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Olg Köln; Folgesache nachehelicher Unterhalt - Berufsfremde Tätigkeit zumutbar
#1
4 WF 51/11 vom 30.03.2011

Sie begehrt weiter nachehelichen Unterhalt wegen Jobverlust. Zu allererst ist beanstandet worden, dass sie nicht nachgewiesen hat, den Job unverschuldet verloren zu haben. Ihre 40 Bewerbungen innerhalb von sechs Monaten waren nicht ausreichend.

Besonders interessant fand ich:
Zu beanstanden ist zudem, dass sich die Antragsgegnerin - abgesehen von einer Bewerbung auf eine Stelle als Verkäuferin – nur als Bürokraft beworben hat. Tätigkeitsbereiche, in denen gerichtsbekannt erheblicher Bedarf an Arbeitskräften besteht, wie etwa in der Kinder- und Seniorenbetreuung sowie vor allem im Bereich Pflege, wurden in die Bewerbungsbemühungen nicht einbezogen. Der 47-jährigen Antragsgegnerin kann durchaus zugemutet werden, sich in neue Tätigkeitsbereiche einzuarbeiten.

http://www.justiz.nrw.de/nrwe/olgs/koeln...10330.html
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