Für Anspruch auf Unterhaltsvorschuß müssen einie Vielzahl von Bedingungen erfüllt sein. Ich bin stillschweigend davon ausgegangen, daß diese erfüllt sind. Mein Eingangsbeitrag war mißverständlich.
Im vorgestellten Fall wurde Vorschuß gezahlt, die Bedingungen müssen also erfüllt sein.
Im vorgestellten Fall wurde Vorschuß gezahlt, die Bedingungen müssen also erfüllt sein.