Themabewertung:
  • 0 Bewertung(en) - 0 im Durchschnitt
  • 1
  • 2
  • 3
  • 4
  • 5
Elternzeit / -geld
#1
Ihr denkt wahrscheinlich ich hätte Luxusprobleme, aber vielleicht könnt ihr mir auch hierbei weiterhelfen.

Die KM hat sich vor einem guten Jahr von mir getrennt. Sie hat mich von einem Tag auf den anderen auf die Strasse gesetzt. Damals war unser Sohn 8 Monate alt. Wir haben es dank Mediation geschafft uns einigermassen zusammen zu raufen und ich sehe unser Kind an 5 Tagen die Woche und er übernachtet regelmäßig mindestens einmal die Woche bei mir. Der Unterhalt ist leider noch strittig, bisher aber noch nicht vor Gericht.

Jetzt meine Frage. Ich hatte vor der Trennung Elternzeit /- geld beantragt für den 13. und 14. Lebensmonat unseres Kindes. Nun war ja leider die Trennung dazwischen gekommen, so dass ich mich nicht weiter drum kümmern konnte. Also kam nach einiger Zeit ein Ablehnungsbescheid wegen fehlender Angaben.
Leider ist es ja wohl so, dass ich nur Elternzeit / -geld beantragen kann, wenn ich mit dem Kind in einem Haushalt lebe.

Ich überlege nun, ob ich dagegen nicht klagen könnte? Wenn die KM mich dabei ggf. sogar unterstützt? Man kann Elternzeit / -geld ja beantragen, bis das Kind 3 Jahre alt ist.

Für irgendwelche Tipps / Meinungen / Hinweise hierzu wäre ich sehr dankbar.
Zitieren
#2
Wenn Du schon Probleme hast, den Unterhalt richtig berechnen zu lassen, wie willst Du das Kind dann vom Elterngeld ernähren?

Ihr habt nun mal getrennte Wohnadressen, und damit bist Du Barunterhaltspflichtig im Rahmen Deiner Leistungsfähigkeit.

Die Kindesmutter wird das ABR wohl kaum für 2 Monate auf Dich übertragen und selbst Barunterhalt leisten.


lg

Camper
Gottes Mühlen malen langsam, aber klitzeklein.

Zitieren
#3
Ohne das Kind kein Elterngeld. Damit bist du als Trennungsvater dort, wo fast alle deutschen Trennungsväter sind: Draussen im Regen, ausserhalb der "Familie", weg vom Kind.

Wenn du dich so gut mit der Kindsmutter verstehst, besteht der einzige Weg zur Elternzeit darin, dass sie erlaubt, dass das Kind ist dieser Zeit bei dir lebt.
Zitieren
#4
Hmm, danke für Euer Input. Gut verstehen ist natürlich relativ. Ich werde den Punkt jedenfalls ansprechen, wenn wir uns demnächst zusammensetzen, um wegen des Unterhalts endlich Einigung zu erzielen. "Zusammensetzen" (!), das ist doch schon relativ gut, oder?

Also, wir haben die volle gemeinsame Sorge, inkl. ABR, das hiesse also, sie müsste einverstanden sein, dass unser Sohn "offiziell" bei mir gemeldet ist. Kann sein, dass sie das ablehnt, weil sie es einmal geschehen, nicht mehr rückgängig machen könnte. So groß ist das Vertrauen dann wohl doch nicht.
Das mit dem Unterhalt ist die vielleicht noch größere Hürde.
Na gut, fragen kann man ja.
Zitieren
#5
Weiter geträumt.
Vielleicht stimmt die KM ja zu, dass ich mich offiziell wieder in Ihrer Wohnung anmelde. Natürlich nur fürs Papier.
Dann würde ich ggf. 30 Stunden Teilzeit weiter arbeiten, (geht ja wohl in Elternzeit) mit dem Ergebnis, dass ich für wenigstens zwei Monate einen Tag mehr unter der Woche hätte an dem ich unseren Sohn "pflege und erziehe".
Mit dem Unterhalt einigen wir uns ggf. irgendwie, ich kaufe mir meinen Umgang ja eh jetzt schon von ihr ab. (Ja, man gewöhnt sich irgendwann an die roten Zahlen auf dem Konto).
Das Sahnehäubchen in meinem Traum. Ich nehme Elternzeit in den Monaten 34 und 35 unseres Sohnes, damit sie ab Monat 36 endlich wieder eigenständig für ihren Lebensunterhalt sorgen kann und der Übergang nicht so hart ist.
Zitieren
#6
O.k., also Elterngeld ist schon rein zeitlich vorbei.
Man kann es nur bis zum 14. Lebensmonat des Kindes bekommen.
Jedenfalls, wenn man es nicht von Anfang an auf längere Zeit gestreckt hat.
Der Sohn ist jetzt 26 Monate alt.

Aber eine Art Elternzeit ginge theoretisch jedenfalls noch so:

Einfach mit dem Arbeitgeber vereinbaren, dass man für zwei Monate kürzer tritt. Also für zwei Monate 4-Tage-Woche, statt 5-Tage-Woche.

Voraussetzungen sind natürlich:

1. "Kuschelkurs" mit KM. Könnte bei mir noch klappen.
2. Einverständnis des Arbeitgebers, wahrscheinlich mit der Vorraussetzung entsprechend weniger Gehalt zu verdienen.

Alternativ:

1. Vorübergehend wieder Hauptwohnsitz bei KM melden. Erfordert
natürlich Extrem-"Kuschelkurs" mit der KM. Wir bei mir wohl eher nix.
2. Dann hätte man allerdings definitiv gegenüber dem Arbeitgeber einen Rechtsanspruch mindestens bis zum Dritten Geburtstag.

Preis:

1. Klar, kostet Geld. Aber bisher bin ich mit der Trennungsfaq-Reihenfolge gut gefahren: 1. Kind. 2. Gesundheit. 3. Kind.
2. Mehr oder weniger Belastung des Verhältnisses zu meinem Arbeitgeber.

Aber beide Probleme hat jeder Vater.
Zitieren


Gehe zu:


Benutzer, die gerade dieses Thema anschauen: 1 Gast/Gäste