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Rat bzgl. Unterhaltsforderung und Titulierung - Erfahrungsberichte
#1
Die Fakten:
Ich wohne im Ausland und die KM ist mit Kind nach D verzogen. Das "normale" Einkommen in meinem Beruf liegt so bei 1900-2000 Euro netto. Durch eine erfolgreiche Bewerbung um Pojektmittel, hat sich mein Gehalt für die Dauer des Projekts (2 Jahre) ziemlich erhöht. Im Moment ist Halbzeit, d.h. das Projekt läuft in ca. 13 Monaten aus. Nun erwarte ich demnächst Post, entweder vom JA oder vom Gericht wo die mich auffordern werden mein Einkommen offen zu legen. Ich habe im Prinzip nichts gegen das Zahlen von Unterhalt, solange er gerecht geteilt wird (wer's glaubt) und einem durch die einseitige Belastung der Väter nicht die finanziellen Mittel zur Wahrung des Umgangs genommen werden. Aber genau dies wird passieren, sobald ich wieder auf mein normales Gehalt von 1900 Euro zurückfalle und einen überhöhten Titel von ggf. 400 Euro bedienen muss, der sich, wie ich gelesen habe, dann auch nicht so ohne weiteres nach unten abändern lässt oder? Da mich der Umgang durch den Fortzug der KM ca. 450 Euro im Monat kostet, bliebe ich mit 1050 Euro zwar noch über dem Deutschen Selbstbehalt, aber da hier bereits 1000 Euro für Miete + NK draufgehen, ist das nicht wirklich bezahlbar (nicht weil ich im Penthouse lebe sondern einfach weil es eine teure Stadt ist ... meine Wohnung ist noch billig im Vergleich zu anderen). Auch kann sowas für keinen Vater akzeptabel sein, da man gezwungen wird den Umgang mit dem eigenen Kind praktisch komplett einzustellen um den Titel bedienen zu können. Ich fürchte der Mutter käme dies gerade recht und beraten durch eine männerhassende Anwältin versucht sie das Maximum aus mir rauszuquetschen ohne Rücksicht auf die Realität, obwohl sie über das gleiche Gehalt wie ich verfügt.

Ich habe bei einem Gespräch auf andere Modelle verwiesen (z.B. das Norwegische oder das Australische) wo beide Gehälter zum Kindesunterhalt herangezogen werden, sich beide an den Umgangskosten beteiligen müssen, und sich der Unterhalt sogar noch prozentual verringert, je nachdem wieviele Tage das Kind im Haushalt des abwesenden Elternteils verbringt (wie schön es sein muss in solch zivilisierten Ländern Vater zu sein ... und sein zu dürfen). Aber darauf wollte sie sich natürlich nicht einlassen, da sie weiss, dass mehr drin ist und der Staat ihr bei ihrer de facto Umgangsvereitelung auch noch tatkräftig unter die Arme greift.

Na wie dem auch sei, seht ihr irgendeine Lösung für mein Problem, außer Abtauchen bzw. darauf zu hoffen, dass sie der Schlag trifft? Da ich im Ausland wohne, kann ich mich z.B. darauf berufen, dass die Gesetze hier einem das Recht geben die Auskunft zu verweigern wenn man sich dadurch selbst belastet? Dann könnte ich die alten Gehaltsabrechnungen schicken und argumentieren, dass mein Gehalt unter normalen Umständen 1900 Euro beträgt ... aber selbst wenn sie darauf eingehen würden und dann ein Titel von 300 statt 400 Euro heraus käme, ändert das auch nicht viel an der Tatsache, dass das Geld dann für einen regelmäßigen Umgang immer noch nicht reicht. Kann ich verlangen, dass sich der Selbstbehalt um die nicht unerheblichen Umgangskosten erhöht (sie liegen ja weit über dem hälftigen Kindergeld)? Es bliebe die Hoffnung, dass sich mit Erreichen des Schulalters die Umgangskosten reduzieren, da das Kind dann die halben Schulferien beim Vater verbringen kann (was sie derzeit nicht darf) und der Umgang dann nicht wie bisher in Hotels stattfinden muss. Aber mit steigendem Alter steigt ja auch wieder der KU. In jedem Fall wäre man aber immer der Willkür und den Schikanen der KM ausgeliefert.

Hat in diesem Zusammenhang der § 1684 Abs (2) irgendeine Relevanz: "Die Eltern haben alles zu unterlassen, was das Verhältnis des Kindes zum jeweils anderen Elternteil beeinträchtigt oder die Erziehung erschwert."

Durch überzogene Unterhaltsforderungen wird ja das Verhältnis des Kindes zu mir erheblich beeinträchtigt, da es den regelmäßigen Umgang verhindert. An den Aufbau bzw. eine Weiterentwicklung der Vater-Kind Beziehung ist da nicht zu denken.

Ich denke in so einer Situation hat man 2 Möglichkeiten: (1) man zahlt den KU und sieht sein Kind so gut wie nicht mehr während man auf bessere Zeiten (Schulferien) hofft, oder (2) man zahlt den KU nicht, verabschiedet sich in ein Land seiner Wahl, und sieht aber sein Kind überhaupt nicht mehr.
Die zweite Variante wäre schon ein krasser Schritt, da man sich praktisch auf die Flucht begibt und alle Kontakte zur alten Heimat und dem Kind abbrechen muss. Evtl müsste man sogar versuchen z.B. durch eine Scheinheirat oder ähnliches im Ausland seinen Namen zu ändern, falls man, wie in meinem Fall, durch seinen Beruf über das Internet relativ leicht ausfindig zu machen wäre. Oder man müsste unter einem Pseudonym arbeiten. In angelsächsischen Ländern ist das ja durchaus möglich. Nach dem dort praktizierten Common Law kann man sich im alltäglichen Leben jeden beliebigen Namen zulegen. Auf der Geburtsurkunde und im Pass bleibt zwar alles beim alten, aber es ist nicht verboten sich einen beliebigen Namen zu geben, der sich dann im Alltagsleben durch regelmäßigen Gebrauch und Gewöhnung etabliert: "a person can call themselves by any name. Usually, if they are not formally changing their name on their birth registration, they will establish their new name through usage and reputation". Allerdings müsste man dem potentielle Arbeitgeber und den Kollegen erstmal erklären warum man sich im alltäglichen Leben als Joe Blow ausgibt obwohl im Pass Hans Schmidt steht.

Andererseits frage ich mich wie glücklich man noch werden kann, wenn man Variante 1 wählt, d.h. die emotionale Bindung zum Kind nicht abreisen lässt und dann langsam am Kindesentzug zerbricht und sich dafür auch noch finanziell ausbeuten lässt. Besonders wenn man bei der KM nicht auf eine Wendung zum Besseren hoffen kann. Und wenn der Titel erstmal steht dann steht der für ein paar Jährchen. Bei der zweiten Variante behielte man eine gewisse Kontrolle über sein Leben, und könnte irgendwo anders nochmal neu anfangen und in einem Land eine Familie gründen, wo dies im Falle einer Trennung nicht gleich zum emotionalen und finanziellen Ruin führen muss. Man müsste sich aber eben immer verstecken oder bereit sein im Falle der Entdeckung und anstehender Pfändungen wieder das Land zu wechseln. Andererseits dürfte das nach einer Namensänderung ziemlich unwahrscheinlich sein und wenn man erstmal ein paar Jährchen dort war, kann man ja auch vor Ablauf des Reisepasses die neue Staatsbürgerschaft annehmen und ist damit wohl endgültig aus dem Schneider.

Ich glaube es gibt hier im Forum viele, die einmal vor der gleichen Wahl standen und sich entweder für die eine oder andere Option entschieden haben. Vielleicht könnt ihr mal eure Erfahrungen kurz schildern und berichten ob ihr eure Entscheidungen im Nachhinein als richtig oder falsch beurteilt und warum. Ich denke wie auch immer man sich entscheidet, man wird nie wieder unbeschwert durchs Leben gehen können wie vorher, da einem ja das Kind genommen wurde, aber zumindest kann man sich woanders vielleicht eine neue Existenz und eine neue Familie aufbauen. Es täte mir eben nur Leid um mein Kind das ich zurücklassen müsste.

Ich merke gerade dass dieser Post ziemlich lang geworden ist und die zweite Hälfte vielleicht eher etwas für die Quasselecke wäre aber vielleicht habt Ihr noch den Durchblick behalten.
Also konkret:
- wie soll ich mich verhalten wenn die Aufforderung zur Offenlegung des Gehalts kommt?
- erstmal ignorieren oder mit Briefen versuchen die Titulierung so lange wie möglich hinauszuschieben, so dass anstelle des titulierten Betrags erstmal nur der Vorschuss des JA als Schulden aufläuft? Oder wird dann ohnehin auch rückwirkend tituliert?
- auch hatte ich mit der KM in besseren Zeiten, wo sie noch einsah, dass ich durch ihren Fortzug hohe Umgangskosten habe, eine Vereinbarung getroffen wonach ich einen gewissen Betrag jeden Monat auf die Seite lege und dann so gut es geht Sachleistungen erbringe wenn mal Anschaffungen anstehen. Anfangs dachte ich sie hält sich dran weil ich ja auch 2 Emails bekam wo sie mir eben sagt welche Sachen (an Kleidung und Schuhen) gebraucht werden und ich habe diese dann auch gekauft. Erst hinterher hatte ich aber erfahren, dass sie dennoch parallel Unterhaltsvorschuss kassiert. Ist man wirklich barunterhaltspflichtig, oder kann ich angesichts dieser mündlichen Vereinbarung bzgl. der Sachleistungen (die die KM jetzt bestreitet, aber ich habe ja die Emails) zumindest eine rückwirkende Titulierung verhindern?
- soll ich es auf ein Verfahren ankommen lassen und falls ja soll ich überhaupt erscheinen oder mich in Abwesenheit verurteilen lassen? So spare ich wenigstens meine Anwaltskosten. Die Gegenseite und die gesamten Gerichtskosten werden mir wohl nicht erspart bleiben. Oder sollte man deshalb vielleicht doch lieber eine gewissen Betrag (z.B. 200 Euro) von einem Notar titulieren lassen um die Gerichtskosten und Anwaltskosten zu reduzieren. Vielleicht gibt sich die Mutter ja auch damit zufrieden ... *an Wunder glaub*
- Wie hängt die Verjährung vom jetzigen Verhalten ab? Also je nachdem ob man den Titel freiwillig unterschreibt oder nicht und diesen zumindest eine Zeit lang teilweise bedient (was einem ja als Schuldeingeständnis ausgelegt werden kann) um z.B. eine Strafanzeige zu verhindern? Oder soll man wenn man schon weiß, dass man wohl ohnehin nicht lange zahlen kann gleich auf sämtliche Zahlungen verzichten und wenn dann die ersten Pfändungen anstehen (was durch meinen Wohnort im Ausland nicht unbedingt schnell passieren wird) die Reise in die neue Heimat antreten?
- Hat jemand Erfahrungen mit Pfändungen im Ausland (EU oder nicht EU) gemacht, und kann hier was schreiben wie so etwas abläuft, bzw. wie es sich ankündigt ...

Bin Euch natürlich für jeden Tip inkl. Vermittlung gedungener Schurken via PM dankbar Wink
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#2
(16-04-2011, 12:25)heiter_bis_wolkig schrieb: Im Moment ist Halbzeit, d.h. das Projekt läuft in ca. 13 Monaten aus. Nun erwarte ich demnächst Post, entweder vom JA oder vom Gericht wo die mich auffordern werden mein Einkommen offen zu legen.
Ich befürchte, Du wirst das titulieren müssen, was Dein Gehalt in den lezten 12 Monaten betrifft. Wenn Du jetzt mit dem Argument kommst, dass Du aber in 13 Monaten deutlich weniger Einkommen hast, wird jedes Gericht dies abschmettern. Du wirst zu hören oder zu lesen bekommen, "es sei zum jetzigen Zeitpunkt nicht absehbar". Keine Chance!

Als meine Ex damals wegen EU klagte, hatte ich im Jahr zuvor auch ein besonders hohes Gehalt, auch projektbedingt. Danach wurde ich verurteilt und mein Selbstbehalt lag somit ca. zwei Jahre unter 900 Euro. Und beim KU wird das erst recht so sein!

Böse gesagt würde ich Dir jetzt sagen: Selbst schuld! Es ist bekannt, dass alle zwei Jahre eine neue Berechnung stattfinden kann.

Auf der anderen Seite könntest Du versuchen, dass Mutter sich an den Umgangskosten beteiligt, weil sie die weite Entfernung verursacht hat.


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#3
(16-04-2011, 16:34)blue schrieb: Du wirst zu hören oder zu lesen bekommen, "es sei zum jetzigen Zeitpunkt nicht absehbar". Keine Chance!
Obwohl das Projekt befristet ist? Steht so im Vertrag ...

(16-04-2011, 16:34)blue schrieb: Böse gesagt würde ich Dir jetzt sagen: Selbst schuld! Es ist bekannt, dass alle zwei Jahre eine neue Berechnung stattfinden kann.
Das ist für mich das 1. Mal ...

(16-04-2011, 16:34)blue schrieb: Auf der anderen Seite könntest Du versuchen, dass Mutter sich an den Umgangskosten beteiligt, weil sie die weite Entfernung verursacht hat.
Indem ich mit Ihr rede oder vor Gericht? Freiwillig tut sie das bestimmt nicht und mit sich reden lässt sie im Moment auch nicht.




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#4
(16-04-2011, 19:31)heiter_bis_wolkig schrieb:
(16-04-2011, 16:34)blue schrieb: Du wirst zu hören oder zu lesen bekommen, "es sei zum jetzigen Zeitpunkt nicht absehbar". Keine Chance!
Obwohl das Projekt befristet ist? Steht so im Vertrag ...
Das Gericht weiß nicht, ob anschließend etwas ähnlich lukratives vorliegen könnte. Im Zweifelsfall für den KU!
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#5
(16-04-2011, 19:31)heiter_bis_wolkig schrieb: Obwohl das Projekt befristet ist? Steht so im Vertrag ...
Ich habe im September meine Kündigung per 31.12. bekommen.
Vorm Arbeitsgericht Fristverlängerung bis 31.5. durchgesetzt.
Am 5.5. wurde meine Unterhaltspflicht vom OLG von 2.500,- auf 2.950,- pro Monat rauf gesetzt, da es spekulativ sei, dass ich ab 1.6. arbeitslos sei.
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#6
Beim JA einen auf ein Jahr befristeten Titel ausstellen.
neuleben
----------------
Nur noch geringe, keine staatliche Rente ? Dann braucht Deutschland auch keine Kinder mehr, BASTA !
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#7
Wenn ein zeitlich unbefristeter Titel existiert, ist eine nachträgliche zeitliche Befristung ohne Zustimmung nicht möglich.
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#8
(18-04-2011, 08:41)blue schrieb: Wenn ein zeitlich unbefristeter Titel existiert, ist eine nachträgliche zeitliche Befristung ohne Zustimmung nicht möglich.

Ich habe das aber einmal so gemacht.
Einen unbefristeten Titel, in einen befristeten Titel beim JA umwandeln lassen.
Die haben das damals gemacht.
Exe wurde nicht um Zustimmung gefragt.
Aber das ist schon viele Jahre her und es kann durchaus sein, daß heute alles viel strenger ist ????
Aber einen Versuch ist es in jedem Fall wert: "Probieren geht über Studieren !"

Bin halt schon älter und denke jeden Tag nur noch daran, möglichst morgen in Rente zu gehen. Big Grin
Scheiß auf dieses elende Sklavendasein als ewiger Malocher !
neuleben
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Nur noch geringe, keine staatliche Rente ? Dann braucht Deutschland auch keine Kinder mehr, BASTA !
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#9
Erwartete Einkommensänderungen können bei bestehenden Unterhaltstiteln erst berücksichtigt werden, wenn sie auch wirklich eintreten. Bei dir besteht noch keiner. Deshalb würde ich bereits bei der jetzigen Festsetzung ins Feld führen, dass es sich beim Einkommen der letzten Monate um eine aussergewöhnliche Einkommenssituation handelt. Die Düsseldorfer Tabelle ist schliesslich kein Gesetz, die Unterhaltsbeträge haben sich an der tatsächlichen Situation auszurichten.

Ein blosse Behauptung reicht aber nicht. Du solltest nachweisen, dass es eine Ausnahme ist. Projektlaufzeiten, Bescheinigungen von Vorgesetzten, Nachweise über früheres Einkommen das auch das zukünftige sein wird etc. Die Wahrscheinlichkeit ist klein, dass der Richter so etwas berücksichtigt, aber es kostet dich bloss Papier, es zu versuchen. Ein Anwalt (Anwaltspflicht, kotz) präsentiert das geeignet, wenn er mehr macht wie der Durchschnitt seines verrotteten, unehrenhaften Berufsstandes.

Zitat:Ich glaube es gibt hier im Forum viele, die einmal vor der gleichen Wahl standen und sich entweder für die eine oder andere Option entschieden haben.

Ja und oft war es mit einem finanziellen Zusammenbruch oder anderen einschneidenden Änderungen des Lebensweges verbunden. Das alles ist aber weniger schlimm, anhaltend schlimm bleibt der Verlust der Kinder. Mein Weg war Option 6 von hier, recht genau geschildert.

Wie du dich nun verhalten sollst? Bei Unterhaltsaufforderung den Betrag bei einem Notar titulieren, den du für richtig hälst, auch wenn er niedriger ist wie das, was aufgrund deines Einkommens der letzten 12 Monate verlangt werden könnte. Abwarten, was passiert, wenn du verklagt wirst einen Anwalt nehmen und mit obiger Argumentation Anträge schreiben lassen. Sehen, was dabei rauskommt.
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#10
Danke für den Rat bzgl. Titulierung. Werde das so machen wenn ich einen Brief erhalte. Kommt der normalerweise vom Jugendamt?

(18-04-2011, 10:00)p schrieb:
Zitat:Ich glaube es gibt hier im Forum viele, die einmal vor der gleichen Wahl standen und sich entweder für die eine oder andere Option entschieden haben.

Ja und oft war es mit einem finanziellen Zusammenbruch oder anderen einschneidenden Änderungen des Lebensweges verbunden. Das alles ist aber weniger schlimm, anhaltend schlimm bleibt der Verlust der Kinder. Mein Weg war Option 6 von hier, recht genau geschildert.

Wenn ich das richtig gelesen habe, dann bedeutet Option 6 Kündigung und Gang in Hartz4. Du schadest damit zwar dem Staat, das ist richtig, aber doch auch Dir selbst da Du Dir die Perspektive nimmst. Ich habe eine lange Ausbildung hinter mir, und der Gang in Hartz 4 wäre für mich eine Selbstaufgabe. Auch sind die Kinder irgendwann erwachsen und dann sitzt man mit 50 da, und hat noch viele viele Jahre auf Hart4 Niveau vor sich. Als Auswanderer bleibst Du aber Deines Glückes Schied und kannst irgendwo anders nochmal von vorne anfangen. Das einzige wovor ich mich fürchte ist genau das was Du schreibst: "anhaltend schlimm bleibt der Verlust der Kinder". Das wird zweifellos so sein. Aber ich denke egal wie man sich entscheidet, man wird seine Entscheidung immer irgendwie bereuen. Denn den Verlust des Kindes spüre ich im Moment jeden Tag obwohl ich noch regelmäßigen Umgang habe. Ich leide sehr darunter mein Kind nur über Skype zu sehen und es nur 1 mal im Monat für ein paar Tage in einem Hotel in einer mir inzwischen verhassten Stadt besuchen zu dürfen. Die Mutter diktiert die Bedingungen nach Lust und Laune, vor Gericht wurde ich rechtlos gestellt, eine Regelung des Umgangs wurde auf unbestimmte Zeit vertagt, ich bekam nicht mal das gemeinsame Sorgerecht. Das sind für mich einfach keine Perspektiven. Ich will mich auch nicht über Jahre hinaus mit solchen Gerichten rumschlagen, zumal die Aussichten auf Erfolg gleich 0 sind. Da kann ich mich gleich vor der Zug werfen. Das verkürzt den Leidensprozess ungemein.

Wenn man auswandert besteht aber die Chance, dass der Schmerz mit der Zeit geringer wird, oder? Dass man darüber hinweg kommt und zumindest die Kraft hat irgendwann wieder eine neue Familie zu Gründen. In D werde ich angesichts dieser Unrechtsprechung bestimmt keine weiteren Kinder haben wollen. Ich wohne ohnehin bereits seit mehreren Jahren im Ausland und das Familienrecht ist wirklich kein Auslöser für Heimatgefühle.

Wenn man fort geht, bereut man den Totalverlust des Kindes und wenn man bleibt leidet man darunter nur der Besuchsonkel und Zahlesel zu sein. Man bereut sich in diese Ohnmachtsituation begeben dazu haben und nicht rechtzeitig die Reißleine gezogen zu haben als man noch die Kraft dazu hatte und auch noch nicht zu alt dafür war.

Ich befürchte, dass wenn man sich in eine emotionale Abhängigkeit zu einer Situation begibt, die für einen so negativ behaftet ist, die einem den letzten Stolz raubt und dem eigenen Gerechtigkeitsempfinden derart widerspricht, dass man daran über die Jahre einfach kaputt geht und emotional verkrüppelt.

Das Lebensglück hängt dann an diesen paar Tagen Umgang, und man fühlt sich während der restlichen Zeit wie ein Zombie. Na ja ... ich habe noch ein paar Monate Zeit mich zu entscheiden aber momentan tendiere ich zum Auswandern ....

Deshalb hatte ich gefragt wie das Leute in ähnlicher Situation erlebt haben. Hilft auswandern? Kommt man darüber hinweg? Hat man die Kraft eine neue Familie zu gründen oder denkt man jedes Mal wenn man seine "neuen" Kinder sieht an das "alte" Kind, das man zurücklassen musste?
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#11
Ich gehöre zur Front der Hierbleiber. Das ist die hier nicht genannte Gruppe. Mann kann dazu auch Widerständler sagen. Es dürfte sich dabei um die größte Betroffenengruppe handeln. Außerdem habe ich Familienmitglieder hier, die mich genauso brauchen wie ich sie. Mein Sohn würde auch nicht wollen, dass ich gehe. Sagen kann er mir das momentan noch nicht, weil er sich nicht wehren kann mit seinen erst fünf Jahren.

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#12
(19-04-2011, 11:53)heiter_bis_wolkig schrieb: Wenn ich das richtig gelesen habe, dann bedeutet Option 6 Kündigung und Gang in Hartz4. Du schadest damit zwar dem Staat, das ist richtig, aber doch auch Dir selbst da Du Dir die Perspektive nimmst. Ich habe eine lange Ausbildung hinter mir, und der Gang in Hartz 4 wäre für mich eine Selbstaufgabe.

Nicht ganz so. Ich habe auch eine lange Ausbildung und einen Abschluss in einem gesuchten Beruf, was aber durch die Verwerfungen durch die Trennung nichts mehr wert ist. Auswanderung war auch eine Option. Sozialleistungen habe ich noch nie im Leben bezogen (würde ich aber sofort tun, wenn ich es für sinnvoll halte) und es ist mir auch völlig egal, wem etwas schadet oder nutzt. Mein Leben ist zu wertvoll, um es an Schäden oder Nutzen von beknackten Dritten auszurichten.

Der Spasspapa, den sorglos da gemeint hat, gibt seine Freiheit nicht her und den Spass am Leben. Man kann z.B. statt des Sklavenalmosens ALG 2 auch wenig arbeiten, pfändungsfest sein, sich um andere Dinge kümmern wie krakeelende Juristen und andere unehrenhafte Parasiten. Man kann sich für weitere Kinder entscheiden oder dagegen. Zu verlieren gibt es nichts mehr, aber unendlich viel zu gewinnen: Das Leben selbst. Der Lärm von Trennung und Schmerz von Kindverlust übertönt das leider bei Vielen.

Deine gesamte Schilderung, das Leben als Umgangsonkel, das Dikat der Mutter, der verhasste Ort des Unglücks, fehlendes Sorgerecht, das Gefühl des ewigen "dazwischen", das kann ich und sehr viele andere hier hautnah nachvollziehen. Vor allem auch das ständige schwanken zwischen für alle Zeiten in die Ecke pfeffern und doch noch probieren, das restliche Zipfelchen von Vaterschaft festzuhalten.

In die Ecke pfeffern schafft aber kaum einer und das Vaterschaftsrestchen produziert schöne Minuten, ansonsten nur Enttäuschungen und Unglück, auch wenn mir da sicher einige widersprechen mögen, die mit viel Energie oder Glück wieder ein bisschen Vaterschaft zurückerobern konnten. Es gibt keine allgemeine Lösung und eine Spezielle meistens auch nicht. Mein grundsätzlicher Strategierat wäre, das Vatschaftsrestchen einfach hinzunehmen, auf persönlicher Ebene keine Energie mehr zu investieren. Parallel dazu ein eigenes Leben aufbauen, neue Wege beschreiten, Spass haben. Den Frust des persönliches Falls übertragen in Aktivität auf allgemeiner, unpersönlicher Ebene zugunsten Trennungsvätern, zugunsten Reformdruck, zugunsten der gründlichen Zerstörung der gegenwärtigen katastrophalen Verhältnisse im deutschen Familienrecht.
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#13
(19-04-2011, 11:53)heiter_bis_wolkig schrieb: .............. Ich leide sehr darunter mein Kind nur über Skype zu sehen ..............

Da gewöhnt Mann sich dran.
In der Zeit in der ich in Deutschland war, habe ich meine Kinder öfter persönlich gesehen.
Und nun ?
Der Eine arbeitet 150 km weit weg und wohnt bei seiner Freundin.
Der Andere ist Computersüchtig und tut weder arbeiten, noch geht er irgend sonstwie aus dem Haus.
Ich sehe sie auch nur noch über ISQ.
Also, wo ist jetzt da der Unterschied ?
Spätestens wenn sie erwachsen sind, gehen sie sowieso ihrer eigenen Wege, weil sie es müssen.
So sind halt nunmal heute die Zeiten und es bringt dir absolut nix, irgend etwas hinterher zu jammern.
neuleben
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Nur noch geringe, keine staatliche Rente ? Dann braucht Deutschland auch keine Kinder mehr, BASTA !
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