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OLG Köln vom 9.9.2010: Ordnungsgeld oder -Haft wegen Umgangsverweigerung
#5
Wer jetzt genervt schnauft, einfach ausblenden Wink

"Dieser Betrag ist erforderlich, um der Antragsgegnerin nachdrücklich vor Augen zu führen, dass sie sich an die geschlossene Umgangsvereinbarung zu halten und sich nicht einseitig von ihr lösen kann."

Ich bin absoluter Freund dieses Urteils! Es ist gerecht.
Ich bin absolut kein Freund der Tatsache, dass dies nur für eine Seite gilt.

Es gibt ja grundsätzlich 4 Kategorien des Umgangselternteils:
1) Umgangswillig & gewinnbringend für das kind
2) Umgangswillig & gefährdend für das Kind
3) Umgangsunwillig & gewinnbringend
4) Umgangsunwillig und gefährdend

1) wird diskriminiert
2) bekommt begleiteten Umgang zugesprochen
3) und 4) dürfen nach gutdünken Verfahren. Hier zähle ich auch partiell Umgangswillige dazu, denn umgangswillig beinhaltet für mich Stabilität.

-->
Väter werden weniger diskriminiert (Sehr gut!).
Kinder werden weiterhin diskriminiert.

Trotz allem freue ich mich sehr über das Urteil als Fortschrit, mit dem Wermutstropfen, dass es an Einseitigkeit nicht zu unterbieten ist...

"Je schlimmer seine Lage ist, desto besser zeigt sich der gute Mensch" Bertolt Brecht
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RE: OLG Köln vom 9.9.2010: Ordnungsgeld oder -Haft wegen Umgangsverweigerung - von seeelig - 05-05-2011, 11:59

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