05-05-2011, 21:01
(05-05-2011, 11:59)seeelig schrieb: Ich bin absoluter Freund dieses Urteils! Es ist gerecht.Kannst ganz getrost sein, dass im Ausgangsurteil das Zwangsgeld gegen beide angedroht wird. Ist so üblich und würde mich sehr wundern, wenn es hier anders wäre. Beide Eltern haben dei Umgangsverpflichtung einzuhalten!
Ich bin absolut kein Freund der Tatsache, dass dies nur für eine Seite gilt.
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Trotz allem freue ich mich sehr über das Urteil als Fortschrit, mit dem Wermutstropfen, dass es an Einseitigkeit nicht zu unterbieten ist...
Hier geht es aber um ein Folge-Urteil zu einem konkreten Verstoß und hier hat aber lediglich eine Seite, nämlich die Mutter gegen die Verpflichtung verstoßen - ziemlich einseitig. Oder?
# Familienrechtslogik: Wer arbeitet, verliert die Kinder. Wer alleinerziehend macht, kriegt alles. Wer Kindeswohl sagt, lügt #