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Frankreich
#1
Wenn ich die Trennungsfaq lese, kommt es bei mir so an, als sei Frankreich das gelobte Land in Sachen Familienrecht, weil dort das Wechselmodell gesetzlich empfohlen (?) wird.
Wenn man aber z.B. bei fmcp.org liest, dann steht dort, dass "nur" 10% der Trennungen anschließende dieses Modell praktizieren. (Gut, gefühlt mehr als in Deutschland). Außerdem wirken die Kommentare von PapaParis auch eher so, als sei es in F nicht wirklich anders, oder?
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#2
Papier ist Geduldig und Gesetze, gerade bei Trennung Scheidung, eher eine grobe Richtlinie. In Deutschland gibt es z.B. den Unterschied zwischen berheirateten und nicht verheirateten Vätern bezgl. Sorgerecht, aber wenn Mama sich sperrt, zeigen Richter sich oft unfähig irgendwas zu machen.

Zu Frankreich:
Gesetze sind so gut wie die Gesellschaft dahinter, und hier ist Frankreich genau so Miutterfreundlich wie Deutschland und der Grossteil Europas. Ich kenne keinen Vater der gerichtlich das Wechselmodell erstritten hat. was aber nicht heisst, das es in Argumentationen nicht verwendet werden soll.


Nun, der grosse Vorteil in Frankreich ist, das es gesellschaftlich nicht akzeptiert ist, dass die Frau nicht arbeitet. Deshalb ist die Chance grösser keinen Ehegattenunterhalt zu zahlen, d.H. ab einer bestimmten Gehaltsgruppe, kommst Du finanziell mit nem Blauen Auge davon, wenn Deine Frau arbeitet.
Der "moderne" Feminismus ist nicht männerfeindlich,
er ist frauenfeindlich, er lässt keinen Zweifel an der Theorie,
Frauen können einfach nicht logisch denken...
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#3
(19-06-2011, 08:59)PapaParis schrieb: Nun, der grosse Vorteil in Frankreich ist, das es gesellschaftlich nicht akzeptiert ist, dass die Frau nicht arbeitet. Deshalb ist die Chance grösser keinen Ehegattenunterhalt zu zahlen, d.H. ab einer bestimmten Gehaltsgruppe, kommst Du finanziell mit nem Blauen Auge davon, wenn Deine Frau arbeitet.

Äh, bist du sicher, dass du von Frankreich sprichst? Dort ist die Konstruktion im Unterhaltsrecht eine völlig andere, es gibt überhaupt keinen Ehegattenunterhalt (ein sehr deutscher Begriff), siehe Art. 270 C. civ. Wenn Geld fliesst, dann eine Art Kapitalabfindung ("prestation compensatoire), die man in Raten zahlen kann und deren Höhe sich an anderen Dingen orientiert wie in Deutschland der Unterhalt. Das mag für Unbedarfte nach aussen hin immer noch irgendwie wie Ehegattenunterhalt aussehen, ist aber etwas grundlegend Anderes mit anderen Folgen. Zum Beispiel der Folge, dass eine Befristung immer an Bord ist oder dass auch in anderer Form als Geld bezahlt werden kann. Die Höchstdauer der Raten ist übrigens acht Jahre.

Die prestation compensatoire enthält, vereinfacht gesprochen, etwas vom Zugewinn- und Versorgungsausgleich. Das ist aber wirklich vereinfacht, denn aufgrund der ganz anderen Güterstandkonstruktion (z.B. keine Zugewinn, sondern Errungenschaftsgemeinschaft) in Frankreich sind Begriffe und Denkweisen nicht so einfach mit wenigen Worten übersetzbar. Das fühlt gleich zu einem weiteren fetten Unterschied: In Frankreich gibt es keinen Versorgungsausgleich!

Regelmässig wird auch unterschlagen (auch bei Vergleichen mit anderen Ländern), dass Frankreich keinerlei Unterhalt wie der deutsche §1615l BGB kennt. In Deutschland hat der nichteheliche Vater im Prinzip so viel zu bezahlen wie der Eheliche, dafür erhält er kein Sorgerecht. In Frankreich zahlt er weniger wie der eheliche und hat seit neun Jahren ohne Einschränkung gemeinsame Sorge. Betreuungsunterhalt ist ein gewaltiger erzwungener Finanztransfer für einen weiten Bereich des Lebens. Hinzu kommt eine Vielzahl anderer Unterschiede zu Lasten der deutschen Verpflichteten, z.B. die schlechte steuerliche Behandlung von Unterhalt. Das ist durchaus kein Pudding oder geduldiges Papier, sondern harter Fakt vom Finanzamt. Die Unterschiede sind extrem.
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#4
Ich denke manche in Deutschland haben eine sehr romantische Vorstellung von Frankreich. Ich war einmal auf einer Fachtagung in Deutschland, wo es um gem. Sorgerecht für nicht Verheiratete Väter ging. Unter anderem eine franz. Wald und Wiesenanwältin, die bekam nach 30 Sekunden Applaus, weil sie sagte "In Frankreich entscheiden Richter im Interesse des Kindes"... Als ich nachher ein paar Leute fragte warum sie geklatscht haben, meinte sie, es ist doch Super im Interesse des Kindes zu urteilen. Als ich sagte ja, aber das Interesse des Kindes in Frankreich ist, bei der Mutter zu bleiben und Papa zahlt, haben sie nicht geglaubt, vorher hat ein Anwalt ja eine ganz andere Realität erzählt...

Es soll sogar Menschen in Deutschland geben, die glauben die Französische Scheidung durch Fehler könne ein Segen für den Mann sein, wenn die Frau fremdgeht... Nun, leider hat mir bisher noch niemand einen Fall gebracht, in dem Fremdgehen zur Scheidung durch Fehler ausreicht. Es gehört zusätzlich häusliche Gewalt (vom Mann an der Frau) dazu, ebenso Erpressung (von Mann an der Frau) ist hilfreich.

Der 270 Code Debil ist eingeführt worden um Frauen, die in der gemeinsamen Firma (also der Firma des Mannes) mitgearbeitet haben, eine geldlichen Ausgleich zu schaffen. Das dadurch oft der Kleinstunternehmer pleite geht, spielt keine Rolle. Dieser 270er wird aber nun immer mehr auch in anderen Scheidungen eingefordert. Zusätzlich zu allen anderen Möglichkeiten. Das hier ein Papier von irgendeiner franz. Werbeagentur für Recht (war es nicht irgend ein franz. Konsulat, die soviel Ahnung haben wie ne Tote Maus)...

Ich werde aber Deine Erkenntnisse den Vätern mitteilen, die jeden Monat der Frau Unterhalt zahlen, denen es nicht besser geht wie Deutschen Männern nach der Scheidung (auch wenn es GEFÜHLT weniger sind).
Die werden ALLE vor Freude im Dreieck springen! Besonders der Zahntechniker, der mal eben jeden Monat 900 Euro für jedes der drei Kinder und 1400 für die Frau überweist, die auch noch 1500 Euro verdient, das dieser noch die Raten für das Apartment in dem Mama wärend der Scheidung mietfrei wohnt, weiterzahlt, ist da nur noch ne Randnotiz, dass die beiden Gütertrennung vereinbart haben und diese Wohnung dem Mann gehört, egal. Das seine 18jährige Tochter dem Gericht schrieb, das sie beim Vater wohnt, interessierte den Richter nicht im geringsten, er zahlte auch ihren Unterhalt weiter an Mama, da der Richter den Umzug nicht als erwiesen ansah... Die ganzen Väter die eine Afrikanerin geheiratet haben und Unterhalt zahlen sind sicher mehr als zufrieden mit Deiner Analyse. Ob es die Richter sind, denke ich nicht! Werde aber mit ihnen am Montag eine Gedenkminute für die armen deutschen Väter einhalten, denen es ja (zumindest gefühlt) soviel schlechter geht.

Ein Unterhalt für die Frau durch nicht verheiratete Väter kann unter Umständen in Frankreich auch erlassen werden, bin aber hier nicht firm, da es, WEIL DIE FRAU ARBEITEN ZU GEHEN HAT, nur in Ausnahmen verhängt wird. Wir reden hier nicht über andere Gesetze, nicht über andere Anwendung oder Auslegung, sondern einzig und allein über andere Kulturelle Gegebenheiten, die diese Anwendung Auslegung erst möglich macht!

Errungenschaftsgemeinschaft in Frankreich bedeutet, der Mann hat, bleibt er bis zur Richterlichen Scheidung in der Wohnung, verloren. Alles was im gemeinsamen Apartment ist, geht an die Frau. Das geht soweit, wenn der Mann selbständig ist, und sein Werkzeug dort ist, so kann er nicht mehr darauf zugreifen. Wodurch eine Heirat in Frankreich für den Mann (als Verlierer) immer mehr Probleme mit sich bringt, wie für seinen nicht verheirateten Freund.

Kleine Nebensächlichkeiten, wie ein Ausgleich für den Mittwoch an dem Mama nicht arbeitet (weil Schulfrei), werden auch gern mal im Kindesunterhalt mit reingepackt. Selbst wenn Mama dann den Mitwoch wieder arbeiten geht, kann man da nix machen, da es ja Kindesunterhalt ist...

Wenn in Frankreich morgen, wie in Deutschland, ein Mutterkult aufkommen würde, der es gesellschaftlich akzeptieren würde, dass Mama zum Wohle des Kindes zuhause bleibt, hätten wir viel mehr solche Fälle, in denen der Vater bis aufs Unterhemd ausgezogen wird, wie heute. Das ganze ohne ein einziges Gesetz zu ändern... Doch für die Frauen ist hier ein gewisses Risiko, das sie oft scheuen...

Der Code Debil ist ein Samelsurium von Gesetzen, die sich ergänzen, wiedersprechen oder ggf. doppelt gemoppelt sind, wie 270er zum normalen Ehegattenunterhalt. Oder glaubst Du wirklich, die Frau die wegen dem behinderten Kind keine Lust zur arbeit verspürt hat, wird bei der Scheidung nur mit einem Butterbrot abgespeist, weil irgend ein Konsulat oder Rechtsanwalt das so denkt? Es gibt sicherlich irgendwelche Wald und Wiesengerichte die das so handhaben mögen, wir kennen keines.

Zur Steuer:
Den Unterhalt ziehe ich von meinem Einkommen ab, den Rest habe ich zu versteuern, gibt es einen Unterschied zu Deutschland???

Vorteil in Deutschland ist, Umgangspfleger (kostenpflichtig aber effektiv), Betreuter Umgang (glaube kostenpflichtig, wenn gut gemacht, besser als die Knastbesuche ala Jugendamt in Deutschland), Cochemer Modell, Häusliche Gewalt auch bei Frauen bekannt (Berlin 10%), geringere Anwaltskosten, Juristische Beistand von Nichtanwälten bei Umgangsfragen, Anwälte die sich halbwegs auskennen, Polizei die zur Arbeit verpflichtet ist (in Frankreich sagen die Dir mehr oder weniger, wir haben keinen Bock)...

Vorteil in Frankreich, KEIN SO STARKES JUGENDAMT, geringere Gerichtskosten (besonders Gutachten..) und teure psy. Gutachten (eher selten) braucht man nicht mitmachen, keine Anwaltspflicht ausser bei Scheidung, danach nicht mehr, Anwendung 700NCPC Gerichtskostenübernahme durch Verlierer bei Scheidung oft nicht angewendet, nur wenn eine Partei zuviel klagt. Frauen arbeiten in der Regel, dadurch weniger oder garkein Betreuungsunterhalt. Gemeinsames Sorgerecht, das allerdings nicht so stark ist, da Mama immer alles allein machen kann, sogar gesetzlich abgesichert. Auch ohne Anwalt hat man gute Chancen zu gewinnen, seit ich keinen mehr habe, habe ich zumindest nicht mehr verloren...

In beiden Ländern, wie in vielen anderen, werden Väter alle Lasten auferlegt, nur weil sie Väter sind und die Kultur meint, ein Kind wird durch die Mutter erzogen...


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#5
Die Schuldfrage war nicht genannt, keiner hat deren Restexistenz in Frankreich als französischen Vorteil beworben. Erstaunlicherweise schweigst du aber beharrlich zu §1615l BGB und sprichst weiter von Unterhaltsarten, die es gar nicht gibt. Prestation compensatoire für Eheliche ist nun mal keiner und wenn du Fälle von kaputtgemachten Unternehmern siehst: Scheidung ist in Deutschland erst recht der klassische Fall von zerstörter Firma - und zwar schon vor dem Unterhalt, bereits bei fälligwerden des Zugewinnausgleichs!

Prestation compensatoire kann man als Ratenzahlung sehen für einen Zugewinnausgleich. Damit hat sichs dann in Frankreich, während in Deutschland auf die Zugewinn-Ausgleichszahlungen obendrauf noch Unterhaltszahlungen draufkommen und natürlich der Versorgungsausgleich, so dass die eigene Rente plötzlich weg sein kann. Auch dieses wesentliche Element mit seinen teuren Experten und hohen Summen vom Pflichtigen einkassierter Werte blendest du weiter konsequent aus.

Eine Gütertrennung würde auch in Deutschland nichts ändern, insbesondere nichts am Zugewinnausgleich. Das machen nur Dumme diesseits und offenbar auch jenseits des Rheins, darin liegt kein Vorteil für irgendein Rechtssystem. Eine Errungenschaftsgemeinschaft hat auch nichts zu tun mit der Zuweisung der Ehewohnung, dass eine sexistische Rechtssprechung dabei pro Frau urteilt steht auch nicht im Zweifel. Du stopfst dabei aber alle möglichen Themenbereiche ineinander und verbindest dadurch Dinge, die in beiden Ländern identisch sind mit Dingen, die äusserst unterschiedlich liegen.

Bei der Steuer geb ich dir gerne einen Tip: Sieh mal auf die häufigste Unterhaltsart, den Kindesunterhalt.

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#6
Und noch was: Wir gehen hier von stark unterschiedlichen Niveaus aus und zwar in fast allen Punkten, vom Unterhalt bis zum Umgang.

Zum Beispiel Unterhalt zwischen Erwachsenen: Das erwischt in Deutschland JEDEN, der ein Kind bekommt für mindestens drei Jahre oder viel länger, auch lebenslang.

Frankreich hat 55% nichteheliche Geburten, somit fallen gleich mal 55% aus der "Unterhalts"geschichte raus, die in Deutschland voll drin sind. Vom Rest fallen nochmal zwei Drittel raus, weil ähnlich viel Gemeinschaftseingentum "errungen" wurde. Übrig bleibt eine kleine Miorität, die es mit einer Prestation compensatoire zu tun bekommt, die zudem im Schnitt kürzer bzw. niedriger ausfällt wie die deutschen Ausgleiche plus laufende Unterhaltszahlung.

Das verhindert alles nicht, dass auch in Frankreich üble Fälle übrigbleiben, in denen Männer ausgenommen werden. Trotzdem kann man nicht einmal annähernd davon sprechen, beide Systeme würden schon irgendwie auf Ähnliches hinauslaufen. Genau das ist nicht der Fall. Das hat auch eine Bekannte von mir erfahren, die nach Frankreich geheiratet hat, zwei Kinder bekam und dann die Scheidung. Die dachte, sie könne ähnlich kassieren wie in Deutschland, war ein interessantes Erwachen für sie....
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#7
Zitat:Trotzdem kann man nicht einmal annähernd davon sprechen, beide Systeme würden schon irgendwie auf Ähnliches hinauslaufen. Genau das ist nicht der Fall. Das hat auch eine Bekannte von mir erfahren, die nach Frankreich geheiratet hat, zwei Kinder bekam und dann die Scheidung. Die dachte, sie könne ähnlich kassieren wie in Deutschland, war ein interessantes Erwachen für sie....

Beide Systeme laufen auf das gleiche hinaus, das allgemeine Weltbild das im jeweiligen Land gilt auch auf das Recht zu übertragen. Wenn Du den Mutter muss sich zuhause um Kinder kümmern und kann nicht arbeiten Gen auf französische Richter überträgst, dann bringen die gleiche Resultate wie Deutsche Richter, genau so wie umgekehrt. Das Recht ist eher zweitrangig, wichtiger ist, was der Gesellschaftliche Konsens ist, der ist in Frankreich nun einmal anders. Ansonsten bestätigt Dein obiges Beispiel eher was ich hier immer beobachte, franz. Richter schützen eher den Franzosen. Was dann aber auch den Vorteil hat, das Kinder oft nicht ins Ausland umgemeldet werden dürfen um die Rechte des franz. Elternteils zu wahren, aber auf keinen Fall aus dem Kindswohl heraus.

Das Problem in Frankreich ist, das alles hier nicht greifbar ist, was ein Vorteil, aber auch ein Nachteil sein kann. Ein Richter schreibt in seiner Urteilsbegründung, der Vater hat jeden Monat zum ersten XXX Euro an die Mutter zu überweisen. Wie er darauf kommt, was da rein fliesst etc. spielt hier keine Rolle. Er könnte warscheinlich auch schreiben, nachdem wir (es gibt bei Richtern immer noch den Plural) eine Münze warfen, wurde uns klar, die Mutter braucht ne Menge Knete, deshalb legen wir mal kurz fest, Papa zahlt 3000K Euro, obwohl er nur 2500K erwirbt.

Zum Ehegattenunterhalt:
Der Ehegattenunterhalt ist wärend einer Scheidung fälltig, hierbei gibt es null Kalkulation, nichts. Der Richter hat ne 1/2 Stunde, inklusive Aktenstudie, und bringt danach ein Ergebnis. Dieser ist wärend der gesamten Scheidung fälltig, zusätzlich kann dem Vater noch Grundkosten, wie die Rate für ein ihm gehörenden Apartment auferlegt werden (nicht eines aus der Zugewinngemeinschaft), in dem Mama mietfrei wohnt. Womit Papa dann manchmal nicht mal mehr 400 Euro bleiben um Miete, Essen, Metrokarte etc. zu zahlen.

Diese kann weitergeführt werden:
http://www.hincker-associes.com/fr/droit...ntre-epoux
En cas de divorce ou de séparation de corps, l'un des époux peut demander à l'autre conjoint le versement d'une pension alimentaire pour lui-même:
-pour la durée de la procédure, le devoir de secours étant maintenu jusqu'à ce que le jugement de divorce ou de séparation de corps devienne définitif;
-après le jugement en cas de séparation de corps par celui qui est dans le besoin, et ce même si le jugement a été prononcé à ses torts.
Hierbei handelt es sich um eine Trennung, ohne Geschieden zu werden...

Sonst gilt in der Regel, da gebe ich Dir Recht, die Prestation compensatoire, die man als Ratenzahlung sehen kann, wenn es denn eine ist. Mann kann auch eine Deutsche Unterhaltszahlung als Lebenslange Ratenzahlung sehen, ähnlich der Prestation compensatoire. Die diese Möglichkeit ebenfalls mit einbezieht.

Code Debil 271
hier steht
- leur situation respective en matière de pensions de retraite en ayant estimé, autant qu'il est possible, la diminution des droits à retraite qui aura pu être causée, pour l'époux créancier de la prestation compensatoire, par les circonstances visées au sixième alinéa.

ab 276 sieht man dann dass auch eine Leibrente und Mischformen möglich sind.
Der 276 Code Debil Abs 1
Zitat:La rente est indexée ; l'indice est déterminé comme en matière de pension alimentaire.

Le montant de la rente avant indexation est fixé de façon uniforme pour toute sa durée ou peut varier par périodes successives suivant l'évolution probable des ressources et des besoins.

Einige nennen das dann immer noch prestation compensatoire, ich nenne das Unterhalt. Gibt diesen tollen französischen Vorteil mal Deutschen Richtern in die Hände und gib uns die ach so bösen deutschen Paragraphen, einige denken sicherlich es ändert sich was, ich weiss, alles bleibt beim alten, auf beiden Seiten. Denn es geht nicht um Recht, es geht darum was irgendwelche Weltfremden Richter denken. Deshalb ist nicht wichtig das Recht zu ändern, sondern die Gesellschaft, was schwerer ist. Das Recht ist nur ein kleiner Bestandteil davon.

Wie gesagt, der Unterhalt nichtehelicher Mütter muss ich morgen nachsehen, da nicht so oft bei uns angewendet, wie auch die Rente, doch hier kann der Richter die Eltern genau so gut, wenn nicht sogar besser knebeln wie in Deutschland. Es ist nur nicht Gesellschaftlich anerkannt, da Frauen arbeiten gehen.

Apropos, Deine Bekannte muss sicherlich nicht nur auf das Geld verzichten, sonder lebt noch in einem Wechselmodell nehme ich an?
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#8
Zur "Prestation compensatoire" muss ich erneut wiedersprechen. Die Leibrente, die du ansprichst, war immer ein Ausnahmefall, der mit hohem Alter oder Pflegebedürftigkeit begründet werden musste. In Deutschland wäre dann ein satter Versorgungsausgleich plus Unterhalt gelaufen was den Pflichtigen noch mehr gekostet hätte. Das vererben dieser Ansprüche ist in Deutschland natürlich auch der Fall. Aber nicht mehr in Frankreich: Der betreffende Paragraf Art. 276–2 C. civ. ist vor wenigen Jahren geändert worden.

Ich kann auch keine besondere Unkonkretheit im Code civil feststellen. Gerade die Paragrafen ab Art. 270 sind erfreulich konkret, kein Vergleich zum BGB mit seinen "Unbilligkeiten". Im Code civil stehen viele Dinge drin, die man sich in Deutschland schon lange gewünscht hätte, z.B. ist nur eine Verringerung der Rente oder die Streichung erlaubt, jedoch keine Erhöhung (Art. 276-3). Du sprichst die Würfelei bei der Ausgleichszahlung an - wo steht denn im BGB was konkretes zu Unterhaltsberechnungen? Seit wann sind deutsche Berechnungen nachvollziehbar? Im Gegenteil, je nach Gericht und Instanz unterscheiden sie sich extrem, vor allem da hier -zig Unterhaltstatbestände reingequetscht werden.

Dass die "Prestation compensatoire" eine pauschale Kapitalabfindung ist, hat viele Unterschiede zur Folge. Ich habe ja schon einige aufgeführt. Man kann sie zum Beispiel auch sofort ganz bezahlen und ist sie dann los. In Deutschland würde der Unterhalt wieder aufleben, wenn die Berechtigte erneut bedürftig wird. Planbarkeit, feste Beschränkung der Gesamtsumme hatten wir schon.

Zitat:Wie gesagt, der Unterhalt nichtehelicher Mütter muss ich morgen nachsehen, da nicht so oft bei uns angewendet

Ich sag ja, diesen riesigen Teil deutschen Unterhaltswahnsinns sieht man vom Ausland her oft gar nicht. Dabei betrifft es Millionen. Im Prinzip sind ca. 99% aller Mütter generell unterhaltsberechtigt. Nicht nur in Frankreich sind die nichtehelichen komplett aussen vor.

Zitat:Apropos, Deine Bekannte muss sicherlich nicht nur auf das Geld verzichten, sonder lebt noch in einem Wechselmodell nehme ich an?

Sie hat alles unternommen, um die Kinder weiterzubetreuen, sie leben momentan zu 70% bei ihr und zu 30% beim Vater. Die anderen Tage ist sie im 300km entfernten Paris bei ihrem neuen Freund. Bei der Scheidung dachte sie, sie könne nach deutschem Muster die Kinder betreuen und sich das zahlen lassen. Falsch gedacht, sofort voll arbeiten, allez, allez! Ein Ruf, den ich gerne mal deutschen Müttern zurufen würde...
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#9
@p...

Du wirst es nicht glauben. Diesen Satz habe ich der Mutter meines Kindes zugerufen, allerdings da die Worte: jetzt aber hop, hp, hop und ab an die Arbeit. Ansonsten kann ich kein Französisch, obwohl mir die praktische Durchführung durchaus geläufig ist. Kleiner Scherz. Zu dem ganzen Thema fällt mir wieder die Frage ein. Was würde sich in allen Belangen hinsichtlich Unterhalt ändern, gäbe es das bedingunslose Grundeinkommen für alle?
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#10
Das Grundeinkommen ist Thema eines anderen Threads. Mir ist das zu viel Theoretisiererei, man redet sich die Köpfe heiss ohne tatsächliche Grundlage. Weil das Grundeinkommen nirgendwo existiert und wenn es existieren würde, dann hinge alles von der konkreten Realisierung ab.

Viel lieber sind mir real existierende Tatsachen. Die ignorieren dann die Vertreter der Ewiggestrigen gerne und nutzen der Trick der Theoretisiererei in umgekehrter Weise. Gemeinsames Sorgerecht als Regel? Dann werden alle möglichen Phantasien von einem fiktiven gemeinsamen Sorgerecht herbeizitiert, Streit, Unpraktikabilität, Gewalt. Rotzfrech wird ignoriert, das die gemeinsame Sorge in der Mehrheit der entwickelten Ländern längst die real existierende Regel ist und dort massenhaft Erfahrungen damit vorliegen, die den vorgeschobenen Ängsten widersprechen.

Wer weiss schon in Deutschland mehr über das Familienrecht in Frankreich oder sonst ein Land wie ein paar gelegentliche Zeilen in einem Zeitungsartikel? Der ganz andere Denkansatz, die unterschiedlichen Güterstände, die Undenkbarkeit steinharter deutscher Unterhaltsdogmen? Umgekehrt auch - erzähl mal einem Franzosen was von langen Jahren Unterhalt an nichteheliche Mütter. Der langt sich an den Kopf und glaubt es nicht. Selbst für PapaParis sind diese milliardenschweren Unterhaltsunterschiede nicht präsent. Wie würden die Franzosen reagieren, wenn dort für alle nichtehelichen Mütter ein Unterhaltsanspruch in Höhe ihres gesamten letzten Nettoeinkommens eingeführt werden würde, Dauer mindestens drei Jahre, meistens sechs bis sieben Jahre?
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#11
Weil mal per Mail nach Quellen gefragt wurde, hier steht das mit der steuerlichen Anrechnung von Kindesunterhalt in Frankreich: http://www.impots.gouv.fr/portal/dgi/pub...andard_342

Da google auch gleich eine kanadische Seite vorgeschlagen hat, dort ist es genauso: http://www4.gouv.qc.ca/fr/Portail/Citoye...aires.aspx
Demnach ist in Kanada so wie in den meisten Ländern (und auch, wie es logisch ist) Unterhalt Einkommen des Empfängers und auch bei ihm zu versteuern. Dem Unterhaltspflichtigen (egal ob Kindes- oder Erwachsenenunterhalt) steht dieses Geld nicht zur Verfügung und er muss es nicht versteuern.

Die Kindesunterhaltshöhen unserer Nachbarn sind auch eine Art Geheimnis, das hierzulande niemals und nirgends genannt werden darf, und wenn dann sind Vergleiche immer unzulässig. Enthüllen wir es trotzdem. In Frankreich gibt es nämlich statt früher individuellen Vereinbarungen seit drei Jahren eine Art offizielle Tabelle des Ministeriums, diese hier: http://www.vos-droits.justice.gouv.fr/ar...nce_pa.pdf

Die ist sehr interessant. In den Spalten steht nämlich, wie lange das Kind beim anderen Elternteil ist ("reduit, classique, alterne") und davon ist der Unterhalt stark abhängig. Insgesamt kann man sagen, dass die Unterhaltshöhe grob gerechnet etwa bei der Hälfte des deutschen Niveaus liegt, bei vergleichbaren Einkommen und Lebenshaltungskosten, in Paris Höheren. Altersstufen gibt es nicht. Die Tabelle ist linear. In Deutschland werden dagegen mittlere Einkommen am stärksten belastet und hohe Einkommen entlastet. So ähnlich wie bei Einkommenssteuern.

Erste Spalte: Einnahmen des Unterhaltsschuldners. Von seinem Einkommen werden 475 EUR abgezogen und der Unterhalt vom Rest nach Prozentwerten berechnet. Beispiel: 2500 EUR Einkommen, drei Kinder, normaler Umgang ("classique"): 3x203 EUR = 609 EUR.
Deutschland, Kinder sind 6, 12 und 15: 1339 EUR (auf Stufe 3 herabgestuft). Hat der französische Pflichtige mehr Umgang wie Classique, kommt er auf 3x136 = 408 EUR. Die oben erwähnten steuerlichen Vorteile kommen in .fr noch dazu.

Und wenn nun das Gejaule über Betreuungskosten kommt, die in Frankreich niedriger wären: Erstens kostet das durchaus auch was und zweitens sind Betreuungskosten in Deutschland Mehrbedarf, kommen also auf den ohnehin extrem hohen Unterhalt noch oben drauf.

Über belegbare Fakten wie diese wird beim Unterhalt nicht ohne Grund nie gesprochen, das würde die dümmliche unwissende Laberei in Stücke reissen. Vorherrschend sind Emotionsvorhänge a la vamv, die freischwebend das Lied vom ewig zu geringen Unterhalt singen. Formlos, unangreifbar, aber meinungsbildend.
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#12
http://www.vos-droits.justice.gouv.fr/ar...nce_pa.pdf

Hier die Situation in Frankreich.
Erste Spalte Brutto-Verdienst, dann
Existenzminimum (deutl. weniger als
Selbstbehalt in Deutschland), dann
bereinigtes Nettoeinkommen, dann
Unterhaltsbetrag bei reduziertem Umgang (also weniger als 14-tägig)
"klassischem" Umgang, also Residenzmodell, welches auch in
Frankreich zu bald 90% praktiziert wird, dann
alternierende Betreuung, wo auch ein Zahl für den Barunterhaltsbetrag steht.

Bei meinem Einkommen kommt ein Barunterhalts-Tabellenbetrag raus, der höher liegt, als nach DüssTab. Allerdings weiß ich nicht, ob man in Frankreich auch noch dem Kindergeld vergleichbare Leistungen abziehen muß.
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