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OLG Köln vom 9.9.2010: Ordnungsgeld oder -Haft wegen Umgangsverweigerung
#8
@seeelig,

sorry, ich kann zwar deine Problemstellung (=Herstellung einer gerichtlichen Umgangsregelung) verstehen - aber in Bezug auf das Urteil (=Durchsetzung einer gerichtlichen Umgangsregelung) vermengst du Äpfel und Birnen. Insofern kommst du zu grottenfalschen Schlußfolgerungen, die nebenbei gesagt, nur Jammerei sind und dir ja zu gar nichts helfen.
# Familienrechtslogik: Wer arbeitet, verliert die Kinder. Wer alleinerziehend macht, kriegt alles. Wer Kindeswohl sagt, lügt #
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RE: OLG Köln vom 9.9.2010: Ordnungsgeld oder -Haft wegen Umgangsverweigerung - von sorglos - 06-05-2011, 10:50

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