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OLG Köln vom 9.9.2010: Ordnungsgeld oder -Haft wegen Umgangsverweigerung
#3
Ist zwei Jahre alt und verhallt. Ganz gut, dass darauf niemand hinweist.

(05-05-2011, 10:27)borni schrieb: Dazu müsste die Bindung zwischen einem Kind und seinem biologischen Vater beurteilt werden.

Gute Idee, die Bindung zu beurteilen. Natürlich auch bei Müttern, die weit verbreitete Bindungsintoleranz hat zu einer Einschränkung der Sorge zu führen. In solchen Fällen ist das ABR dem bindungstoleranten Elternteil zu übertragen, denn nur er kann die eminent wichtige Beziehung des Kindes zu beiden Eltern garantieren.
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RE: OLG Köln vom 9.9.2010: Ordnungsgeld oder -Haft wegen Umgangsverweigerung - von p__ - 05-05-2011, 10:41

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