Themabewertung:
  • 0 Bewertung(en) - 0 im Durchschnitt
  • 1
  • 2
  • 3
  • 4
  • 5
BFH III R 79/09: Nur wer Betreuungskosten selbst zahlt, kann sie steuerlich abziehen
#2
Nach dem BGH-Urteil zu den Betreuungskosten als Mehrbedarf hatte ich schon steuerliche Probleme vorausgesehen, ich bin gespannt wie sich dies jetzt auswirken wird. Ein Vater ohne Sorgerecht wird gar nicht nach einer Unterschrift unter dem Betreuungsvertrag gefragt und den Mehrbedarf darf er auch nicht direkt an die Betreuungseinrichtung überweisen, sondern an die Kindsmutter.

Obwohl der Vater also de facto die Betreuungkosten bezahlt, hat er nach obiger Massgabe keine Möglichkeit, sie steuerlich anzurechnen.
Zitieren


Nachrichten in diesem Thema
RE: BFH III R 79/09: Nur wer Betreuungskosten selbst zahlt, kann sie steuerlich abziehen - von p__ - 18-04-2011, 11:48

Möglicherweise verwandte Themen…
Thema Verfasser Antworten Ansichten Letzter Beitrag
  Verfahren zum Umgangsrecht steuerlich abziehbar, BFH p__ 0 2.668 30-05-2018, 14:28
Letzter Beitrag: p__
  BGH in XII ZR 78/08: Bei Ehegattenunterhalt nur Kindesunterhalts-Zahlbetrag abziehen p__ 33 31.689 06-12-2011, 16:33
Letzter Beitrag: p__

Gehe zu:


Benutzer, die gerade dieses Thema anschauen: 1 Gast/Gäste