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OLG Jena 1 UF 141/08: Freistellung vom Kindesunterhalt ist möglich
#2
(03-12-2008, 15:12)p schrieb: . Fakt ist: Die Eltern können vereinbaren, was sie wollen, solange kein Dritter für das Kind zahlen muss. Solche Vereinbarungen sind nicht unzulässig.

Wie man sieht, sind Vereinbarungen zwischen den Parteien durchaus möglich. Es muss nicht immer gleich mütterseitig zu den Ämtern gerannt und Beistandschaften eingerichtet werden.

Das verursacht nur böses Blut und letztendlich leiden auch die Kinder, wenn der Keil immer tiefer getrieben wird.

Was wäre das schön, wenn einvernehmliche Regelungen, auf dem Grundsatz von leben und leben lassen getroffen werden. Aber das sind wohl eher die Wunschträume der Männer fernab der Realität....
Gruß ali mente

Wikipedia:
Parasitismus (Schmarotzertum) im engeren Sinne bezeichnet den Nahrungserwerb aus einem anderen Organismus. Auch wenn Parasitenbefall den Wirt nicht lebensbedrohlich schädigt, wirkt er sich doch stets negativ auf dessen Wachstum, Wohlbefinden oder Lebensdauer aus.
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RE: OLG Jena 1 UF 141/08: Freistellung vom Kindesunterhalt ist möglich - von ali mente - 03-12-2008, 15:52

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