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OLG Köln vom 9.9.2010: Ordnungsgeld oder -Haft wegen Umgangsverweigerung
#2
Diese Ordnungsmittel sind übrigens in § 89 FGG hineingekommen, trotz des Widerstandes von VAMV, Deutschen Juristinnenbund, Bundesrechtsanwaltskammer und den deutschen Frauenhäusern.

Der Landesverband BaWü des VAMV fordert daher auch die unverzügliche Abschaffung dieser Ordnungsmittel:
Die Rechtfertigung, dass ein Umgang mit dem Vater unbedingt erreicht werden muss, weil das Kind in seiner Entwicklung ohne Vaterkontakt seelischen Schaden nehme, ist in dieser Generalisierung schlicht falsch. Dazu müsste die Bindung zwischen einem Kind und seinem biologischen Vater beurteilt werden. Alleine durch die biologische Vaterschaft kann eine Bindung zwischen Vater und Kind nicht begründet werden. Noch immer fehlt in Deutschland eine klare Unterscheidung zwischen dem Begriff Vater und Erzeuger.
http://anonym.to/?http://www.vamv-bw.de/?p=154
Habe die Gelassenheit, Dinge hinzunehmen, die du nicht ändern kannst.
Habe den Mut, Dinge zu ändern, die du ändern kannst,
und habe die Weisheit, das Eine von dem Anderen zu unterscheiden.
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RE: OLG Köln vom 9.9.2010: Ordnungsgeld oder -Haft wegen Umgangsverweigerung - von borni - 05-05-2011, 10:27

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