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Unterhalt Kanaren
#1
Question 
Hallo alle zusammen,

ich bin gerade von meiner Freundin vor vollendete Tatsachen gestellt worden. Schwanger. Ich komme mir komplett hintergangen vor. Lange Rede kurzer Sinn. Ich möchte mich jetzt in Spanien eine Firma gründen, und mich selbständig machen und mich in Deutschland komplett abmelden. Ich möchte ganz normal meine Steuern in Spanien bezahlen.

Meine jetzige Arbeit kann ich glücklicherweise im Prinzip von überall aus machen. Mich würde interessieren welche Handhabe das deutsche Jugendamt/Gericht hätte die Unterhaltszahlungen in Spanien durchzusetzen. Ist dies überhaupt möglich?

Wie hoch ist der Selbstbehalt auf den Kanaren bzw. Spanien? Ich kann im Prinzip selber mein Gehalt bestimmen. Ich möchte nur vermeiden, dass irgendwann die Guardia Civil vor meiner Tür steht.

Wenn ich nach Deutschland einreise, möchte ich das natürlich ohne blaues/grünes Empfangkomitee machen können und auch sonst keine Probleme haben.

Aber ich möchte alle legalen Mittel einsetzen, um möglichst nichts oder weniger zu zahlen.

Verständnis der Forenmitglieder hin oder her. Ich würde mich über konstruktive Hinweise und Ratschläge freuen.

Danke
Chris

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#2
(18-05-2011, 10:19)shabi schrieb: Mich würde interessieren welche Handhabe das deutsche Jugendamt/Gericht hätte die Unterhaltszahlungen in Spanien durchzusetzen. Ist dies überhaupt möglich?

De facto nicht. Darüber gibts schon eine Menge Threads in diesem Unterforum, es hakt am spanischen Schuldrecht, das im Gegensatz zu Deutschland schuldnerfreundlicher ist. Am Besten wäre es freilich, wenn gar nicht erst bekannt wird, wohin du bist, aber wenn du immer wieder zurückkommst, lässt sich das nicht geheimhalten.

(18-05-2011, 10:19)shabi schrieb: Verständnis der Forenmitglieder hin oder her.

Dein Bestreben, dem Unterhaltswahnsinn aufgrund einer Zwangsvaterschaft zu entgehen ist völlig verständlich. Es gibt aber auch andere Wege: Wäre eine gelebte Vaterschaft denn ausgeschlossen? Wie kam es denn zu dem Kind, hat sie behauptet sie würde verhüten? Wie spricht sie jetzt?

Setz dich erst mal, nicht hektisch werden. Es ist noch genug Zeit, alle in Frage kommenden Alternativen durchzugehen.
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#3
Hallo p, danke für Deine Antwort,

Ich lebe nicht mit der Mutter zusammen, getrennt haben wir uns auch nicht. Ich möchte einfach die richtigen Schritte einleiten, bevor das Kind zur Welt kommt.

Ich möchte um meinen Aufenthaltsort kein Geheimnis machen, da ich geschäftlich nach Deutschland reisen muss. Ich möchte mich mit legalen Mitteln in Deutschland aufhalten können, ohne in Angst leben zu müssen. Mein Wohnort werden die Kanaren sein. Ich werde dort sozialversichert sein aber trotzdem noch bei Bedarf in Deutschland bei Freunden wohnen. Dies kann mir so weit ich weiß auch keiner verbieten.

Welche Mittel stehen der Unterhaltsberechtigten durch das Jugendamt zur Verfügung? Welchen Weg müsste jemand gehen, bis irgendwelche Forderungen bei mir auf den Kanaren ankommen? Und selbst wenn sie ankommen, möchte ich natürlich durch meine Möglichkeit mein Gehalt selber bestimmen zu können genau nur so viel verdienen, wie es der Selbstbehalt zulässt und ohne, dass sich irgendwelche Schulden für mich in Deutschland aufbauen.


Meine Fragen allso konkret formuliert:

Welche Handhabe hat die Mutter bei der Durchsetzung Ihrer Ansprüche auf den Kanaren?

Wie hoch ist der Selbstbehalt in Spanien?

Wo finde ich Informationen darüber?

Nehmen wir an ich erkenne die Vaterschaft an, trenne mich von Ihr Sie setzt einen deutschen Titel mit dem Jugendamt oder Gericht durch und ich habe aber in der zwischenzeit meinen Lebensmittelpunkt in Spanien und verdiene eventuell etwas über dem Selbstbehalt und wäre bereit ihr 100 Euro monatlich zu überweisen. Wäre dies ausreichend?

Danke für Eure Hilfe

Anmerkung: Editiert auf Wunsch des Erstellers
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#4
Wie gesagt, die meisten Antworten finden sich im Unterforum und mit "gleichgesinnter" ist jemand hier, der selber dort lebt und viele persönliche Erfahrungen hat. Geht mal das hier durch:

http://www.trennungsfaq.com/forum/showth...p?tid=2488
http://www.trennungsfaq.com/forum/showth...p?tid=1659
Selbstbehalt: http://www.trennungsfaq.com/forum/showth...p?tid=4215

Hast du mal mit deiner "Freundin" gesprochen, warum sie das getan hat? Und wie sie sich die Zukunft vorstellt? Du musst nicht mit ihr zusammensein, um Vater zu sein. Das eigentliche Problem ist der Staat, der einen Krieg gegen dich beginnt und sie belohnt, wenn sie dabei mitmacht.
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#5
vielen Dank für die Links. Habe mir die Beiträge gerade angeschaut. hatte ich mir allerdings teilweise vorher schon durchgelesen. Wenn ich versuche darüber zu sprechen, dann blockt sie das ab und ich kann darüber hinaus nicht mit Ihr sprechen, da sie ignorrant ist. Es ist halt einfach passiert meint sie.

Ich bin der Meinung so etwas passiert nicht "einfach". Selbst wenn Sie es getan hat um sich an mich zu binden, was für eine Art von Liebe ist das. Wer so etwas macht, macht vielleicht aus Eigeninteresse später noch ganz andere Dinge.

Ich möchte auf jeden Fall kein Risiko mehr eingehen. Wenn Sie vorher schon Ihr Leben nicht auf die Reihe bekommen hat, was wird dann erst mit Kind. Jemanden so zu hintergehen. In mir kocht eine Mischung aus Wut, Trauer, Verzweifelung und Ohnmacht.

Und unter solchen Umständen möchte ich kein Vater sein. Es ist so schon ein Scheissgefühl , dass es mein Kind ist, aber halbe Sachen mache ich nicht.

Anmerkung: Editiert auf Wunsch des Erstellers
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#6
...und hier sollt eeigentlich auch genug beschrieben sein:

http://www.trennungsfaq.com/forum/showth...p?tid=4193

Austriake
Bibel, Jesus Sirach 8.1

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#7
(18-05-2011, 15:05)chris schrieb: In mir kocht eine Mischung aus Wut, Trauer, Verzweifelung und Ohnmacht.

Das richtet sich aber an die Frau und nicht an das Kind. Mit der Frau ist es so gut wie aus, die Gefühle werden abklingen. Das Kind bleibt jedoch.

Risiken gehst du immer ein. Das grösste war, sich wissentlich mit einer nicht adäquaten Frau einzulassen und sich trotz ihrer bereits sichtbaren Unzuverlässigkeit auf die zugesagte Verhütung zu verlassen. Das Ergebnis wirft dein Leben um, egal welchen Weg du jetzt gehst. Dass Väter keine Chance haben, gemeinsame Kinder trotz Trennung gleichwertig mitzuerziehen, ist ebenfalls bekannt.

Man wird dir auch in Abwesenheit die rechtliche Vaterschaft verpassen. Dann wirst du in Abwesenheit zu Unterhalt verknackt, für das Kind und für sie. Wenn du noch Werte in Deutschland hast, werden die gepfändet. Bei einer Wiedereinreise werden sie eine Aufenthaltsfeststellung vornehmen, vielleicht eine Taschenpfändung probieren. Vollstreckungsversuche in Spanien werden nicht funktionieren, aber Schulden laufen in Deutschland auf. Solltest du mal was aus Deutschland erben, ist das auch weg.

Wenn du auf ein dauerhaftes Hin und Her zwischen Spanien und Deutschland angewiesen bist, erscheint mir der Umzug auf die Kanaren nicht besonders zielführend.
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#8
Hallo p,

es geht ja eigentlich vielmehr darum, dass wenn ich zum Beispiel die gleiche Situation in Deutschland habe, kann ich ja auch nicht weglaufen. Sprich ich arbeite in Deutschland und habe sagen wir ein Netto-Einkommen von 1100 Euro, mein Selbstbehalt ja auch nur bedingt unterschritten werden kann. Also kann ich nur das Leisten, was im Rahmen meiner Möglichkeiten liegt.

Es kann ja auch zu einem Titel kommen, aber wenn meine Einkommensverhältnisse nicht mehr her geben, dann kann man hier oder in Spanien doch auch nicht mehr von mir verlangen oder sehe ich dass falsch?

Und so dachte ich zumindestens, wenn ich in Spanien lebe, es auch einen Selbstbehalt gibt, der nicht unterschritten werden darf. Genauso wie hier in Deutschland.

Laufen denn, nehmen wir mal an ich kann gerade nur mal die fiktiven 100 Euro aufbringen, ansonsten würde ich unter den Selbstbehalt fallen, egal ob hier in Deutschland oder in Spanien, Schulden gegenüber der Mutter auf. Würde ich dann der Mutter den Rest schulden oder wie habe ich das zu verstehen?

Ich bin ja bereit meine Einkommensverhältnisse offenzulegen. Da habe ich ja kein Problem mit.

!!!Kleiner Nachtrag! Was passiert eigentlich, wenn man genau beim Selbstbehalt ankommt. So weit ich weiß übernimmt dann das Jugendamt den Unterhaltsvorschuss und ich muss diesen später zurückzahlen. Das Jugendamt zahlt doch so weit ich erfahren habe nur maximal 6 Jahre Unterhaltsvorschuss und dass noch nicht einmal voll, sondern von 0-6 Jahren 133 Euro oder von 7-12 Jahren 180 Euro. Das macht bei 0-6 Jahren 9576 Euro oder 12960 Euro. Je nachdem wann die Mutter das Geld in Anspruch nimmt. Das muss ich natürlich zurückzahlen, da der Staat in Vorleistung getreten ist, aber wie sieht es mit der Differenz an die Mutter aus. Muss oder kann Sie diese Differenz dann gerichtlich durchsetzen oder ist man(n) wirklich nur dann unterhaltszahlungspflichtig wenn ich auch das Geld habe um den Unterhalt zu bezahlen. Das habe ich glaube ich noch nicht so richtig verstanden. Schulden würden doch nur dann anlaufen wenn ich mehr Geld habe und nicht zur Zahlung bereit bin oder nicht. Ich möchte in Spanien oder in Deutschland NICHT als Flüchtiger leben, sondern die legalen Mittel ausreizen. Kann ja sein, dass ich den Unterhaltsvorschuss, den das Jugendamt meiner Freundin zahlt zurückzahlen muss. Macht ja nichts! Mache ich gerne, aber es wäre immer noch weniger als ich normalerweise zahlen müsste, oder sehe ich das eventuell falsch?

Denn wie gesagt es wäre doch egal ob ich hier in Deutschland nicht zahlen kann oder nur gering oder in Spanien oder sehe ich das falsch? Ich fange dann einfach ein neues Leben an!

Anmerkung: Editiert auf Wunsch des Erstellers
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#9
Ich hab auch eine dahergelaufene egoistische Alte dick gemacht und sehe es auch so wie du, dass ich mich lieber voll abkapsle. Bezahlen tu ich nichts, weil ich zu arm bin und es nicht kann. Dafür häufen sich monatlich knapp 1.000 Euro Schulden bei mir an. Nicht schlecht Herr Specht ^^
"Solange ich eine Frau hab die putzt und kocht und regelmäßig ein bisschen Action im Schlafzimmer, brauch ich nicht zu heiraten. Ich kann auch so wem die Hälfte meiner Sachen geben."
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#10
So,

ich muss diesen Thread hier erstmal analysieren, dann können wir loslegen.

Was ich aber schon mitbekommen habe, die Vaterschaft wurde noch nicht anerkannt, das könnte der Joker sein denn deutsche Titel ohne anerkanntes Blutgutachten werden in Spanien nicht anerkannt, sprich, für nicht vollstreckbar erklärt.
Dann wäre erstmal Ruhe im Karton.
Der Nachteil ist, wer öfters nach Deutschland muss, begibt sich in Gefahr, das man ihn an der Grenze (Flughafen) aufhält und dann zum Test gezwungen werden kann, was in Spanien nicht möglich ist da es hier verweigert werden kann (Persönlichkeitsrecht).
Nächster Nachteil ist, das die Mutter eventuell weiss, das er hier auf den Kanaren wohnt und somit Pfändungsattacken starten KANN.
Ich muss hierzu natürlich sagen, das dies alles vorgeschaltete Vorsichtsmassnahmen sind, die einen späteren Vollstreckungsversuch erschweren sollen bis unmöglich machen sollen.
Ein weiterer grosser Vorteil ist, das du dich auf den Kanaren selbständig machen willst mit einer S.L.
Wenn das mit der S.L. Erfolg hat, dann kann ich dir jetzt schon sagen, bist du aus dem Schneider und kannst dich zurücklehnen denn eine S.L. kann nicht gepfändet werden in Spanien wenn es nichts mit der S.L. zu tun hat. In eine S.L. kann nur dann zum Beispiel gepfändet werden, wenn über sie Waren bestellt wurden und nicht bezahlt wurden. Aber nicht bei familienrechtlichen Angelegenheiten.
Absichern kann man das noch zusätzlich, indem man sich nicht als Eigentümer dieser S.L. eintragen lässt, sondern zum Beispiel einen Strohmann oder einen Anwalt (kostet um die 500 Euro jährlich). Dann kann man sich aber als Geschäftsführer deklarieren und sich sein "Gehalt" selber festlegen und zusätzliche private Ausgaben auf die Firma abwälzen. Selbst wenn man sich dann irgendwann einmal ein Haus kauft oder eine Wohnung, kann man das alles über diese Firma machen. Selbst hat man nichts, oder nur sein niedriges "Gehalt", aber die Firma besitzt alles. Selbst die gesamte Wohnungseinrichtung kann man über die Firma laufen lassen.
Es ist übrigens dann auch wurscht, ob die Mutter oder das JA in Deutschland weiss, das man eine Firma in Spanien hat, da kommen die nicht ran, da können die sich auf den Kopf stellen.
Das machen übrigens sehr viele Schuldner aus Deutschland so die dort Pleite gegangen sind. Auf Mallorca gibt es massig dier Deutschen, denen es jetzt so wieder gutgeht, da sind sogar meherere Villen in der Firma integriert, die aber in Deutschland massig an Schulden haben.
Aber eins muss man sich ganz dick hinter die Ohren schreiben: Die Frma muss sauber bleiben! Also keine illegalen Geschäfte und die Steuern und Sozialabgaben müssen pünktlich bezahlt sein, sonst geht das ganz schnell nach hinten los.

Ich schreibe später noch weiter, habe im Moment wenig Zeit.

Gruss gleichgesinnter
Wenn die Banken für ihre Schulden nicht einstehen, warum sollten Millionen Zahlesel für ihre Unterhaltsschulden bzw. Unterhaltstitel aufkommen?

Zitat von Mus Lim, Montag den 04. Mai 2009 im Trennungsfaqforum
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