18-04-2011, 11:48
Nach dem BGH-Urteil zu den Betreuungskosten als Mehrbedarf hatte ich schon steuerliche Probleme vorausgesehen, ich bin gespannt wie sich dies jetzt auswirken wird. Ein Vater ohne Sorgerecht wird gar nicht nach einer Unterschrift unter dem Betreuungsvertrag gefragt und den Mehrbedarf darf er auch nicht direkt an die Betreuungseinrichtung überweisen, sondern an die Kindsmutter.
Obwohl der Vater also de facto die Betreuungkosten bezahlt, hat er nach obiger Massgabe keine Möglichkeit, sie steuerlich anzurechnen.
Obwohl der Vater also de facto die Betreuungkosten bezahlt, hat er nach obiger Massgabe keine Möglichkeit, sie steuerlich anzurechnen.