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Titelerhoehung
#1
Hallo zusammen,

komme an einer Erhoehung meines bestehenden Titels leider nicht vorbei. Wie gehe ich dabei richtig vor?

1. Zweiten Titel erstellen, der nur die Erhoehung abdeckt. Dann gibt es also zum Beispiel einen Titel uerber 225 € und einen zusaetzlichen ueber 50 €?

2. Erlischt der erste Titel automatisch sobald ein neuer da ist? Also alten Titel einfach vergessen und einen neuen ueber den vollen Betrag ausstellen? Also in dem Beispiel ueber 275 €?

Habe Sorge, dass ich am Ende zwei Titel am Hals habe. Um im Beispiel zu bleiben: Einen ueber 225 € und einen ueber 275 €. Was passiert wenn die Mutter den alten Titel nicht rausrueckt? Muss ich dann doppelt zahlen?
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#2
"In Abänderung der Urkunde Nr. X vom Datum Y...." schreiben (lassen).
Alte Titel erlöschen nicht!
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#3
(18-04-2011, 09:40)p schrieb: Alte Titel erlöschen nicht!

Ist das gesetzlich irgendwo fixiert ?
neuleben
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Nur noch geringe, keine staatliche Rente ? Dann braucht Deutschland auch keine Kinder mehr, BASTA !
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#4
§ 197 I Nr. 3 BGB - 30 Jahre.
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#5
(18-04-2011, 09:56)p schrieb: § 197 I Nr. 3 BGB - 30 Jahre.

Dann haben die mich beim JA damals reingelegt.
Im Endeffekt bedeutet das, daß der Titel innerhalb von 30 Jahren jederzeit wieder aufleben kann, auch für einen Sohn, der einfach keinen Bock zu arbeiten hat, selbst wenn der bereits über 40 ist ????
neuleben
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Nur noch geringe, keine staatliche Rente ? Dann braucht Deutschland auch keine Kinder mehr, BASTA !
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#6
(18-04-2011, 09:56)p schrieb: § 197 I Nr. 3 BGB - 30 Jahre.
http://dejure.org/gesetze/BGB/197.html

Was ist mit Absatz 2 der auf das verweist...

http://dejure.org/gesetze/BGB/195.html


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#7
(18-04-2011, 10:15)Profiler schrieb: Was ist mit Absatz 2 der auf das verweist...

http://dejure.org/gesetze/BGB/195.html

Richtig: Die Ansprüche auf die Beträge, die nicht gezahlt wurden. Der Titel gilt 30 Jahre, wenn du nicht bezahlst und nichts vollstreckt wird, werden die Schulden nach drei Jahren nicht mehr vollstreckbar.

Das hat jetzt mit der Ursprungsfrage aber nichts mehr zu tun. Ist die beantwortet, i-wahn ?
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#8
Ich denke ja. Sofern der Hiweis auf Anderung des Titels vom xx.xx.xxxx ausreicht um mir meine Rechtssicherheit zu garantieren.
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#9
Der einfache Hinweis auf Änderung wird vermutlich nicht ausreichen, um Rechtsicherheit zu erlangen.

Aus dem Eingangspost geht nicht hervor, um was für einen Titel es sich handelt.

Warum wird die Erhöhung fällg und warum kommst Du um einen neuen Titel angeblich nicht herum?

Wurde der Titel bislang voll bedient?

Zwei Titel auf dieselbe Forderung halte ich für ausgeschlossen, ebenso, daß ein neuer Titel den voherigen automatisch beendet. Richtig wird wohl eine Abänderung des alten sein oder ein weiterer über die Erhöhung, wenn der alte dies nicht automatisch vorsieht.
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#10
Ist ein statischer Titel. Habe ich nach eigenem Ermessen erstellt. JA sieht den Zahlbetrag allerdings anders (hoeher ;-) und hat wohl leider recht. Habe trotzdem die haelfte meiner Forderungen durchbekommen.

Bin jetzt allerdings so weit wie vorher. Zweiter Titel ueber Differenzbetrag oder ist es ok wenn ich Schreibe "in Abaenderung des Titels vom xx.xx.xxxx veraendert sich die Hoehe des monatlich zu zalenden Betrages auf ...€"?
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#11
Über die genaue Formulierung würde ich mir keine Gedanken machen. Sag dem Notars bzw. der Beurkundungsstelle, was du exakt willst, die werden das formulieren.
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