zu unternehmen hat um sich in die Situation zu versetzen Unterhalt zahlen zu können, bevor die Allgemeinheit für seine Pflichten einsteht.

Natürlich befürchten sie, das auch IHRE Steuergelder dafür herangezogen werden.

Dass sie vom Kindersegen einiger Mutiger (oder Dummer oder Leichtfertiger?) insgesamt auch profitieren, verschweigen sie geflissentlich.

Ebenso bleibt unberücksichtigt, wer im Ergebnis dem Staat (mithin der Allgemeinheit) mehr Schaden zufügt:

der zahlungsunfähige Vater,

oder bspw.

ein wirklich nicht wenig verdienender Senat eines Oberlandesgerichts

(es sind immerhin drei Richter, die alle ein Studium, das in der Regel die Allgemeinheit finanziert hatte, absolviert haben, zwei ordentliche Examen erfolgreich abgelegt haben und die eigentlich Spezialisten des Familienrechts sein müssten)

welcher unter Verletzung der Grundrechte des Beklagten (Vater) diesen fiktiv festsetz, indem er den "Bogen überspannt", wie das BVerfG sich mit schöner Regelmäßigkeit auszudrücken pflegt, weil eines der einfachsten Verfassungsprinzipien von erfahrenen und überaus qualifizierten Richtern nicht beachtet wurde:

die Verhältnismäßigkeit!



Ob der Unterhaltsverpflichtete leistungsfähig ist, läßt sich relativ schnell feststellen.



Schwieriger ist es, ihm nachzuweisen, ob er leistungsfähig sein könnte.

Er also nur deswegen nicht leistungsfähig ist, weil er seine Leistungsunfähigkeit vorwerfbar selbst herbeigeführt hat.

In diesem Fall erfolgt eine Bestrafung m.E. zu Recht:



Dummheit muss bestraft werden!





Aber auch der Vater, der seine Erwerbsobliegenheit verletzt hat, indem er sich nicht ausreichend um Arbeit, die ihn zur Unterhaltszahlung befähigen würde, bemüht hatte, ist nur dann wie ein Leistungsfähiger zu stellen, wenn ihm nachgewiesen werden kann, dass seine unterlassenen Erwerbsbemühungen kausal , also ursächlich sind für seine Leistungsunfähigkeit.



Dieser Zusammenhang dürfte in der Praxis sehr schwer und nur ausnahmsweise zu beweisen sein.

Möglicherweise dann, wenn ihm eine Stelle vom Jugendamt angeboten wurde und sicher ist, das man ihn eingestellt hätte.



Fraglich ist noch, ob der Lebensbedarf des Unterhaltsberechtigten i. S. d. § 170 StGB "gefährdet oder nur deswegen nicht gefährdet" ist, weil die Mutter den Unterhalt leistet, um den Lebensbedarf des Kindes sicher zu stellen, weil und soweit der Vater nicht leistet.

Das hängt nach mittlerweile gefestigter Rechtsprechung der Oberlandesgerichte davon ab, ob zwischen den leistungspflichtigen Eltern eines minderjährigen Kindes eine auffällige Einkommensschieflage besteht, die es rechtfertigt, dass

1. die verschärfte Unterhaltspflicht des Vaters gem. 1603 Abs. 1 BGB entfällt, weil die Mutter (als "anderer unterhaltspflichtiger Verwandter") ohne Berücksichtigung ihrer sonstigen Verpflichtungen und ohne Gefährdung des eigenen angemessenen Unterhalts den Barunterhalt des Kindes zu leisten in der Lage ist

2. sogar dann, wenn bei Unterhaltszahlung des Vaters dessen angemessener Selbstbahalt NICHT gefährdet wäre, die Mutter zum von ihr geleisteten Betreuungsunterhalt den ganzen oder anteiligen BARUNTERHALT zu leisten hat.

In einem solchen Fall entfällt nämlich die Barunterhaltsverpflichtung des Vaters !

Diese Situation ist nach oberlandesgerichtlicher Rechtsprechung gegeben, wenn das Einkommen der Mutter als betreuender Elterteil mindestend doppelt so hoch ist, wie das des "an sich barunterhaltspflichtigen" Vaters.

Diese Einkommenssituation muss vom Strafgericht vollkommen unabhängig von vorherigen Urteilen der Zivilgerichte geprüft werden.

Denn eine etwaige Bestrafung des i.d.R. angeklagten Vaters könnte unter Berücksichtigung der oben beschriebenen Rechtslage ganz entfallen oder aber eine der Möglichkeit nach gegebene anteilige Unterhaltsverpflichtung der Mutter hätte zumindest Auswirkungen auf das Strafmaß!



Verständlicherweise "reissen" sich die Strafgerichte nicht gerne von sich aus um eine derart komplizierte Prüfung, weswegen es wie schon oben angemerkt besonders wichtig ist, den Tatbestandsaufbau des § 170 StGB gut zu kennen!
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#81
Die Checkliste ist hier: http://www.trennungsfaq.com/unterhalt.ht...verletzung
Ein Anwalt für den Auftritt bei der Polizei und die Akteneinsicht ist übertrieben. Im Gegenteil, das Juristenpack denkt: Wenn der einen Anwalt zahlen kann, kann er auch Unterhalt zahlen.

Grundsätzlich: Nicht du musst nachweisen, dass du keinen Unterhalt zahlen konntest, sondern die müssen nachweisen, dass du es konntest. Sie müssen dein Einkommen nachweisen, nicht du musst Nicht-Einkommen nachweisen. Strafrecht nach §170 StGB läuft anders wie Zivilrecht nach §1601ff BGB.
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#82
Ja ich bin sprachlos Jungs,
Danke Heart für diese ausserordentliche Ausführung zu dem jetzt mich auch betreffenden Thema.

Ich bin überwältigt, echt.
Na klar werde ich jetzt in Ruhe mir anschauen was die wollen um dann die entsprechenden Antworten zu geben. Übereilt wird nix.
Ich muss jetzt mal für 2 Stunden raus und komme später in die Runde zurück.

Eine Menge hilfreicher Text , Wink
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#83
Hallo Gemeinde,
eine Fassade hält nur so lange bis es anfängt zu bröckeln, danach setzt sich der schleichende Verfall rapide fort.

Ich war beim Arzt, alles klar, das war es .
Auf unbestimmte Zeit aus dem Verkehr,schwer behandlungsbedürftig,

Originalton Dr. : Das ist wie ein Tsunami, das ist einfach viel zu viel für eine Seele, das ist so nicht mehr akzepabel und ich möchte ihnen gerne helfen.

Wie machen wir das ,habe ich ihn gefragt,und er antwortet mir:
Sie sind nicht nur vorläufig sondern eine deutlich längere Zeit aus dem Spiel.
Absolut nicht tauglich für den normalen Arbeitsmarkt. Krank, sie sind krank und das ist das erste was wichtig ist im Leben gesund werden wenn es geht.Egal !!!! was andere wollen , erzählen oder sich ausdenken.ES REICHT JETZT. Schluss ! Ist alles ärztlich gesehen nicht mehr zu verantworten.

Dann hat er seine Unterschrift unter die Überweisungen, Rezepte gesetzt und mich mit den freundlichen Worten entlassen:
Wir sehen uns wieder.
Er ist Arzt und Familienvater und ich bin nicht sein einziger Patient , der in einer solch perversen Situation steckt.
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#84
(23-03-2010, 21:08)Toter Hund schrieb: das erste was wichtig ist im Leben gesund werden

Goldene Worte, die man nur doppelt unterstreichen kann.
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#85
was meinst Du, warum ich jogge?
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#86
Einen schönen guten Morgen @ all ,

Ich bin dem Ziel einen Riesenschritt näher gekommen.
Ab sofort zähle nur noch ICH , den meine Gesundheit ist ruiniert.
Ihr habt alle ein wenig(aus bekannten Gründen) die Geschichte verfolgen können, und nun auch im Ansatz sehen können was sich der Deutsche Staat hier so alles rausnimmt gegenüber den Menschen die hier das Rad am laufen halten.

Der Mix aus allem hat es hier im Forum gebracht, ohne die Cracks wäre ich vollständig am Ende.

Die Gegenseite wird sich jetzt was neues ausdenken müssen, wo m.E. kein Spielraum mehr besteht.
Alles andere ist nur noch Rechtsbeugung und Diskriminiereung, und verletzt ganz und gar meine mir zustehenden Grundrechte als Bürger dieses Landes.
Ich bin jetzt ,und ich sage das ganz bewusst , nicht mehr bereit es der Öffentlichkeit vorzuenthalten, habe schon auch hervorragende Kontakte zur Presse die wir hier alle so gerne schreiben sehen.

Ich bin einer von tausenden....und somit nichts besonderes.Das möchte ich hier klar rausstellen.Aber entscheidend ist ich wehre mich gegen diesen Staat, mit allen Mitteln derer ich habhaft werden kann , und wenn es die Öffenlichkeit ist.

Ich bleibe hier in D, um Widerstand zu leisten !!

Es geht weiter
Der Köter
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#87
Einen schönen guten Morgen an alle,
Ich hoffe Ihr habt auch ein schönes geruhsames Osterfest durchlebt, seid mit euren Kindern unterwegs gewesen für die Ihr alle soviel zahlen müsst.
Ruhig war es bei mir , aber Kinder keine Spur, war ja auch zu erwarten.

Es gibt nicht viel neues im Moment, aber eins ist schon sicher:
Der Insoverwalter will über die Anzeige zum § 170 weiter informiert werden,der
Hintergrund ist der Versuch der Gegenseite,den Insoverwalter um mehrere tausend Euro zu bescheissen. Big Grin
Habe ich doch gesagt, das es für den Winkeladvokaten langsam dünn wird. Tongue

Ich kann wirklich richtig froh sein einen solchen Verwalter bekommen zu haben.
Grundsätzlich liefere ich alles ab was er haben will in Rekordzeit.An mir liegt es nicht.

Da ich auch beim Arzt gewesen bin, kann ich nur sagen :die Pillen wirken und machen mich jetzt zum Aktionär der " Egal-Pharma" Smile
Das macht es schon leichter.

Grüsse in die freundliche Runde an alle
Der Köter

@Exilierter
Habe ich mich im Jahrtausend vertan , wegen dem Date Huh
oder reicht dir der Wagen nicht? Big Grin
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#88
(12-04-2010, 10:42)Toter Hund schrieb: Der Insoverwalter will über die Anzeige zum § 170 weiter informiert werden,der
Hintergrund ist der Versuch der Gegenseite,den Insoverwalter um mehrere tausend Euro zu bescheissen.

Gläubiger, insbesondere Unterhaltsgläubiger sind schon vor Jahren dazu übergegangen, pauschal § 302 Abs. 1 InsO zu zitieren (Verbindlichkeiten des Schuldners aus einer vorsätzlich begangenen unerlaubten Handlung sind ausgenommene Forderungen). Das dies aber massenhaft pauschal eingesetzt wurde, wird es ebenso massenhaft pauschal abgelehnt.

Man probiert es halt. Wahrscheinlich steht es in den Loseblattsammlungen, die unsere ach so fähigen Anwälte alle abonniert haben und nach denen sie ihre Textbausteine für teures Geld rausblasen. Je mehr blas, desto höher die RVG-Party in unserer Anwaltsrepublik.
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#89
Good Morning Sir Smile

(12-04-2010, 11:14)p schrieb: Je mehr blas, desto höher die RVG-Party in unserer Anwaltsrepublik.

...das ist es ja was den so wurmt, denn abkassieren tut nur "Er", womit sich wieder die Frage stellt ist es rechtens einen solchen Antrag zu stellen wenn im Vorfeld schon klar ist das "KEINER" mehr was dazutun kann(Geld) um die Orgie zu bezahlen. Der macht sich doch auf Staatskosten/Steuerzahler die Tasche voll ohne überhaupt den geringsten Erfolg zu erzielen. Ich freu mich trotzdem auf diesen Vogel, wenn es zu einer Verhandlung überhaupt kommt.

Und sonst alles Gesund bei dir ? Was macht das Thema "Spende"?
LG
Köter
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#90
Hallo @all,
auch gutes muss erwähnt werden,

Ich werde heute feiern,an diesem morgen vor 52 Jahren nahm das Unglück seinen Lauf als männliches Wesen, an dem nur Frauen genesen Smile
Geburt,Schule,Lehre,Heirat,Kinder,Scheidung,Krieg !!!

Nie war ich älter, nie sah ich besser aus Tongue

Ich hebe heute auch das Glas auf alle Widerständler, und trinke einen...oder zwei auf euch.

Einen schönen Tag in diese freundliche Runde

Prost
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#91
Alles Gute! Smile

Werde heute Abend auch feiern - meinen 5. Hochzeitstag feiern! Wenn Frauchen von Arbeit zurück ist Tongue
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#92
Danke Danke,
bin auf der letzten Stunde der Beschäftigung.
Danach ist Dinner angesagt mit "meiner Familie, der Familie meiner Frau !". Smile Smile
Der schäbige Rest kann mir sowieso gestohlen bleiben.Womit ich nicht meine Kids meine, denn die können nichts für eine durchtriebene Mutter.
Auch euch nen schönen Abend. Smile

Der Köter
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#93
Hallo zusammen,freundlichste Grüsse in die Kampfrunde ......
von einem der noch lebt. Smile
Erstmal sorry für wenig Beitrag, habe mich aber ein wenig zurückziehen müssen weil die Pillen doch schon heftig waren.Ging einher mit alles vergessen,was ja zeitweise nicht schlecht ist,aber so nichts für mich.Ich brauch ne klare Birne und kann es mir nicht erlauben was zu "vergessen".
Das Gewicht hatte zeitweise heftig zugenommen,habe ich aber alles wieder im Griff.Das zu den Pillen.
Ich glaube das ist für niemanden gesund so ein Zeugs zu schlucken.
Jetzt zu einer Neuigkeit aus dem Vorgang "Sporthalle Ohrfeige":
Das Verfahren gegen mich wegen vors.leichter Körperverletzung ist heute !! eingestellt worden von der SA und an die Privatebene gereicht .Wenn er mag oder sie(EX) können sie halt klagen,zahlen aber alles selbst. Tongue
Die haben sich unglaubwürdig gemacht mit den teils sehr polemischen andeutungen in der Anzeige,was dazu geführt hat das es eingestampft wurde.Anders gesagt hat die Geschichte mit der Insolvenz und den folgenden Schwierigkeiten für sie und (leider )die Kinder eingeschlagen wie eine BOMBE,ein Zeichen das man damit nicht gerechnet hat.

Ein anderes Ding ist jetzt noch mein Sohn,er hat sich seit dem Vorfall nicht mehr zu einem Gespräch mit mir hinreissen lassen.Er ist nicht über den wahren Verlauf informiert worden und stellt sich auf die Seite seiner Mutter und diesem Typen.Das sind immerhin schon 8 Monate die ich Ihn nicht erreiche und er mich sogar am Telefon verleugnet,was soll ich da noch machen!? Gehirnwäsche der feinen Art ist das(wenn Mutti nicht will). Angry

Ansonsten ist nach der Insolvenz eine echte Ruhe eingekehrt,kein Stress mehr und alles geht seinen sozialistischen Gang Big Grin Ich würde schon fast sagen das ich diesen Gang früher hätte machen sollen,denn ich lebe jetzt besser und schon im Ansatz gesünder.
Es steht noch die Anzeige aus wegen § 170, dann sollte der Käse aber gegessen sein.

Ich bleib am Ball
Grüsse vom Toten Hund
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#94
Thumbs Up 
Hoy TH,

menno, Du hast echt nen Karrieresprung hinter Dir,
vom geprügelten zum toten Hund Big GrinBig GrinBig Grin

Ich freue mich auf jeden Fall das Du Dich nicht unterkriegen lässt und nach vorne schaust!!!

Irgendwann werden auch die merken das man einem toten Hund nicht mal mehr das Fell abziehen kann Tongue

Da Du aber doch jetzt über so viel Freizeit verfügst, könntest Du doch einen Antrag auf Übertragung des Aufenthaltsbestimmungsrechtes stellen, da Du doch so viel Zeit hast um Dich um Deine Kinder zu kümmern Cool
So als Vorschlag zur Güte um diesen übermässig strapazierten Staat zu entlasten, damit sie deine EX malochen schicken können Big Grin


Viel Erfolg.

PP
Der "moderne" Feminismus ist nicht männerfeindlich,
er ist frauenfeindlich, er lässt keinen Zweifel an der Theorie,
Frauen können einfach nicht logisch denken...
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#95
Guten Morgen Gemeinde, Angry
Ihr wisst bescheid wegen dem § 170, heute morgen stand die Schmiere auf der Matte, mit Durchsuchungsbefehl !!
Angeordnet im Juli durch das AG.
Ich habe einen Wink bekommen und konnte gerade noch das schlimmste verhindern,indem ich meine Frau aus dem Büro geholt habe,sonst hätten diese Typen mir die Tür geknackt.
Der Bulle wollte garnicht mit mir reden,ich sollte kommen oder er geht rein.
Mein Pech war das ich gerade unterwegs war, und mich in diesem blöden Schnee festgefahren hatte.
Habe meinen Anwalt angerufen, und ihn gebeten mit dem Typen zu sprechen.
Ich sagte euch ja das ich keine Aussage gemacht habe und der Anwalt hatte Akteneinsicht gefordert. Bis heute keine Antwort, auch auf mein betreiben beim Anwalt, kein Ergebnis.Man hat sich hier an Akten bedient, aus den letzten 5 Jahren,inklusive des Rechnungsordners meiner Frau.
Ich gebe mal kurz die die Untersuchungsgründe hier bekannt:

Es besteht der Anfangsverdacht ,dass der Beschuldigte sich zumindest seit 2005 seiner Gestzl. Upflicht fürdie 2 Kinder entzieht,indem er seiner seiner gesetzl Upfl. nur unregelmässig mit geringen Beträgen nachkam,obwohl er als Fahrer leistungsfähig war,oder nicht um eine ausreichend bezahlte Arbeit bemüht hat.Die Durchsuchung dient demAuffinden von Beweismaterial,insbesondere über seine finanzielle Situation,über beschäftigungsverhältnisse und seine Bemühungen,eine ausreichend bezahlte Tätigkeit zu finden.

Da sind wir wieder bei der beschuldigung das ich seit 5 Jahrennur wenig gezahlt habe , was aber so nicht richtig ist.Ich habe den ausgeurteilten Kindesunterhalt bezahlt, sicher nie pünktlich ,aber ich habe bis Anfang 2009 bezahlt !

Im moment bin ich erstmal fertig, das meine ich wörtlich.

Dann hat meine Frau selbstredend der Durchsuchung wiedersprochen.
Hat den Sheriff aber nicht mehr gestört.
Dann nimmt er einen Geschäftsordner mit, meine Frau interveniert, und der Bulle sagt :
Da steht der Name ihres Mannes drin, und das darf er nicht.
Mein Anwalt meldet sich nachher noch, aber wat nu ?
Am PC waren sie nicht, die Festplatte haben sie nicht angerührt, aber Akten aus meiner alten Selbständigkeit.Meines erachtens ist das alles nichts neus, denn ich habe alles schon zu den Prozessen offengelegt.
Was soll der Scheiss hier ????
Erstmal einen Kaffe machen jetzt, um Antwort wird gebeten.
Gruss der Köter

Schreibfehler kommen vom Adrenalin ;-)
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#96
(07-12-2010, 12:34)Toter Hund schrieb: Was soll der Scheiss hier ????

Ruhe bewahren. Hausdurchsuchungen sind nicht selten, davon wird auch in der faq gewarnt. Die Unverletzlichkeit der Wohnung gibt es nicht und welche Figuren die Juristen sind, die sich Staatsanwälte nennen, wissen wir zur Genüge. Die Hausdurchsuchung bringt nichts, sie ist eine bloss Terrormethode, soll dich verunsichern und klein machen damit du Fehler machst. Ihr Absurdität muss man nicht erklären: Wo sonst gibt es wegen einer zivilrechtlichen Sache (der Ursprungsgrund liegt nach wie vor allein im Zivilrecht!), bei der es um zwei oder kleine dreistellige Eurobeträge angeblicher Schulden pro Monat geht, einen Einbruch durch den Staat mittels einer ganzen Rotte angeblich so furchtbar überlasteter Polizisten?

Das richtige Verhalten hast du ja wohl drauf: Nichts sagen, direkt dabeistehen und genau zusehen, dokumentieren was die Einbrecher tun, nicht helfen, widersprechen, Formulare ganz durchstreichen, keine Unterschriften.

Akten deiner Frau sind sofort zurückzufordern, das muss sie selbst machen. Der Terroranschlag galt dir und nicht deiner Frau. Wenn alles beschlagnahmt werden darf wo dein Name drinsteht, dann müssen sie ihren eigenen Durchsuchungsbefehl beschlagnahmen. Gegen die verweigerte Akteneinsicht Nichtbearbeitungsrüge machen.
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#97
Jo, Hi P,
Ja danke für die schnelle Antwort.
Ich war ja garnicht dabei,aber sie hat sich auf anweisung von mir kooperativ verhalten und sie ins Büro gelenkt. Mehr nicht!!Auch hat Sie widersprochen,was den Ochsen aber nicht juckte.Ist aber auf dem Protokoll vermerkt.
Das weitere wird mit Anwalt und meiner Kooperation gemacht, zusätzlich wird sich vielleicht sogar noch mein Insoverwalter einschalten.
Sind die beschlagnahmten Akten ,meiner Frau als Beweismittel verwendbar ?
In meinen Augen ist das Amtsanmassung was der Bulle gemacht hat, ER hat nichts zu befinden,entscheiden, oder festzustellen.Das macht nur ein Richter in D,sonst keiner.Und somit haben sie ihre Befugnisse überschritten.
Nebenbei, aus den Akten wird sich für diese Vögel auch nichts neues ergeben.
Ich habe ein suaberes Gewissen, und muss mir kein schlechtes machen lassen.
Sich beim Beschuldigten beweise holen um selbst nicht die Arbeit machen zu müssen,das ist schon krank.Aber ich werde mich an die Tipps dere Tfaq halten,die müssen beweisen das ich es hätte besser machen können.
Habe gerade einen weiteren Termin beim Doc klargemacht, schätze jetzt geht es ans eingemachte.
Meine Insoverwalterin ist aus allen Wolken gefallen,und sagte:Was für Popos!!
Sie wird mit ihrem Anwalt besprechen wie,und ob man gegen dieses Ding auch von deren Seite vorgehen kann.
Der Weg ist das Ziel
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#98
(07-12-2010, 13:51)Toter Hund schrieb: Sind die beschlagnahmten Akten ,meiner Frau als Beweismittel verwendbar ?

Wenn deine Frau sie erfolgreich zurückfordert, nicht. Im Durchsuchungsbefehl steht normalerweise drin, wie weit die Durchsuchung geht. Das Eigentum von Dritten zu beschlagnahmen muss explizit freigegeben werden. Deswegen ist es wichtig, dabeizustehen und zu dokumentieren. Achtung, die Polizei lügt dabei gerne schamlos: Wenn Ordner aus Geschäftsräumen entwendet werden, die gar nicht durchsucht werden dürfen, dann wird trotzdem hinterher ohne Skrupel behauptet, die wären in deinem Zimmer gestanden.

(07-12-2010, 13:51)Toter Hund schrieb: Nebenbei, aus den Akten wird sich für diese Vögel auch nichts neues ergeben.

Klar. Ich kenn auch keinen Fall, in dem so eine Durchsuchung Beweismittel gebracht hat, die in einem Verfahren nach §170 StGB zur Verurteilung geführt haben. Wie gesagt, ein reines Terrormittel von Staatsanwälten und Richtern, ein trauriger Beweis für den Zustand des sogenannten "Rechts". Beliebt ist auch die Beschlagnahme von Rechnern, die dann monate- und jahrelang nicht mehr herausgegeben werden. Hier geht es darum, Schaden anzurichten.

Stell doch mal den Durchsuchungsbefehl hier ein, anonymisiert.
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#99
Hallo Jungs,
danke für die Stütze. Muss aber nochmal weg, melde mich auf jeden Fall.
@P
AG Furzhausen
gegen mich
wegen :des verdachts der Unterhaltspflichtverletzung

Es besteht der Anfangsverdacht ,dass der Beschuldigte sich zumindest seit 2005 seiner Gestzl. Upflicht fürdie 2 Kinder entzieht,indem er seiner seiner gesetzl Upfl. nur unregelmässig mit geringen Beträgen nachkam,obwohl er als Fahrer leistungsfähig war,oder nicht um eine ausreichend bezahlte Arbeit bemüht hat.Die Durchsuchung dient demAuffinden von Beweismaterial,insbesondere über seine finanzielle Situation,über beschäftigungsverhältnisse und seine Bemühungen,eine ausreichend bezahlte Tätigkeit zu finden.

OK so ??
Bis später
Köter
Der Weg ist das Ziel
(und wer vom Weg abkommt lernt die Gegend kennen)
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Die Durchsuchung von was? Ein Durchsuchungsbefehl sieht aus wie die hier: http://www.gulli.com/news/filesharing-ha...2009-03-01 Fotostrecke.
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