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OLG Brandenburg 11.11.2008 10 UF 45/08 Umgang an Feiertagen und Wochenenden
#3
Nettes Urteil. Solche habe ich auch. Ist dann nur die Frage, ob die Kindesmutter das dann auch so macht. Unser Richter lehnte es dann strikt ab, irgendetwas zu machen, was einer Bestrafung der Kindesmutter gleich kommen würde. Damit waren die Vereinbarungen und Beschlüsse entgültig Makulatur. Nach einer Strafanzeige und drei Dienstaufsichtsbeschwerden gegen ihn war der Richter sowieso mittlerweile vollkommen schmerzfrei. Ist bei allen Maßnahmen auch nichts bei herausgekommen.
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RE: OLG Brandenburg 11.11.2008 10 UF 45/08 - von karlma - 01-12-2008, 10:19

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