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Gerichtskosten / Streitwert
#1
Hallo liebe Gemeinde,

es ist soweit, ich trage mich ernsthaft mit dem Gedanken mich vor Gericht zu streiten. ZUnächst wegen der Unterhaltskosten für die KM. Aktuelle Forderung 1.200 €. Aus meiner Sicht kommt nur der Mindestunterhalt von 770 € in Frage. Und auch das nur nach Prüfung der Bedürftigkeit (Vermögen).

Kann ich das so drehen, daß die Prüfung der Bedürftigkeit per Auskunftsklage läuft - mit entsprechend geringen Kosten und gleichzeitig den Streitwert minimieren, indem ich (Bedürftigkeit vorausgesetzt) 770 € anbiete - Streitwert dann nur noch die Differenz (1.100 - 770 = 430 € x 12)?

Was ist, wenn die Gegenseite klagt? Wird ja der Normalfall sein. Schliesslich wollen die was von mir und nicht ich von Ihnen. Ist der Streitwert dann automatisch die ganze Summe (1.200 €)?
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#2
Ich fänd´s besser, wenn wir das hier http://www.trennungsfaq.com/forum/showth...p?tid=4421 weiter besprechen. Ich weiß bis jetzt noch nicht, ob Deine Ex z.Zt. noch Elterngeld erhält. Bring dann auch noch kurz einige Fakten. Alter des Kindes, wann hat Ex das letzte mal gearbeitet, etc. @p hatte da mal zusammengetragen, was hilfreich ist, um überhaupt was dazu sagen zu können. Leider find ich es grad nicht.
Zum Streitwert an sich, der die Gerichtskosten ausmacht, sage ich persönlich, dass diese im Vergleich zu den von Dir genannten Zahlen vernachlässigbar ist.
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#3
Kind ist 11 Monate, mit Elterngeld ist es in Kuerze vorbei. Mutter hat bis kurz vor der Geburt gearbeitet und dabei scheinbar Stunden ohne Ende gekloppt plus Nachtarbeit. Keine Ahnung welcher Arbeitgeber das erlaubt hat.

Anwalt hat gesagt bei Streitwert 1.200 € kann mich im duemmsten Fall bis zu 5.000 € kosten. Natuerlich nur wenn ich verliere.
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#4
(19-05-2011, 19:59)i-wahn schrieb: Kind ist 11 Monate, mit Elterngeld ist es in Kuerze vorbei
...
Anwalt hat gesagt bei Streitwert 1.200 € kann mich im duemmsten Fall bis zu 5.000 € kosten.
An Anwaltskosten, stimmt!
Bis zum 3. Lebensjahr des Kindes wirst Du also jeden Monat zwischen 770-1200 Euro alleine an die Mutter zahlen müssen. Hinzu kommt der KU.

Gehe einfach mal davon aus, dass Du "nur" 770 an Mutter zahlst.......

Ich war damals in einer ähnlichen Situation. Meine Ex bekam für sich ca. 900 Euro. Hinzu kam der KU für zwei Kinder.

Du mußt für Dich selbst entscheiden, ob Du im Extremfall dieses bis zum 3. Lebensjahr des Kindes schaffst. Falls Du Deinen Job verlieren solltest, wird es ganz übel! Dann laufen Schulden auf, die Du auch während einer Abänderungsklage nicht abbauen kannst.

Du könntest meiner Meinung nach also noch ca. zwei Jahre richtig geschröpft werden!

Die Differenz zwischen 770 und 1200 macht da den Braten nicht fett!

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#5
Noch hoffe ich auf ihr Vermoegen. Da ist was. Leider weiß ich nicht was! Denke an eine Auskunftsklage.
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#6
Meine Ex hatte in weniger als sechs Monaten ca. 60K verjubelt. Dem Gericht reichte ihre Aussage, eben alles ausgegeben zu haben. Wie Du "jetzt" ihr Vermögen nachweisen kannst, wird sehr schwierig.
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#7
Was sind den 60K? Bringt eine Auskunftsklage keine Klaerung?
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#8
Warum sollte sie bitteschön Vermögen haben, wenn sie doch ganz genau weiß, für mindestens die nächsten zwei Jahre durch Dich abgesichert zu sein?
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#9
Sie hat halt was. Und das wird sie bestimmt nicht ausgeben. Aber verstecken! Nur wo? Ist irgendeine Geldanlage. Aber bestimmt kein simples Festgeldkonto.
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#10
(19-05-2011, 21:51)i-wahn schrieb: Nur wo? Ist irgendeine Geldanlage.
Darauf solltest Du Dich nicht konzentrieren, weil Du nicht an die Informationen kommst. Konzentriere Dich lieber darauf, dass der Unterhalt für die UHN irgendwann mal endet!

Stell Dich drauf ein, für die nächsten zwei Jahre auf jeden Fall zu bluten. Oder wandere aus!
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#11
Klingt nicht grade ermutigend!
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#12
Versuch´s doch mal im Brigitte-Forum, wenn Du ge-knuddelt werden möchtest. Big Grin

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#13
Mach ich ;-)
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